Tätigkeitsbericht des Personalrats für den Zeitraum Juli 2022 bis Januar 2024
Bericht, 25. Januar 2024
Der Personalrat soll gemäß § 52 LPVG einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht erstellen. Der Bericht für den Zeitraum von Juli 2022 bis Januar 2024 wurde am 24. Januar 2024 auf der Personalversammlung präsentiert.
Zur Information für alle Beschäftigten, auch für diejenigen, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten, ist der diesjährige Tätigkeitsbericht als passwortgeschütztes Dokument verfügbar.
Alle Beschäftigten, für die das LPVG gilt, erhalten das Passwort per E-Mail zugeschickt.
Aktualisiert am 31. März 2026 von Personalrat