+++ personalrats-telegramm / nummer 17 / oktober 2025 +++
Meldung, 28. Oktober 2025
Ein neues Akademisches Jahr hat begonnen und der Personalrat wünscht Ihnen allen für die kommenden Monate viel positive Energie sowie Freude und Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Behalten Sie trotz hohen Arbeitsaufkommens immer die eigene Gesundheit im Blick, sie ist unser höchstes Gut. Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung unserer Hochschule können hierzu einen wertvollen Beitrag leisten.
Der Personalrat begrüßt alle neu hinzugekommenen Kolleg:innen sehr herzlich! Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen spätestens beim Willkommensempfang am 2. Dezember.
Wie bereits in der Frühjahrsausgabe praktiziert, haben wir im Folgenden einige Fragen zusammengestellt, die aktuell für Sie von Interesse sein können.
Wer sind die neuen Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen?
Am 7. Oktober wurden in vorgezogenen Neuwahlen Frau Stefanie Krämer (Referentin Strategisches Marketing) als Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen und Frau Anja Fäger (Beschäftigte am Institut für Physik und technische Bildung) als ihre Stellvertreterin gewählt. Wahlberechtigt waren alle schwerbehinderten und gleichgestellten Hochschulangehörigen. Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 178 SGB IX an allen Stellenbesetzungsverfahren zu beteiligen, bei denen sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen unter den Bewerber:innen befinden. Schwerbehindert ist ein Mensch ab 50% Behinderung. Gleichgestellt mit Schwerbehinderten ist man dann, wenn man zu mindestens 30% behindert ist und über einen Gleichstellungsbescheid verfügt. Dieser muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und bringt einige Vorteile mit sich, über die Sie die SBV detailliert informieren kann. Vgl. auch:
Der Personalrat arbeitet gemäß Landespersonalvertretungsgesetz eng mit der SBV zusammen. Wir wünschen den neu Gewählten für ihre Arbeit alles Gute!
Wie kann Machtmissbrauch begegnet werden und was kann der Personalrat hier bewirken?
Das Thema "Machtmissbrauch" im Hochschulbereich ist nicht neu, wird aber erfreulicherweise zunehmend öffentlich diskutiert. Es betrifft sowohl den wissenschaftlichen als auch den wissenschaftsunterstützenden Bereich. Auch die Leitungen der Hochschulen haben sich mittlerweile positioniert, wie das Empfehlungsschreiben der Hochschulrektorenkonferenz von 2024 zeigt:
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/macht-und-verantwortung/
Einen aufschlussreichen Einblick bietet auch ein Rundfunkfeature zum Thema (SWR 2024): https://www.swr.de/swrkultur/wissen/machtmissbrauch-an-hochschulen-wie-sich-strukturen-aendern-muessen-102.html
An unserer Hochschule gibt es einige positive Ansätze, um Machtmissbrauch vorzubeugen oder ihm wirkungsvoll zu begegnen. Antidiskriminierungsbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit, Schwerbehindertenvertretung sowie die Ombudsleute und natürlich der Personalrat stehen als Ansprechpartner:innen und Vertrauenspersonen zur Verfügung. Dennoch sieht der Personalrat auch an der PHKA die Notwendigkeit, die Problematik sehr aufmerksam zu beobachten und das Bewusstsein dafür weiter zu schärfen. Es ist aus Sicht des Personalrats erfreulich, dass Rektor und Dekaninnen mittlerweile klar Stellung beziehen und explizit auffordern, in konkreten Fällen das Gespräch mit ihnen zu suchen.
Der Personalrat wird sich weiterhin der Thematik annehmen und auf entsprechende Maßnahmen hinwirken. Hierzu gehören größtmögliche Transparenz bei der Information über Formen von Machtmissbrauch, stetige Sensibilisierung von Personen mit Führungsverantwortung, kontinuierliche Schulung von Ansprechpersonen, der Hinweis auf externe Beratungsstellen sowie ein entschiedenes Handeln der Hochschulleitung im konkreten Einzelfall.
Welche aktuellen Angebote zum Thema Antidiskriminierung gibt es an unserer Hochschule?
Am 25. November 2025 lädt Frau Prof. Dr. Mechthild Kiegelmann als Ansprechperson für Antidiskriminierung ein zu einem Workshop für Dozierende zu diskriminierungskritischem Bewusstsein im Kontext Hochschule. Ein Workshop für Verwaltungsangehörige fand bereits statt. Es geht um Diskriminierung und Rassismus im Alltag, Auswirkungen auf Betroffene, Privilegien und Verantwortung sowie Handlungsoptionen für Ihren Arbeitsbereich. Der Personalrat unterstützt derartige Angebote ausdrücklich. Sie können sich einfach per Mail anmelden über antidiskriminierung@ph-karlsruhe.de . Eventuell wird eine Warteliste geführt.
Wie gehen wir mit der Veränderung der Arbeitswelt durch KI um?
KI-Tools spielen im beruflichen und privaten Alltag bereits jetzt eine bedeutende Rolle. Es ist absehbar, dass der Einsatz von KI die Arbeitswelt rasant verändern wird. Wie bei jeder Technologie sind damit Chancen und Risiken verbunden. Da bei dieser Entwicklung auch Fragen des Datenschutzes, des Abflusses von Arbeitsvolumen, der Veränderung von Arbeitsorganisation und −methoden sowie des Gesundheitsschutzes berührt sind, ist der Personalrat bei der Einführung neuer KI-Tools in der Mitbestimmung. Wir stehen mit der Hochschulleitung in engem Austausch und wirken insbesondere darauf hin, dass die im EU-AI-Act vorgegebene Pflicht zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen passend zu den Belangen unserer Hochschule umgesetzt wird. Außerdem sind aus Sicht des Personalrats Leitlinien/ Richtlinien zum Umgang mit KI und mittelfristig eine KI-Dienstvereinbarung wünschenswert. In diesem Prozess ist es hilfreich, dass die sechs Pädagogischen Hochschulen in Fragen der KI-Implementierung eng vernetzt sind. Bereits jetzt finden Sie in der Servicekategorie "Mein Arbeitsplatz" auf dem Dashboard Fragen und Antworten zur Nutzung von KI im Hochschulkontext.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten im Hinblick auf Pensions- und Renteneintrittsalter?
Auch wenn viele von Ihnen bereits informiert sind, soll hier nochmals auf das gesetzliche Pensionseintrittsalter hingewiesen werden. Für Angehörige des Akademischen Dienstes ("Mittelbau") besteht keine Pflicht (anders als bei Lehrkräften an Schulen), das Semester über den Termin hinaus zu Ende zu führen. Das gesetzliche Pensionseintrittsalter für Beamt:innen ist der 1. des Folgemonats nach dem für den Ruhestand relevanten Geburtstag. Im Einzelfall können entsprechende Vereinbarungen mit der Personalabteilung in Abstimmung mit dem Institut getroffen werden.
Genaue Informationen zu Abschlägen von der Pension bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand erhalten Beamt:innen über den Versorgungsrechner des LBV:
https://lbv.landbw.de/service/versorgungsrechner-auskunft/berechung
Die Staffelung des Eintrittsalters gilt für Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Der Eintritt in die Rente erfolgt mit Ablauf des Monats, in den der relevante Geburtstag fällt. Auskünfte über Einzelheiten zum (vorzeitigen) Renteneintritt erteilt die Rentenversicherung:
Quo vadis, Europa? - Zur Demokratie-Exkursion am 8. Oktober
Ziel der diesjährigen zweiten Demokratie-Exkursion am 8. Oktober war die Stadt Straßburg mit einem Besuch des Europa-Parlaments. Der Personalrat nahm von mehreren Seiten sehr positives Feedback zu der Exkursion wahr, das wir gerne an die Organisator:innen der Fahrt weitergeben. Unter den Teilnehmenden waren diesmal erfreulicherweise neben Beschäftigten der Verwaltung auch zahlreiche Personen aus Forschung und Lehre. Auf diese Weise ergab sich ein anregender Austausch, der zum gegenseitigen Verständnis beitragen und hoffentlich bei ähnlichen Unternehmungen fortgesetzt werden kann.
Weshalb sind anonyme Briefe an den Personalrat problematisch?
Selbstverständlich können sich alle Beschäftigten jederzeit an den Personalrat wenden, sei es im Gespräch oder per Brief oder E-Mail. Es ist auch möglich, an ein einzelnes Personalratsmitglied heranzutreten, das dann auf Wunsch der Bitte um Vertraulichkeit nachkommen und das Mitgeteilte nicht an das Gremium weitergeben wird. Problematisch sind allerdings Briefe, in denen Anliegen oder Beschwerden anonym geäußert werden. Diese Briefe werden zwar gelesen, können aber vom Personalrat nicht bearbeitet werden. Wir bitten Sie deshalb, von anonymen Schreiben Abstand zu nehmen.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Personalrat, V.i.S.d.P. Dr. Heidi Schwarz
Aktualisiert am 31. März 2026 von Personalrat