"Durch die Geistes- und Sozialwissenschaften die Wirkungen der Generativen KI besser verstehen“
Meldung, 10. September 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Förderrichtlinie zum Thema „Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften“ veröffentlicht. Wie bereits in der Hightech Agenda Deutschland angekündigt, soll damit der Beitrag der Geistes- und Sozialwissenschaften zum Verständnis der Auswirkungen von Generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf Mensch, Kultur und Gesellschaft gestärkt werden.
Die Förderrichtlinie setzt einen Impuls, die zentralen menschlichen, kulturellen, ethischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Generativen Künstlichen Intelligenz aus der Perspektive der Geistes- und Sozialwissenschaften zu untersuchen.
Gefördert werden exzellente mono-, inter- oder transdisziplinäre
- Einzel- und Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu drei Jahren. Bewerbungen, die mit Blick auf die schnelle Entwicklung der KI eine deutlich kürzere Laufzeit vorsehen, sind ausdrücklich willkommen.
Nachwuchsgruppen in Form von Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu vier Jahren
Mögliche Themenfelder, zu denen theoretische, empirische oder (historisch) vergleichende Forschungsarbeiten gegebenenfalls samt Lösungsansätzen erwartet werden, sind beispielsweise:
1) Erkenntnisproduktion, Wissen, Wahrheit und Postfaktizität
2) Proprium Mensch: Autorschaft, Kreativität, Kunst und Kultur
3) Intra- und interpersonelle Aspekte, Interaktion
Einzelvorhaben können nur von geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtungen beantragt werden. Im Fall von Verbundvorhaben müssen Federführung und Verbundkoordination bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung angesiedelt sein. Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger, mindestens aber die ausführende Stelle den Geistes- oder Sozialwissenschaften zugehörig sein muss. Eine Liste aller geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer(gruppen), an der Sie sich orientieren können, finden Sie auf den Seiten der DFG. Bitte beachten Sie, dass die Fächergruppe der Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt und daher nicht im Fokus dieser Förderrichtlinie steht. Ausschließlich didaktische Forschungsfragen sind nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie (FAQ Seite 3).
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis 30. November 2026 beziehungsweise 31. Mai 2028 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Einreichungen, die ab dem 1. Dezember 2026 vorgelegt werden, werden erst im Auswahlverfahren 2028 berücksichtigt.
Der DLR Projektträger bietet Infomationsveranstaltungen am Freitag, den 25.09.2026 und am Mittwoch, den 30.09.2026 jeweils von 10.00.11.30 Uhr an. Der Einwahllink ist in den FAQ zu finden.
Bei Fragen zur Ausschreibung kommen Sie bitte auf das Forschungsreferat zu.
Medien
Aktualisiert am 11. September 2026 von Stefan Wörmann