+++ personalrats-telegramm / nummer 14 / juni 2024 +++
Meldung, 12. Juni 2024
Liebe Kolleg:innen,
mit diesem personalrats-telegramm möchten wir Sie wieder über einige aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Wie Sie bereits in der E-Mail des Rektors vom 7. Juni gelesen haben, ist am 6. Juni die überarbeitete Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft getreten. Auch die dazu gehörende Anlage zum Gebäudemanagement wurde aktualisiert. Die Dokumente sind auf dem Dashboard veröffentlicht.
Dienstvereinbarungen werden abgeschlossen zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat. Es handelt sich um rechtsverbindliche Dokumente mit Vertragscharakter. Sie sollen die Abläufe in der Dienststelle regeln und transparent halten. Dienstvereinbarungen können jederzeit einvernehmlich von Dienststelle und Personalrat geändert werden. Bitte informieren Sie sich über alle bestehenden Dienstvereinbarungen auf dem Dashboard.
In einem längeren Prozess hat sich der Personalrat im Dialog mit der Hochschulleitung darum bemüht, eine zeitgemäße und für die Beschäftigten günstige Regelung zu erreichen. Dabei mussten naturgemäß auch Kompromisse eingegangen werden.
Nach wie vor gilt das Gleitzeit-Modell. Erreicht wurde eine Ausweitung des Gleitzeitrahmens von 6.00 bis 20.00 Uhr, eine Verkürzung der Kernzeit von 10:00 bis 14.30 Uhr sowie eine Ampelregelung, die vor Überlastung schützen soll und auch die Vorgesetzten stärker in die Pflicht nimmt. Die neu definierten Servicezeiten dienen der Gewährleistung des Dienstleistungsumfangs.
Mit der neuen Dienstvereinbarung und dem erweiterten Gleitzeitrahmen ist die alte Regelung zu den veränderten Zeiten in den Sommermonaten ("DV Hitze") hinfällig geworden. Es wurde also auch eine bürokratische "Verschlankung" erreicht.
An der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit ändert sich nichts.
Bitte machen Sie sich mit der neuen Dienstvereinbarung vertraut. Wenn Sie zu einzelnen Regelungspunkten Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an den Personalrat wenden .
Personalratswahlen 2024
2024 ist tatsächlich das Jahr der Wahlen: Am Dienstag, den 2. Juli, finden die regulären Wahlen zu Örtlichen Personalrat statt. Gleichzeitig wird der Hauptpersonalrat beim MWK gewählt. Die Amtszeit des Personalrats beträgt 5 Jahre. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf dem Dashboard. Beachten Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl. Vielleicht sind Sie am 2. Juli nicht im Haus, dann ist die Briefwahl für Sie eine Option. Die Briefwahlunterlagen beantragen Sie formlos und unkompliziert per E-Mail mit dem Betreff "Antrag auf Briefwahl PR-Wahl 2024" beim Wahlvorstand
melanie.buerkle@ph-karlsruhe.de und in Cc. an alexander.ewald@ph-karlsruhe.de.
Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen dann nach Auslage des Wähler:innenverzeichnisses ab Mitte Juni 2024 zugeschickt.
Sobald das Wähler:innenverzeichnis ausliegt, ist es empfehlenswert, persönlich zu überprüfen, ob der eigene Name dort verzeichnet ist. Eine Berichtigung durch den Wahlvorstand ist möglich. Wer jedoch am Wahltag nicht im Wähler:innenverzeichnis aufgeführt ist, darf nicht wählen.
Jeder Personalrat braucht eine starke Legitimation durch die Beschäftigten. Deshalb fordern wir alle Kollegen und Kolleginnen auf: Bitte gehen Sie zur Wahl!
Wahl der BfC
Auch die Amtszeiten der amtierenden Beauftragten für Chancengleichheit sowie die ihrer Stellvertreterin sind abgelaufen. Die Neuwahl wird zur Zeit vorbereitet und soll noch im Juli stattfinden. Wahlberechtigt sind die weiblichen Beschäftigten der Verwaltung. Diese werden in Kürze per E-Mail über den Wahlablauf informiert werden.
Bereits heute möchte der Personalrat, der gemäß Gesetz eng mit der BfC zusammenarbeitet, interessierte Frauen der Verwaltung ermutigen, für das Amt der BfC zu kandidieren. Es handelt sich um eine vielseitige Aufgabe, die die berufliche Chancengleichheit und auch die Vereinbarung von Familie und Beruf bei Frauen und (!) Männern zum Ziel hat. Die BfC ist an Stellenbesetzungsverfahren beteiligt und hat diverse Mitspracherechte. Die Position ist mit einer Freistellung von 15% verbunden; im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die BfC nicht weisungsgebunden. Rechtsgrundlage ist das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016.
Falls Sie Interesse haben und weitere Informationen benötigen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an heidi.schwarz@ph-karlsruhe.de.
Baustelle Gebäude 3
Die Arbeitsbedingungen unter permanentem Baustellenbetrieb sind weiterhin eines der größten Probleme unserer Hochschule. Krisenmomente bleiben nicht aus, in denen einzelne Beschäftigte an die Grenzen des für sie Erträglichen kommen.
Hinzu kommen bedenkliche Personalengpässe im Gebäudemanagement.
Mittlerweile ist das Ende der Bauarbeiten zum Ende des Jahres glücklicherweise absehbar. Die (Rück-)umzugslogistik stellt allerdings ein eigenes Problemfeld dar.
Der Personalrat ist mit der Hochschulleitung in ständigen Gesprächen, an (Teil)lösungen wird gearbeitet. Wie bereits im letzten personalrats-telegramm erläutert, muss hierbei immer auch das Amt für Vermögen und Bau einbezogen werden, dem die Beauftragung und Koordination der Handwerksbetriebe obliegt.
Auch heute fordern wir wieder alle Beschäftigte auf, dem Arbeitgeber jedes Problem zu melden, das im Zuge der Sanierung zu Gesundheitsgefährdungen führen kann. Eine solche Meldung ist nach § 16 ArbSchG ausdrücklich vorgeschrieben.
Als amtierender Personalrat bedanken wir uns an dieser Stelle sehr herzlich für das Vertrauen, das Sie uns über die vergangenen fünf Jahre entgegengebracht haben. Die größte Herausforderung war für uns alle sicherlich die Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Unsere Hochschule ist dank der Umsicht aller Beteiligten, nicht zuletzt des Rektorats und der Personalleitung, gut über diese Zeit gekommen. Dafür können wir dankbar sein.
Für die restliche Vorlesungszeit und die Prüfungsphase wünschen wir viel Kraft, Zuversicht und gutes Gelingen und für die Zeit danach gute Erholung und einen schönen Sommer!
Mit besten Grüßen
Ihr Personalrat
V.i.S. d. P. Dr. Heidi Schwarz
Aktualisiert am 31. März 2026 von Personalrat