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Herzlich Willkommen beim Personalrat der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe!

Was macht der Personalrat?

Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten

Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Personalrates unterliegen, bedürfen seiner Zustimmung. Lehnt der Personalrat eine Maßnahme innerhalb der Frist von zwei Wochen ab, kann die Dienststelle das so genannte Verfahren bei Nichteinigung einleiten. Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten sind insbesondere:

• Einstellungen
• Kündigungen (ausgenommen außerordentliche K. und K. in der Probezeit)
• Höher- und Herabgruppierungen
• Versagung der Genehmigung von Nebentätigkeiten
• Ablehnung oder Gewährung von Gehaltsvorschüssen
• Vergabe von Landesbedienstetenwohnungen
• Abschluss und Änderung von Dienstvereinbarungen
• Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
• Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
• Durchführung der Berufsausbildung und Fortbildung
• Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Beauftragten für 1. Hilfe etc.
• Organisationspläne bzw. Veränderungen
• Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
• Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.

Beratung von Beschäftigten
Beratung von Beschäftigten

Publikationen

Dem Personalrat stehen einige Gesetze und Tarifverträge mit Kommentierungen zur Verfügung:
• Personalvertretungsgesetz
• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
• Schwerbehindertengesetz
• Mutterschutzgesetz
• ... und weitere Unterlagen zum Arbeits- und Sozialrecht.


Was der Personalrat nicht kann und darf
• Um- oder Höhergruppierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchsetzen die sich als zu schlecht bezahlt fühlen
• Anwaltliche oder richterliche Aufgaben übernehmen

 
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