Eine Frau trägt eine bunte Maske von Frida Kahlo

Live-Ticker zu Corona

Bitte beachten Sie unser aktuelles Hygiene- und Sicherheitskonzept:

Informationen speziell für Mitarbeitende und Studierende finden sich im internen Bereich der Website (Dashboard). Dort sind auch die Informationen zur Umsetzung digitaler Lehre und hochschulinterner digitaler Kommunikation verortet.

4.4.2022: Freiwillig mit Maske

Mit Inkrafttreten der landesweiten Corona-Verordnung vom 3. April haben auch Externe wieder freien Zugang zu den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und die 3G-Regel entfällt. Dafür gewinnt Eigenverantwortung eine größere Bedeutung. Die Hochschulleitung bittet deshalb alle Personen, in den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe freiwillig eine medizinische Maske oder – noch besser –  eine FFP2-Maske zu tragen. Besonders in Lehrveranstaltungen und dann, wenn der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

23.2.2022: Gebäude wieder offen - Grundsätzlich 3G

In Baden-Württemberg gelten ab 23. Februar wieder Warnstufe und 3G. Damit werden die coronabedingten Einschränkungen etwas gelockert und die Pädagogische Hochschule Karlsruhe öffnet ihre Gebäude wieder für Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige. Dazu zählen auch Studierende. Für den Zugang zu den Gebäuden gilt grundsätzlich 3G, auch für Externe und Gäste. Außerdem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

10. Februar 2022: Neue Zugangsregeln ab 14. Februar

Ab 14. Februar, also in der zweiten Prüfungswoche sowie der weiteren vorlesungsfreien Zeit, gelten neue Zugangsregeln für die Hochschulgebäude auf dem Campus Bismarckstraße. Da keine Einlasskontrollen mehr stattfinden, werden die Türen verschlossen. Mitarbeitende haben per Transponder Zutritt. Studierende, Gäste und Externe werden gebeten, sich am Gebäudeeingang abholen zu lassen.

Die Hochschulbibliothek hat geöffnet. Informationen zu den Öffnungszeiten und Zugangsregeln finden Sie auf den Seiten der Hochschulbibliothek.

25. Januar 2022: Teststation jetzt auch mit Onlineservice

Die öffentliche Teststation auf dem Campus der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bietet jetzt auch einen Onlineservice an. Termine sind unter www.coronatest-hochschule.de buchbar, das Ergebnis kommt circa 15 Minuten nach dem Test per Mail. Visitenkarten mit dem QR-Code für Anmeldung und Terminbuchung liegen an der Teststation aus.

Aber auch Anmeldungen direkt an der Station sind weiterhin möglich. Standort ist an der Südwest-Ecke von Gebäude 2, Richtung Parkplatz.

24. Januar 2022: Wieder 3G für Lehrveranstaltungen

Am 24. Januar kehren die baden-württembergischen Hochschulen - nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - zum Stufensystem der Coronaverordnung des Landes zurück. Das bedeutet, dass landesweit wieder 3G für sämtliche Lehrveranstaltungen gilt. Somit haben nicht-immunisierte Studierende bei Vorzeigen eines tagesaktuellen negativen Coronatests auch wieder Zugang zur Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und ihren Lehrveranstaltungen.

Weitere Infos auf https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-studienbetrieb/.

13. Januar 2022: Neue Öffnungszeiten Bibliothek

Ab Montag, 17. Januar, hat die Hochschulbibliothek montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 15.30 Uhr geöffnet, mittwochs von 9 bis 19 Uhr.

Die Änderung erfolgte, um eine dauerhafte Öffnung der Bibliothek gewährleisten zu können. Hierfür wurde das Team der Bibliothek in zwei Gruppen aufgeteilt: Eine befindet sich jeweils vor Ort und eine in Homeoffice. So kann im Quarantänefall eine Gruppe die andere vertreten.

Für jeden Bibliotheksbesuch verpflichtend ist ein digital auslesbarer Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder über eine Genesung.

Weitere Infos auf www.ph-ka.de/hsb/corona

11. Januar 2022: Ab 13. Januar gilt FFP2-Maskenpflicht

Ab Donnerstag, 13. Januar, besteht in den Gebäuden den Pädagogischen Hochschule Karlsruhe die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Grund sind die geplanten neuen Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg.

Weiterhin in Kraft sind die Zugangsregelungen vom 1. Dezember 2021: 2G für Studierende (nach der Corona-Verordnung-Studienbetrieb des Landes Baden-Württemberg; Ausnahme: Praxisveranstaltungen) und 3G für Mitarbeitende (nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz). Ein Schaubild mit ausführlichen Infos ist im Eintrag vom 1. Dezember 2021 zu finden.

Die öffentliche Teststation an der Südwest-Ecke von Gebäude 2 hat derzeit montags bis freitags von 8.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Ein Lageplan ist im Eintrag vom 23. Dezember 2021 zu finden.

23. Dezember 2021: Teststation ab 10. Januar wieder geöffnet

Seit 15. Dezember gibt es auf dem Campus der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe eine öffentliche Teststation. Standort ist an der Südwest-Ecke von Gebäude 2, Richtung Parkplatz. Durchgeführt werden Antigen-Schnelltests ohne Termin.

Am 24. Dezember hat die Station von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Vom 25. Dezember bis 9. Januar steht der Service aufgrund der Weihnachtspause nicht zur Verfügung. Ab 10. Januar werden dann wieder Tests durchgeführt und zwar montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr.

1. Dezember 2021: Impfnachweis nur noch per QR-Code

Laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist ein Nachweis für die Impfung ab 2. Dezember nur noch per QR-Code möglich – ausgedruckt oder in der App. Der gelbe Impfpass reicht dafür nicht mehr aus. Der Zugang zur Hochschule ist derzeit nur mit 2G bzw. 3G möglich – siehe Grafik. Als Impfnachweis akzeptiert werden ab 2. Dezember nur noch QR-Code-Nachweise – ausgedruckt oder in der App.

Corona-Zugangsregelungen an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (Stand 1. Dezember 2021). Vergrößern per Klick.

25. November 2021: Zugangskontrollen an den Eingängen

Seit heute gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung-Studienbetrieb. Diese legt fest, dass Studierende für die Präsenzlehre ab Montag, 29. November, beim Zugang zur Hochschule - unter Vorlage ihres Studierendenausweises - nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind (2G). Das gilt auch für Gäste in der Lehre.

Mitarbeitende der Hochschule dürfen die Gebäude nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis erbringen können (geimpft, genesen oder negativ getestet). Hier kommt das seit 24. November geltende bundesweite Infektionsschutzgessetz zur Anwendung.

Aufgrund dieser neuen landesweiten bzw. bundesweiten Regelungen führt die Pädagogische Hochschule Karlsruhe (PHKA) ab Montag, 29. November, für alle ihre Gebäude Eingangskontrollen durch eine externe Sicherheitsfirma durch und zwar in Form einer Vollkontrolle. Pro Gebäude wird nur noch ein Eingang geöffnet sein: bei Bau 1 der Nordeingang, bei Bau 2 der Haupteingang, bei Bau 3 der Südeingang und bei Bau 4 (Erzbergerstraße) der Eingang zu den Räumen der PHKA.

Außerdem gilt ab sofort in den Innenräumen der Hochschule grundsätzlich die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Bei Symptomen, die auf Covid 19 hindeuten - hierzu zählen Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust - gilt ein Betretungsverbot der Hochschule.

In der Hochschulbibliothek gilt ab Montag, 29. November, die 3G-Regel. Auch hier finden Einlasskontrollen statt. Für die Rückgabe von Medien über den Automaten ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Aufgrund der Homeoffice-Pflicht für Mitarbeitende gelten ab 29. November für die Hochschulbibliothek folgende neuen Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 9 bis 19 Uhr und freitags von 9 bis 18 Uhr.

23. November 2021: Zutritt zu den Gebäuden nur noch mit 3G-Nachweis

Am 24. November tritt das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz  in Kraft. Es besagt unter anderem, dass der Zutritt zur Arbeitsstätte nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt ist. Das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft sein, genesen oder negativ getestet sein. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe (PHKA) wird deshalb ab Montag, 29. November, für alle ihre Gebäude Eingangskontrollen durch eine externe Sicherheitsfirma durchführen lassen und zwar in Form einer Vollkontrolle. Jede Person, welche die Hochschule betritt, muss einen gültigen 3G-Nachweis vorlegen. Pro Gebäude wird nur noch ein Eingang geöffnet sein: bei Bau 1 der Nordeingang, bei Bau 2 der Haupteingang, bei Bau 3 der Südeingang und bei Bau 4 (Erzbergerstraße) der Eingang zu den Räumen der PHKA.

17. November: Corona-Alarmstufe – Ab sofort 2G für öffentliche Veranstaltungen

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe. Dies bedeutet, dass bei Veranstaltungen außerhalb des Studienbetriebs, zu denen auch Hochschulexterne Zutritt haben, ab sofort die 2G-Regel gilt. Zutritt zu solchen Veranstaltungen, beispielsweise zu öffentlichen Vorträgen, haben also nur Personen, die vollständig geimpft oder und genesen sind.

Für Lehrveranstaltungen mit Gästen, Vorträge im Rahmen von Berufungs- oder Besetzungsverfahren, Beratungsgespräche mit Eltern oder für den Bereich Forschung (beispielsweise in den Lehr-Lehr-Laboren) gilt laut Corona-Verordnung Studienbetrieb weiterhin die 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder negativer Antigen-Schnelltest).

4. November 2021: Corona-Warnstufe - Neue Regeln für öffentliche Veranstaltungen

Das Landesgesundheitsamt hat die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Das bedeutet, dass nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen bei öffentlichen Veranstaltungen an der Hochschule ab sofort einen PCR-Test vorlegen müssen.

 

4. Oktober 2021: Welche Corona-Regeln jetzt gelten

Zugang zu den Gebäuden haben weiterhin nur Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Externe dürfen nur dann an Sitzungen, in Forschungsprojekten, im Rahmen von Lehr-Lern-Laboren, Vorträgen oder anderen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Die Kontrolle erfolgt durch die Veranstaltenden. Da Kinder unter 12 Jahren regelmäßig in den Schulen getestet werden, wird der Schülerausweis als 3G-Nachweis anerkannt.

Personen, die typische Corona-Symptome zeigen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust), dürfen die Hochschule nicht betreten. Dieses Zugangsverbot bei typischen Symptomen gilt auch für Personen, welche 3G nachweisen können.

Die Anforderung, Kontaktdaten zu erfassen, bleibt bestehen.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist von dem Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G) abhängig.

Auf allen Gängen der Hochschule besteht weiterhin Maskenpflicht. Kann in einer Veranstaltung der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden, besteht keine Maskenpflicht.

Für Bibliotheksbesuche ist ein Nachweis über einen negativen Schnelltest, eine Impfung oder über eine Genesung verpflichtend. Ab 4. Oktober hat die Bibliothek wieder länger geöffnet.

21. September 2021: 3G für Veranstaltungen

Seit dem 21. September ist eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb in Kraft. Demnach sind die Hochschulgebäude weiterhin ausschließlich für Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige geöffnet. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch das Rektorat.

Für alle an der Hochschule stattfindenden Veranstaltungen inklusive Präsenzstudienbetrieb gilt die 3G-Regel, d.h. die Teilnahme ist an das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises geknüpft. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind einzig Veranstaltungen im Freien. Die Hochschule ist zur Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.

Auf dem Hochschulgelände besteht außerdem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, z.B. beim Aufenthalt im Freien mit mindestens 1,5 Meter Abstand.

26. August 2021: Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb

Seit dem 23. August gilt eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb. Demnach findet der Studienbetrieb im Wintersemester 2021/2022 auf Basis der 3G-Strategie – geimpft, genesen, getestet – in Präsenz statt und wird durch Online-Lehre ergänzt. Die Hochschulgebäude sind ausschließlich für Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige geöffnet.

17. August 2021: 3G-Regel für den Einlass in die Hochschulbibliothek

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Besuch in unserer Hochschulbibliothek ab heute nur noch für getestete, geimpfte oder genesene Personen möglich. Alle Einzelheiten sowie die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der Corona-Informationsseite der Hochschulbibliothek.

28. Juni 2021: Hochschulgebäude wieder uneingeschränkt zugänglich

Die Gebäude der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind ab sofort wieder von 7.00 bis 20.00 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich. Die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) gelten weiterhin, außerdem muss regelmäßig gelüftet werden.
 

21. Juni 2021: Studierende haben wieder Zugang zu den Hochschulgebäuden

Studierende der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe haben seit Montag, 21. Juni, wieder Zugang zu den Hochschulgebäuden: montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr. Die Studierendenausweise müssen an den Eingängen vorgezeigt werden.

Ein Zugang zu den Hochschulgebäuden außerhalb dieser Zeiten ist nur in Absprache mit den Lehrenden möglich.

Für einen Zugang zu den Räumen in der Erzberger Straße bedarf es weiterhin einer Anmeldung bei den Sekretariaten oder den Lehrenden.

In allen Hochschulgebäuden gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Externe haben noch keinen Zugang zu den Gebäuden.

9. Juni 2021: Für Besuch der Hochschulbibliothek keine Voranmeldung mehr erforderlich

Für den Besuch der Hochschulbibliothek ist ab sofort keine Voranmeldung mehr notwendig. Die Arbeitsplätze in der Bibliothek stehen - in eingeschränkter Zahl - nach wie vor nur Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule zur Verfügung. Die Nutzung der Arbeitsplätze bedarf einer Terminvereinbarung. Informationen zu Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen finden sich in unserer Übersicht:

22. April 2021: Hochschulbibliothek öffnet wieder am 26. April

Die Hochschulbibliothek öffnet wieder am Montag, 26. April. Es gelten weiterhin verkürzte Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 9 bis 19 Uhr. Eine Terminvereinbarung für jeden Bibliotheksbesuch ist verpflichtend, auch für die Ausleihe.

Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen sind zu finden auf www.ph-karlsruhe.de/campus/serviceeinrichtungen/hochschulbibliothek.

22. März 2021: Präsenznutzung der Bibliothek ausgesetzt

Ab Dienstag, 23. März, gelten in Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder schärfere Coronaregeln. Angesichts dieser Entwicklung hält es die Hochschulleitung für nicht verantwortbar, die Hochschulbibliothek weiter geöffnet zu halten. Ab 23. März ist deshalb bis auf weiteres keine Präsenznutzung der Bibliothek mehr möglich. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Buchung von Arbeitsplätzen in der Bibliothek sowie die Nutzung von Scannern und Kopierern. Informationen zu den bestehenden Nutzungsmöglichkeiten gibt es auf www.ph-karlsruhe.de/campus/serviceeinrichtungen/hochschulbibliothek.

9. März 2021: Hochschulbibliothek ab 10. März wieder geöffnet

Die Hochschulbibliothek ist ab Mittwoch, 10. März, wieder geöffnet: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 15.30 Uhr sowie ab 17. März auch mittwochs von 9 bis 19 Uhr. Für jeden Bibliotheksbesuch ist eine Terminvereinbarung verpflichtend, auch zum Zwecke der Ausleihe.  Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Weitere Informationen zur Nutzung der Bibliothek sowie zur Terminvereinbarung stehen auf www.ph-karlsruhe.de/campus/serviceeinrichtungen/hochschulbibliothek zur Verfügung.

Die Hochschulgebäude sind laut jüngster Corona-Verordnung Studienbetrieb weiterhin ausschließlich für Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige geöffnet. Post wird am Eingang von Gebäude 1 entgegengenommen.

Außerdem gilt in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr - einschließlich des Studienbetriebs - bestimmt sind, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Dies gilt auch für Verkehrsflächen und Verkehrswege in Hochschulgebäuden sowie in Mensen und Cafeterien, insbesondere in Tür- und sonstigen Eingangsbereichen, Durchgängen, Fluren, Treppenhäusern und Sanitäranlagen, außerdem in den Anstell- und Wartebereichen sowie in den Zugangs- und Eingangsbereichen auch vor den Gebäuden. Auch ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern muss eingehalten werden.

2. Februar 2021

Für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe gelten weiterhin - so wie schon bis zum 31. Januar - folgende Regeln:

  • Die Hochschulgebäude sind für die Öffentlichkeit geschlossen. Zugang besteht nur für Mitarbeitende und angemeldete Gäste. Post wird am Eingang von Gebäude 1 entgegengenommen.
  • Mitarbeitende üben - soweit möglich - Telearbeit aus.
  • Das Studien-Service-Zentrum ist nur per Telefon und E-Mail erreichbar.
  • Die Hochschulbibliothek ist geschlossen. Infos zu den wichtigsten Regelungen stehen auf der Webseite der Bibliothek zur Verfügung.
  • Präsenzlehrveranstaltungen dürfen nur mit Genehmigung stattfinden.

11. Januar 2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut angepasst. Darunter auch die Corona-Verordnung Studienbetrieb. Für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe gilt vom 11.  bis 31. Januar:

  • Die Hochschulgebäude bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen. Zugang besteht nur für Mitarbeitende und angemeldete Gäste. Post wird am Eingang von Gebäude 1 entgegengenommen.
  • Mitarbeitende üben - soweit möglich - Telearbeit aus.
  • Das Studien-Service-Zentrum ist weiterhin nur per Telefon und E-Mail erreichbar.
  • Die Hochschulbibliothek bleibt geschlossen. Infos zu den wichtigsten Regelungen stehen auf der Webseite der Bibliothek zur Verfügung.
  • Präsenzlehrveranstaltungen dürfen weiterhin nur mit Genehmigung stattfinden.

16. Dezember 2020

Auch die Hochschulbibliotheken in Baden-Württemberg müssen im Zuge der neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen. Deshalb ist die Hochschulbibliothek (HSB) der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ab Mittwoch, 16. Dezember, bis voraussichtlich 10. Januar geschlossen. 

15. Dezember 2020

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat Baden-Württemberg  weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die am 12. Dezember in Kraft getreten sind und zunächst bis 10. Januar gelten. Auch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe reagiert darauf und hat folgende Regelungen für die Zeit von Dienstag, 15. Dezember, bis Sonntag, 10. Januar, getroffen:

  • Die Hochschulgebäude sind für die Öffentlichkeit geschlossen. Zugang besteht nur noch für Mitarbeitende. Post wird am Eingang von Gebäude 1 entgegengenommen.
  • Es findet keine Präsenzlehre statt.
  • Mitarbeitende üben - soweit möglich - Telearbeit aus.
  • Das Studien-Service-Zentrum stellt auf telefonische Beratung um.
  • Die Bibliothek schränkt ihre Servicezeiten ein und hat nur noch von 9 bis 15.30 Uhr geöffnet. Lernplätze stehen nicht mehr zur Verfügung.

2. November 2020

Zutritt für Externe nur noch mit Bewilligung

Am 28. Oktober haben sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie für die Dauer des Monats November geeinigt. Entsprechend hat das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst angepasst. Sie gilt vom 2. bis 30. November. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl physischer Kontakte signifikant zu reduzieren. 

An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bedürfen externe Personen deshalb ab sofort einer besonderen Bewilligung der Hochschulleitung, wenn sie die Hochschule betreten möchten. Eine Ausnahme bildet die Hochschulbibliothek. Dort besteht allerdings ab sofort auch an den Arbeitsplätzen für Besucherinnen und Besucher Maskenpflicht.

Studierende und Mitarbeitende haben weiterhin Zugang zur Hochschule. Die Hochschulgebäude sind montags bis freitags von 7.30 bis 19.00 Uhr geöffnet. Allerdings wird in vielen Bereichen der Verwaltung ein Präsenz-Notbetrieb umgesetzt und akademischen Mitarbeitenden wird ebenfalls geraten von Hause zu arbeiten. Die Lerninseln im öffentlichen Bereich der Hochschule stehen nur für die kurzfristige Nutzung zur Verfügung. Der Präsenz-Studienbetrieb wird - mit wenigen Ausnahmen - vom 2. bis 30. November ausgesetzt.

27. Oktober 2020

Maskenpflicht gilt ab sofort auch im Freien

Auf Grund der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 23. Oktober gilt die Maskenpflicht ab sofort auf dem Campus der Hochschule auch im Freien. Außerdem sind dort ab sofort Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten.  Ansammlungen haben im Unterschied zu Veranstaltungen weder einen zeitlich festen Anfang noch ein terminiertes Ende. Die Hochschule wird durch Schilder auf die neue Regelung hinweisen.

20. Oktober 2020

Die Ausrufung der Pandemiestufe 3  am 19. Oktober und die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst bringen weitere Änderungen mit sich:

So dürfen die Hochschulgebäude ab sofort nur noch zu Zwecken der Hochschule genutzt werden. Veranstaltungen und Informationsstände Externer sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Ein generelles Betretungsverbot gilt weiterhin für Personen, die innerhalb von 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigen. Dies sind nach derzeitigem Erkenntnisstand Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber (Körpertemperatur von 38,0 Grad Celsius und mehr), Husten, Erkältungssymptome sowie Halsschmerzen.  Das Betretungsverbot erlischt mit Vorlage eines negativen Coronatest-Ergebnisses.

Besprechungen  dürfen nur noch in Präsenz durchgeführt werden, wenn nicht mehr als sechs Personen teilnehmen. Dabei besteht die Pflicht, eine  Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Auf dem Campus Moltkestraße besteht zunächst im Freien keine Maskenpflicht. Allerdings empfiehlt die Hochschuleitung, auch im Freien eine Alltagsmaske zu tragen, falls der Mindestabstand von 1.50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Die Gebäude der Hochschule sind ab Montag, 26. Oktober, von 7.30 bis 19.00 Uhr geöffnet. 

19. Oktober 2020

Maskenpflicht auch in Lehrveranstaltungen

Seit heute gilt in Baden-Württemberg Pandemiestufe 3. Für die Hochschulen bedeutet dies, dass die Maskenpflicht ab sofort auch auf dem Sitzplatz in den Lehrveranstaltungen gilt. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst entsprechend angepasst.

6. Oktober 2020

Wegen steigender Infektionszahlen gilt in Baden-Württemberg seit heute Pandemiestufe 2.

Die Hochsschulleitung weist aus diesem Anlass nochmals darauf hin, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einzuhalten sind. Es gelten  die Regelungen vom 25. September 2020.

25. September 2020

Im September hat die Landesregierung neue Rechtsverordnungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Dazu zählt auch die Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums.

Demnach müssen die Hochschulen nun in folgenden Bereichen Kontaktdaten erheben:

  • in Lehr-, Prüf- und Zulassungsveranstaltungen
  • bei Nutzung der Bibliothek
  • in Übungs-, Lern- und Arbeitsräumen, die außerhalb von Lehrveranstaltungen von Studierenden benutzt werden
  • in Verpflegungs- und Versorgungseinrichtungen
  • in Studierendensekretariaten und anderen Beratungs- und Verwaltungseinheiten mit Besucherverkehr.

Diese Datenerfassung trägt dazu bei, die wirksame Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.

 

Außerdem gilt neu: „Wer fahrlässig oder vorsätzlich keine Mund-Nase-Bedeckung trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Absatz 1a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz.“ In der Hochschule besteht Maskenpflicht, außerdem gilt die allgemeine Abstandsregel.

 

Ein Zutrittsverbot zur Hochschule gilt weiterhin für Personen,

  • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockenen Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
  • die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

 

Diese und weitere Regelungen sind zu finden auf www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona.

Eine Orientierungshilfe, was zu tun ist, wenn COVID-19-typische Krankheitssymptome auftreten, hat das Robert-Koch-Institut erstellt. Das pdf  "COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?" ist abrufbar auf www.rki.de.

14. September 2020

Ab 14. September gilt an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe eine generelle Maskenpflicht

  • Die Maskentragepflicht gilt für alle Personen, die sich an der Pädagogischen Hochschule aufhalten, also sowohl Interne (Dozierende, Mitarbeitende der Verwaltung und Studierende) als auch Externe (z.B. Gäste, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen, externe Dienstleistende und Handwerker).
  • Wichtig ist: Die Maskenpflicht ersetzt die Distanzregel nicht. Wann immer möglich müssen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.
  • Die Maskenpflicht gilt für alle öffentlichen Räume der Hochschule und für alle Verkehrsflächen, insbesondere Tür- und sonstige Eingangsbereiche, Durchgänge, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge und Toiletten.
  • Die Maskenpflicht gilt auch für kleine Wege, wie z.B. dem Weg zur Toilette oder in ein anderes Büro (auch in der eigenen Abteilung oder des eigenen Instituts).
  • Die Maske muss über Mund und Nase getragen werden.
  • In den Außenbereichen und -anlagen der Hochschule muss keine Maske getragen werden, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden.
  • In den Aufenthaltsräumen (wie der Cafeteria) besteht ebenfalls Maskenpflicht. Beim Essen sind die Abstandsregeln zu beachten. 
  • Von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, ausgenommen sind Personen, welche mittels eines ärztlichen Attests von der Maskentragepflicht befreit sind.

10. August 2020

Die Hochschule öffnet in mehreren Phasen allmählich wieder für Publikumsverkehr.

Phase 1: Vom 10. August bis 13. September 2020 haben nur Berechtigte über eine Zugangskontrolle Zutritt zu den Gebäuden. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Phase 2: Vom 14. September bis 25. Oktober werden Gebäude 1 bis 3 für Studierende mit Einschränkungen von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneregeln besteht Maskenpflicht auf den Fluren. Gebäude 4 bleibt geschlossen.

Phase 3: Ab 26. Oktober 2020 zur Einführungsphase der Erstsemester und dem Vorlesungsbeginn zum 3. November 2020 werden alle Gebäude von 7:30 bis 20:00 Uhr geöffnet. Für die einzelnen Veranstaltungen erfolgt eine Kontaktdatenerhebung. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln, und zusätzlich besteht Maskenpflicht auf den Fluren.

6. Juli 2020

Seit 1. Juli ist die neue Corona-Verordnung in Kraft. Für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bedeutet sie unter anderem, dass Ansammlungen von mehr als zwanzig Personen auf dem Gelände untersagt sind.

Außerdem müssen bei Präsenzveranstaltungen aller Art - hier gelten weiter die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln - von den Teilnehmenden Daten erhoben werden, die eine Kontaktpersonennachverfolgung ermöglichen. Diese Daten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Verwendet werden sie nur zum Zwecke der Personennachverfolgung.

Ferner besteht für alle Gebäude der Hochschule ein Zutrittsverbot für Personen, die in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, sowie für Personen, bei denen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus auftreten. Dies sind namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen.

17. Juni 2020

Seit 15. Juni ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft. Für die Hochschulen gelten nun folgende Regelungen:

  • Der Studienbetrieb in den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, den Akademien nach dem Akademiengesetz sowie in den privaten Hochschulen (Hochschulen) bleibt bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 ausgesetzt. Digitale Formate sind unbeschadet dessen zulässig.
  • Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern (zum Beispiel Laborpraktika, Präparierkurse), sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen möglich, wenn sie zwingend notwendig sind.
  • Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen. Die Studierendenwerke können unter entsprechender Anwendung von § 1 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 3 Mensen und Cafeterien zur Nutzung ausschließlich durch immatrikulierte Studierende, Doktoranden und Beschäftigte der Hochschulen öffnen. Das Hygienekonzept ist den Nutzerinnen und Nutzern zugänglich zu machen.
  • In Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschulen sind unbeschadet von Absatz 1 alle Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünfte von jeweils mehr als zwanzig Personen bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 verboten. Dies gilt nicht für Gebäude und Einrichtungen der Universitätsklinika und sonstige kritische Einrichtungen im Sinne von § 1b Absatz 8. § 3 Absätze 3, 6 und 7 finden entsprechende Anwendung.
  • Unter Einhaltung der zum Zwecke des Infektionsschutzes gebotenen Regelungen können Zusammenkünfte zur Durchführung von Hochschulzugangsverfahren, Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren, einschließlich Studierfähigkeitstests, sowie von Forschung und Lehre, einschließlich Prüfungen, die vom Rektorat abweichend von den Einschränkungen nach Absatz 1 und 3 zugelassen werden, stattfinden; dies gilt auch für hochschulische Veranstaltungen außerhalb des Geländes der Hochschulen. Auf dem Gelände der Hochschulen können kulturelle Veranstaltungen von den Rektoraten und Leitungen unter entsprechender Anwendung der Corona-Verordnung Veranstaltungen und Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports unter entsprechender Anwendung der Corona-Verordnung Sportstätten in der jeweils geltenden Fassung zugelassen werden.
  • Die Hochschulen gewährleisten in ihren Gebäuden und auf ihrem Gelände die Einhaltung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen. § 4 Absatz 3 gilt entsprechend. Näheres bestimmen die Rektorate, wobei sie über diese Mindestanforderungen hinausgehen dürfen, sofern dies zum Zwecke des Infektionsschutzes verhältnismäßig ist.
  • Zur Vorbereitung und Durchführung von Abschlussprüfungen sowie für den planmäßigen Abschluss der Studien- und Ausbildungsabschnitte, die planmäßige Zulassung zum Vorbereitungs- und Ausbildungsdienst oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können ferner Ausnahmen von Absatz 1 und 3 zugelassen werden
  • Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen dafür, dass die Studierenden alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen gegebenenfalls in modifizierter Form erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist.

27. Mai 2020

Gemäß der konsolidierten Fassung der Corona-Verordnung des Landes vom 26. Mai 2020 gelten für den Hochschulbereich ab dem 27. Mai 2020 folgende Regelungen:

  • § 2 Abs. 1: der Studienbetrieb bleibt bis 14. Juni 2020 ausgesetzt.
  • § 2 Abs. 3: Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte in Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule von mehr als 10 anstatt wie bislang mehr als 5 Personen sind bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 verboten.
  • § 2 Abs. 4: die Ausnahme für Zusammenkünfte betreffend Hochschulzugang und –zulassung sowie Forschung und Lehre steht nicht mehr unter der Bedingung, dass sie nicht durch elektronische Form ersetzt werden kann. Außerdem gilt dies nun auch für hochschulische Veranstaltungen außerhalb des Hochschulgeländes.

18. Mai 2020

Generelles Betretungsverbot für bestimmten Personenkreis

Seit 18. Mai ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft. Demnach gilt in Hochschulen zunächst bis 5. Juni "ein generelles Betretungsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen."

4. Mai 2020

Neue Corona-Verordnung: Weiterhin ausschließlich digitaler Studienbetrieb

Laut der seit 4. Mai geltenden neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bleibt der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes sowie privaten Hochschulen ausgesetzt. Er wurde zum 20. April 2020 aber in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Mensen und Cafeterien bleiben jedoch geschlossen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen.

30. April 2020

Hochschulbibliothek öffnet am 4. Mai

Wie angekündigt, öffnet die Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe wieder am Montag, 4. Mai. Vorläufig mit folgenden Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

Leider kann aufgrund der Covid-19-Pandemie nur ein eingeschränkter Service angeboten werden. So ist die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Hochschulbibliothek aufhalten dürfen, begrenzt. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich deshalb möglichst kurz in der Bibliothek aufhalten, um Medien auszuleihen oder zurückzugeben, und ihren Besuch zuhause im Online-Katalog vorbereiten (Standnummer, Verfügbarkeit).

Ein Aufenthalt in der Hochschulbibliothek zum Lernen und Arbeiten kann gegenwärtig nicht gestattet werden. Scannen ist nur eingeschränkt möglich, kopieren überhaupt nicht.

Nutzerinnen und Nutzer müssen außerdem einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu allen anderen Personen einhalten und die am Boden angebrachten Markierungen beachten. Für den Aufenthalt in der Bibliothek ist das Tragen einer Alltagsmaske oder das Bedecken von Mund und Nase vorgeschrieben.

Und damit nicht alle sofort in die Bibliothek müssen, sind ausgeliehene Medien erst am 18. Mai 2020 fällig. Da dies auch Vormerkungen betrifft, sollten sich Nutzerinnen und Nutzer bei dringendem Bedarf mit dem Bibliotheksteam in Verbindung setzen. Telefonisch ist das Team unter der Nummer +49 721 925-5510 erreichbar, E-Mails gehen an hsb(at)ph-karlsruhe.de. In der Bibliothek selbst ist derzeit nur ein eingeschränkter Service ohne Beratung möglich.

20. April 2020, 16 Uhr

Öffnung der Hochschulbibliothek für 4. Mai geplant

Die Hochschulbibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ermöglicht ab 22. April einen reduzierten Ausleihbetrieb. Eine Öffnung der gesamten Hochschulbibliothek ist - je nach Entwicklung der Lage - für den 4. Mai geplant: montags bis donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Allerdings werden zunächst keine Lernplätze angeboten und die Zahl der Zutritte wird begrenzt.

20. April 2020, 8 Uhr

Studienbetrieb derzeit ausschließlich digital

Der Studienbetrieb der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe läuft derzeit ausschließlich in digitalen Formaten. In Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule sind alle Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünfte verboten. So sieht es die am 17. April aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor.

In seiner Pressemitteilung vom 20.4. geht das Wissenschaftsministerium davon aus, dass der Studienbetrieb im Land im Sommersemester 2020 weitgehend online stattfinden wird.

8. April 2020

Master Lehramt: Einführungsveranstaltung für Erstsemester jetzt als Online-Angebot

Wir begrüßen unsere Erstsemesterstudierenden im Master Lehramt herzlich zum Sommersemester 2020. Informationen für den Start ins Studium stehen ab sofort auf der digitalen Lernplattform Stud.IP bereit.

Unter "Veranstaltungen" gibt es jetzt neu die Veranstaltung "Informationen für Erstsemesterstudierende in Bachelor- oder Master-Studiengängen zum SoSe 2020".

Dort finden sich im Bereich "Dateien" alle wichtigen allgemeinen Informationen zum Studienstart sowie auch spezifische Informationen für den Studienbeginn in den Masterstudiengängen Lehramt Grundschule und Lehramt Sekundarstufe I. Wir werden die Informationen in den kommenden Tagen noch vervollständigen - ein Blick auf die Veranstaltung lohnt sich aber schon jetzt!

Hier geht es zu  Stud.IP! (Login mit PH-Account)

6. April 2020

Sommersemester 2020: Bundesländer haben sich auf gemeinsames Vorgehen verständigt

Die Kultusministerkonferenz hat am 3. April folgende Pressemitteilung zur Ausgestaltung des Sommersememesters 2020 herausgegeben:

KMK: Sommersemester 2020 findet statt

"Die Länder haben sich zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Das Sommersemester 2020 wird ein ungewöhnliches, es soll jedoch kein verlorenes Semester sein. Es wird angestrebt, für die Hochschulen die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen möglichst reibungslosen Lehr- und Forschungsbetrieb im Sommersemester 2020 zu schaffen.

Dabei sollen durch klare Leitlinien möglichst viel Flexibilität für die Semestergestaltung gewährt werden, aber auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei gleichzeitiger Nachteilsvermeidung für Studentinnen und Studenten.

Studentinnen und Studenten, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie und dem damit eingeschränkten Lehrangebot erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen, welche zum Beispiel die Regelstudienzeiten aufgreifen, erfahren. Die Länder werden sich beim Bund dafür einsetzen, dass beispielsweise beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden, die den Lebenswirklichkeiten der Studentinnen und Studenten in Zeiten der Covid-19-Pandemie gerecht werden.

Für den Fall, dass durch aktuelle Entwicklungen weiterreichende Entscheidungen zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2020 und der Terminierung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für das Wintersemester 2020/2021 erforderlich werden, sollen diese unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte getroffen werden:

  • Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 werden nicht verschoben.
  • Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020 können flexibel ausgestaltet werden.
  • Die Termine für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für grundständige Studiengänge für das Wintersemester 2020/2021 werden angepasst.
  • Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 01.11.2020 beginnen.
  • Die Öffnung der Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das Wintersemester 2020/2021 wird verschoben. Die Öffnung sollte frühestens am 01.07.2020 erfolgen. Die Konkretisierung der Bewerbungsfristen erfolgt innerhalb der nächsten zwei Wochen.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stellen die Hochschulen und Studierenden vor Herausforderungen neuen Ausmaßes. Ihr Engagement in der Bewältigung ist so vielfältig wie beachtlich. Die Länder wollen sie hierbei nach Kräften unterstützen. Sie danken den Hochschulen für ihre Bemühungen zur Sicherstellung des Lehr- und Forschungsbetriebs vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie insbesondere durch die Bereitstellung digitaler Lehr- und Lernformate."

https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-sommersemester-2020-findet-statt.html

2. April 2020

Digitaler Studienbetrieb beginnt in 17. Kalenderwoche

Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bereitet sich derzeit darauf vor, ihren Studienbetrieb in der 17. Kalenderwoche digital aufzunehmen. Lehrende und Hochschulverwaltung arbeiten mit Hochdruck daran, erforderliche Infrastruktur und Angebote zur technischen und inhaltlichen Umsetzung digitaler Kommunikation und Lehre bereitzustellen. Das Land hat die Hochschulen dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, „dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist.“ Sobald Präsenzlehre - auch nur teilweise - wieder möglich ist, wird die Hochschule diese Option nutzen und geordnet umsetzen.

In welcher Form die digitale Lehre ab der 17. Kalenderwoche durchgeführt wird, erfahren Studierende von den Dozierenden, zu deren Veranstaltungen sie sich im LSF angemeldet haben. Von ihnen erfahren sie auch, welche Formate vorrangig genutzt werden sollen und welche Anteile der Lehre in den im LSF festgelegten Zeitfenstern stattfinden. Informationen zu technischen Hilfsmitteln finden Studierende auf ihrem Dashboard im Serviceangebot "Lernen und Zusammenarbeiten".

27. März 2020

Studierende, die am 1. April 2020 ihr Master-Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen wollen, aber ihre Bachelor-Arbeit auf Grund der jetzigen Ausnahmesituation noch nicht abgeschlossen haben, werden zunächst vorbehaltlich zum Master-Studium zugelassen. Ihnen wird dann eine Frist eingeräumt, bis zu der sie das Bestehen der Bachelorarbeit nachweisen müssen. Analoges gilt für jene Studierende, die auf Grund der Corona-Pandemie im Wintersemester anberaumte Prüfungen nicht ablegen konnten bzw. nicht ablegen können. Auch diese können unter Vorbehalt ihr Master-Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen. Sie müssen das erfolgreiche Bestehen nachträglich nachweisen. 

20. März 2020

Telefonische Erreichbarkeit

Die Telefonzentrale der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist ab sofort montags bis freitags von 9.00 bis 15.30 Uhr unter der Rufnummer +49 721 925-4005 zu erreichen.

Prüfungsamt, Studienabteilung, Rektoratssekretariat, Fakultätssekretariate, Sekretariat Campus Erzberger Straße, ZIM und Personalabteilung sind montags bis freitags von 9.00 bis 15.30 Uhr erreichbar.

Die Studienberatung ist über das Studien-Service-Zentrum unter +49 721 925-4444 erreichbar. Dessen Telefonservicezeiten sind montags bis donnerstags von 10.00 bis 15.00 Uhr und freitags 10.00 bis 12.00 Uhr.

Die Hochschulbibliothek bietet ihren Telefonservice montags bis donnerstgas von 9.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer +49 721 925-5510 an.

Das International Office ist montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter +49 721 925-4224 telefonisch zu erreichen.

Das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung ist montags, mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter +49 721 925-4072 telefonisch erreichbar.

Die Haushaltsabteilung ist unter +49 721 925-4020 montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar sowie freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass sich die Servicezeiten aufgrund individueller oder allgemeiner Entwicklungen ändern können.

18. März 2020, 17:04 Uhr

Laut Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März gilt unter anderem für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe "ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen."

18. März 2020, 16:53 Uhr

Am 16. März hatte das Land Baden-Württemberg angeordnet, dass die Hochschulen ihren Studienbetrieb aussetzen. Seit 17. März gilt: „Online-Angebote sind weiterhin möglich.“

18. März 2020, 16:47 Uhr

Dringende Empfehlung an alle Hochschulangehörigen:
Kehren Sie rasch von allen studienbezogenen bzw. dienstlichen Auslandsaufenthalten zurück

Da die Zahl der Corona-Fälle schnell ansteigt, empfiehlt die Pädagogische Hochschule Karlsruhe - in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - allen Hochschulangehörigen dringend eine rasche Rückkehr von allen studienbezogenen bzw. dienstlichen Auslandsaufenthalten.

Da in bestimmten Fällen jedoch ein Verbleiben vor Ort vorzuziehen sein könnte, bittet die Hochschulleitung Mitarbeitende und Studierende in diesem Fall, sich mit dem International Office der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Schritte eng und situationsangepasst abzustimmen. Die E-Mail-Adresse des International Office lautet  aaa(at)ph-karlsruhe.de.

 

Unbedingt berücksichtigen sollten Hochschulangehörige bei ihrer Entscheidungsfindung:

 - die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes  (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise),

-  dass sie sich unbedingt in die Krisen- und Vorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen, wenn sie noch im Ausland sind (https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662),

-  die Informationen des Robert-Koch-Instituts  (https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html),

- die Informationen der Landesregierung Baden-Württemberg  (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/)

- die Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg  (https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/ansprechperson-coronavirus/)

- den Live-Ticker der PHKA (https://www.ph-karlsruhe.de/) und die Rundmails der Hochschulleitung.

17. März 2020, 12:17 Uhr

Ab sofort ist an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe gemäß einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16. März der Studienbetrieb ausgesetzt. Am 12. März hatte das Land bereits den Vorlesungsbeginn auf den 20. April verschoben.

Forschungs- und Abschlussarbeiten werden an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe weiterhin geschrieben. Auch Forschung findet weiterhin statt.

Der digitale Studienbetrieb, den die Pädagogische Hochschule Karlsruhe derzeit vorbereitet, soll am 20. April beginnen.

Schul- und Kitapraktika sind zurzeit nicht möglich. Damit Studierenden kein Nachteil entsteht, passt die Hochschule ihre Prüfungsordnungen an. Weitere Informationen zum Thema Praktika finden Studierende unter "Aktuelles" auf ihrem Dashboard im Intranet.

Mensen und Cafeterien bleiben bis einschließlich 19. April geschlossen.

17. März 2020, 8:50 Uhr

Da die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bis einschließlich 19. April für den Publikumsverkehr geschlossen ist, haben nur noch Mitarbeitende per Transponder-Chip Zugang zu den Gebäuden 1, 2 und 3 auf dem Campus Bismarckstraße. Der Zugang ist montags bis freitags jeweils von 6.45 bis 19 Uhr möglich,  sollte jedoch auf ein Minimum reduziert werden.

Ansprechperson

16. März 2020, 16:02 Uhr

Die Hochschulbibliothek ist bis einschließlich 19. April für den Publikumsverkehr geschlossen. Die wichtigsten Informationen zu bereits entliehenen Medien, benötigter Literatur oder Buchrückgabe stehen auf der Website der Hochschulbibliothek zur Verfügung.

16. März 2020, 10:15 Uhr

Aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe gilt an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ab sofort bis einschließlich 19. April folgende Regelung:

  • die Hochschule ist für den Publikumsverkehr - einschließlich Studierende, Lehrbeauftragte und Externe - geschlossen
  • es finden keine Veranstaltungen mehr statt
  • die Bibliothek ist geschlossen
  • Präsenzsprechstunden entfallen
  • Prüfungen vor Ort inklusive Staatsexamina entfallen.

Außerdem gilt weiterhin: An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe finden bis einschließlich 19. April keine Lehrveranstaltungen statt. Darunter fallen auch Block- und Kompaktveranstaltungen sowie Hochschulsport, Weiterbildung und Exkursionen.  

12. März 2020, 12:36 Uhr

Vorlesungsbetrieb bis einschließlich 19. April ausgesetzt

Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, hat das Land Baden-Württemberg den Vorlesungsbetrieb an den Hochschulen bis einschließlich 19. April ausgesetzt bzw. den begonnenen Vorlesungsbetrieb unterbrochen. Die Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs haben sich zur konsequenten Umsetzung dieses Beschlusses entschieden. Das bedeutet, dass an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bis einschließlich 19. April keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Unter diese Regelung fallen auch Block- und Kompaktveranstaltungen sowie Hochschulsport, Weiterbildung und Exkursionen.  

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Letzte Änderung: 03.03.2023
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