
Als angehende Englischlehrer/innen ist es unabdingbar, dass Sie bis zum Ende Ihres Studiums über ein hohes Maß an
verfügen.
Um dies zu erreichen, wird ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land von der Abteilung Englisch dringend empfohlen.
Sie haben mehrere spannende Möglichkeiten, dies zu tun. Schulpraktika sowie Studienplätze im Ausland werden vom Akademischen Auslandsamt vermittelt. Sie können aber auch eigenständig nach einer Arbeit suchen, z.B. als Au-Pair. Wir beraten Sie gerne über die für Sie passenden Möglichkeiten.
Für alle Studierenden, die ein Auslandsstudium antreten werden, ist die
Wahrnehmung einer Beratung bei den Auslandsbeauftragten für das Fach
Englisch, Prof. Dr. B. Günter und Dr. E. Shipley, verpflichtend. Im Ausland erbrachte
Studienleistungen werden nur aufgrund eines vor dem Aufenthalt
abgeschlossenen und von der Auslandsbeauftragten unterzeichneten Learning
Agreement durch das Fach Englisch anerkannt.
Diese Beratungsverpflichtung gilt auch für den Fall, dass das Lehrangebot
an einer ausländischen Hochschule vor dem Antritt der Reise noch nicht
vorliegen sollte.

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