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Studium & Lehre

Abschaffung der Studiengebühren für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge zum Sommersemester 2012

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren verabschiedet.

Für grundständige Studiengänge (das sind an der PH Karlsruhe die Lehramts- und Bachelor-Studiengänge) und konsekutive Masterstudiengänge (weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen) werden ab dem Sommersemester 2012 keine Studiengebühren mehr erhoben.

Auch Studierende der Masterstudiengänge "Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit", "Bildungswissenschaft" und des Trinationalen Masterstudiengangs "Mehrsprachigkeit" müssen keine Studiengebühren mehr bezahlen.


Für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft müssen weiterhin Studiengebühren erhoben werden. Die Gebührensatzung findet weiterhin Anwendung.

Die Studiengebühr wird mit Erlass des Gebührenbescheides fällig und ist im Rahmen der Rückmeldung zu entrichten.
Neben der Studiengebühr wird zusätzlich für jedes Semester der Semesterbeitrag in Höhe von zurzeit 102,70 Euro fällig (Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro plus Beitrag für das Studentenwerk in Höhe von zurzeit 62,70 Euro).  


Von der Zahlungspflicht ausgenommen sind bzw. sollen befreit werden:

Studierende während eines Urlaubsemesters, wenn der Antrag auf Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde.

Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Studierende, die aufgrund von Behinderungen erheblich erschwerte Studienbedingungen haben.


Hinweis zur Studiengebührenbefreiung

Der Antrag für die Befreiung von der Gebührenpflicht ist vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen.


Erstattung der Studiengebühr bei Exmatrikulation

Bei einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn werden die Studiengebühr und der Verwaltungskostenbeitrag erstattet.


Weitere Informationen zum Thema Studiengebühren bietet Ihnen das

 
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