
Bewerben
Der erste Schritt auf Ihrem Weg zu uns an die Pädagogische Hochschule Karlsruhe ist Ihre Bewerbung um eine Zulassung für einen Studienplatz.
Eine Zulassung bedeutet, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen - inklusive der rechtzeitigen und vollständigen Abgabe der Bewerbungsunterlagen - und wir einen freien Studienplatz haben, den wir Ihnen anbieten können.
Wenn wir Ihnen einen Studienplatz angeboten haben, müssen Sie sich im nächsten Schritt noch bei uns immatrikulieren. Damit nehmen Sie den angebotenen Studienplatz an und können Ihr Studium bei uns beginnen.
Es gibt zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge. In den zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle, die sich rechtzeitig bewerben und die Voraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen haben wir in der Regel weniger Plätze als Interessenten, deshalb führen wir in diesen Studiengängen Auswahlverfahren durch.
So läuft das Bewerbungsverfahren ab
1. Die Bewerbungsphase beginnt: Sie bewerben sich über das elektronische Bewerbungsportal (E-Portal). Während Sie den Bewerbungsprozess durchlaufen, werden Sie aufgefordert, die für Ihren gewünschten Studiengang geforderten Unterlagen hochzuladen. Am Ende stellen Sie den Bewerbungsantrag fertig, drucken ihn aus und schicken ihn uns unterschrieben an die Pädagogische Hochschule.
2. Die aktive Bewerbungsphase endet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden keine weiteren Bewerbungen mehr angenommen.
3. Die eingegangenen Bewerbungen werden von uns bearbeitet und geprüft.
4. Abschluss des Bewerbungsverfahrens: Im Bewerbungsportal werden Ihnen als pdf Bescheide bereitgestellt, die Sie darüber informieren, ob Sie einen Studienplatz angeboten bekommen haben (Zulassungsbescheid), ob Sie keinen Studienplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen, falls es noch zu einem Nachrückverfahren kommt (Ablehnungsbescheid) oder aber, ob Sie beim Bewerbungsverfahren gar nicht berücksichtigt wurden, weil Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben oder Ihr Antrag entweder nicht rechtzeitig vollständig mit allen geforderten Unterlagen vorlag (Ausschlussbescheid).
5. Nach dem Bewerbungsverfahren ist vor dem Immatrikulationsverfahren! Die Bewerbung auf einen Studienplatz verläuft in zwei Schritten. Im ersten Schritt bewerben Sie sich, um einen Studienplatz. Wenn wir Ihnen dann einen Studienplatz anbieten (Zulassungsbescheid) und Sie ihn annehmen möchten, dann müssen Sie sich in der zweiten Phase noch immatrikulieren. Auch hier gelten wieder spezielle Fristen, die Sie einhalten müssen. Die für Sie gültige Frist finden Sie in in Ihrem Zulassungsbescheid.
6. Sollten am Ende des Immatrikulationsverfahrens noch Studienplätze frei sein, weil einige Bewerber ihren Platz bei uns nicht angenommen haben, dann führen wir ein Nachrückverfahren durch. Daran nehmen automatisch alle teil, die sich zuvor bei uns fristgerecht und vollständig beworben und zunächst einen Ablehnungsbescheid von uns erhalten haben. Sollten Sie auf diesem Weg einen Studienplatz erhalten haben, wird Ihnen das wieder über das Bewerbungsportal mitgeteilt. Wir senden Ihnen dann einen Zulassungsbescheid als pdf zu. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zu immatrikulieren.
7. Sollte sich kurz vor Beginn des Semesters herausstellen, dass wir noch einzelne Studienplätze zur Verfügung haben, die wir vergeben können, dann führen wir ein Losverfahren dazu durch. Ob ein Losverfahren stattfindet - und wenn in welchen Studiengängen - wird auf unserer Website kurz vor Beginn bekannt gegeben. Auch in diesem Fall erfahren Sie wieder über einen Zulassungsbescheid, ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. Und auch in diesem Fall müssen Sie sich abschließend noch bei uns Immatrikulieren.
Meine Bewerbung - Schritt für Schritt
1. Schritt: Informieren Sie sich, bis wann die Bewerbungsfristen laufen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig an unserer Hochschule vorliegen.
2. Schritt: Lesen Sie sich auf dieser Seite aufmerksam durch, wie Sie sich bei uns bewerben. Auf unserer Seite mit den Informationen für Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie auch Hinweise zu unseren Auswahlverfahren und Bewerbungen im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquote. Auf unserer Seite über die elektronisches Bewerbungsportale finden Sie Informationen zum Umgang mit unserem Bewerbungsportal(e-Portal) und auch zum Portal für das DOSV-Verfahren.
3. Schritt: Legen Sie sich die Unterlagen bereit, die Sie für die Bewerbung benötigen.
4. Schritt: Bewerben Sie sich in unserem Bewerbungsportal.
5. Schritt: Klicken Sie auf "Antrag abgeben".
6. Schritt: Drucken Sie Ihren fertiggestellten Bewerbungsantrag aus und unterschreiben Sie ihn.
7. Schritt: Senden Sie Ihren unterschriebenen Bewerbungsantrag an die Pädagogische Hochschule.
8. Schritt: Kontrollieren Sie regelmäßig im Bewerbungsportal, ob sich Ihr "Antragsfachstatus" geändert hat.
9. Schritt: Kontrollieren Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist regelemäßig im Bewerbungsportal, ob Sie bereits einen Bescheid (als pdf) erhalten haben.
10. Schritt: Falls Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben: Immatrikulieren Sie sich - wieder im Bewerbungsportal.
11. Schritt: Falls Sie einen Ablehnungsbescheid von uns erhalten haben: Schauen Sie regelmäßig im Bewerbungsportal nach, ob vielleicht ein Nachrückverfahren stattgefunden hat und Sie auf diesem Weg ein Studienplatzangebot von uns erhalten haben.
Studienplatzvergabe über ein Losverfahren
Wenn wir am Ende des Vergabeverfahrens für die Studienplätze in unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen noch einzelne freie Plätze zur Verfügung haben, werden diese über ein Losverfahren vergeben. Dieses Losverfahren findet immer kurz vor Semesterbeginn statt.
Alle Interessierten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können an diesem Verfahren teilnehmen. Bitte füllen Sie dafür unseren Antrag für die Teilnahme am Losverfahren vollständig aus und reichen Sie ihn - fristgerecht - zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen an unserer Hochschule ein. Sie können ihn uns entweder per Post an die Studienabteilung der Pädagogischen Hochschule senden oder aber in den Briefkasten beim Hauptgebäude einwerfen.
Es sind ausschließlich Bewerbungen für das erste Fachsemester möglich!
Die Verlosung der Studienplätze findet unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist für das Losverfahren statt. Die Zulassungsbescheide werden innerhalb einer Woche versandt. Bitte beachten Sie, dass wir bei diesem Verfahren keine Ablehnungsbescheide versenden.
Diese Unterlagen müssen Sie einreichen, um am Losverfahren teilzunehmen
- Den vollständig ausgefüllten, ausgedruckten und unterschriebenen "Antrag auf Teilnahme am Losverfahren"
- Den Nachweis, dass Sie die Zulassungsvoraussetzung erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzung für Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife + Deltaprüfung Mannheim); die Zulassungsvoraussetzung für Masterstudiengänge ist ein erster Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang (meist: Bachelorabschluss).
- Einen Nachweis, dass Sie den geforderten Orientierungstest durchgeführt haben. (für Bewerbungen auf Bachelorstudiengänge)
- Einen Nachweis, dass Sie das Eignungsabklärungsverfahren durchgeführt haben. (für Bewerbungen auf lehramtsbezogene Masterstudiengänge)
!! Wichtig: Bitte reichen Sie den Antrag für das Losverfahren im Original ein, alle anderen Unterlagen als Kopien.
Für einzelne Fächer in den Lehramtsstudiengängen müssen Sie besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, um ein entsprechendes Bachelorstudium aufnehmen zu können. Bitte informieren Sie sich bei den Studiengängen und Fächern, ob besondere Anforderungen für Ihre gewünschten Fächer bestehen. So benötigen Sie für Kunst, Musik und Sport zum Beispiel den Nachweis, dass Sie die Aufnahmeprüfung absolviert und bestanden haben.
Welche Unterlagen brauche ich für meine Bewerbung?
Je nachdem für welchen Studiengang Sie sich bewerben, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Lehramt Bachelor
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Die Hochschulzugangsberechtigung (häufig: Abitur)
- Den Nachweis über die Durchführung des Lehrerorientierungstests (Sie müssen ihn ausdrucken und unterschreiben, erst dann bitte im Bewerbungsportal hochladen.)
__________
- Kunst, Musik : Den Nachweis, dass Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben
- Sport: Den Nachweis, dass Sie sich rechtzeitig (spätestens zum 15. Mai) an einer baden-württembergischen Hochschule zur Aufnahmeprüfung angemeldet haben. Zusätzlich müssen Sie mittels Ihres Zeugnisses belegen können, dass Sie in den ersten drei Halbjahren der gymnasialen Oberstufe das Fach Sport durchgehend belegt und jeweils mindestens 8 Punkte erreicht haben.
- Oder: Falls Sie innerhalb der letzten drei Studienjahre eine Sportprüfung abgelegt haben, können Sie bis zum 15. Mai einen Antrag auf Anerkennung einer gleichwertigen Prüfungsleistung stellen und die Bestätigung der Gleichwertigkeit als Nachweis angeben.
__________
- Den Nachweis über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
__________
Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:
Falls Sie sich bereits ehrenamtlich engagiert haben, im erzieherisch-sozialen Feld oder im Gesundheits- und Pflegebereich eine Ausbildung gemacht haben oder tätig waren oder andere außerschulische Leistungen erbracht haben, dann laden Sie die entsprechenden Belege im Bewerbungsportal hoch. Was Sie sich anrechnen lassen können, finden Sie unter Auswahlverfahren auf der Seite mit den Informationen für die Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge.
__________
Um im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquoten einen Studienplatz erhalten zu können:
- Ihr Motivationsschreiben
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Die Hochschulzugangsberechtigung (häufig: Abitur)
- Den Nachweis über die Durchführung des Lehrerorientierungstests (Sie müssen ihn ausdrucken und unterschreiben, erst dann bitte im Bewerbungsportal hochladen.)
- Den Nachweis, dass Sie sowohl die gewünschte Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen.
- Den Nachweis, dass Sie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen
__________
- Kunstund Musik: Den Nachweis, dass Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben.
__________
- Den Nachweis über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Die Hochschulzugangsberechtigung (häufig: Abitur)
- Den Nachweis über die Durchführung des Lehrerorientierungstests (Sie müssen ihn ausdrucken und unterschreiben, erst dann bitte im Bewerbungsportal hochladen.)
__________
- Kunst, Musik: Den Nachweis, dass Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben
- Sport: Den Nachweis, dass Sie sich rechtzeitig (spätestens zum 15. Mai) an einer baden-württembergischen Hochschule zur Aufnahmeprüfung angemeldet haben. Zusätzlich müssen Sie mittels Ihres Zeugnisses belegen können, dass Sie in den ersten drei Halbjahren der gymnasialen Oberstufe das Fach Sport durchgehend belegt und jeweils mindestens 8 Punkte erreicht haben.
- Oder: Falls Sie innerhalb der letzten drei Studienjahre eine Sportprüfung abgelegt haben, können Sie bis zum 15. Mai einen Antrag auf Anerkennung einer gleichwertigen Prüfungsleistung stellen und die Bestätigung der Gleichwertigkeit als Nachweis angeben.
- Oder: Falls Sie innerhalb der letzten drei Studienjahre eine Sportprüfung abgelegt haben, können Sie bis zum 15. Mai einen Antrag auf Anerkennung einer gleichwertigen Prüfungsleistung stellen und die Bestätigung der Gleichwertigkeit als Nachweis angeben.
- Deutsch: Den Nachweis über Kenntnis des Englischen und einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Das ist wichtig!")
- Englisch: Den Nachweis über Kenntnisse des Englischen auf B2-Niveau und Kenntnis einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Das ist wichtig!")
_________ - Den Nachweis über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:
Falls Sie sich bereits ehrenamtlich engagiert haben, im erzieherisch-sozialen Feld oder im Gesundheits- und Pflegebereich eine Ausbildung gemacht haben oder tätig waren oder andere außerschulische Leistungen erbracht haben, dann laden Sie die entsprechenden Belege im Bewerbungsportal hoch. Was Sie sich anrechnen lassen können, finden Sie unter Auswahlverfahren auf der Seite mit den Informationen für die Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge.
__________
Um im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquoten einen Studienplatz erhalten zu können:
- Ihr Motivationsschreiben
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Die Hochschulzugangsberechtigung (häufig: Abitur)
- Den Nachweis über die Durchführung des Lehrerorientierungstests (Sie müssen ihn ausdrucken und unterschreiben, erst dann bitte im Bewerbungsportal hochladen.)
- Den Nachweis, dass Sie sowohl die gewünschte Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen.
- Den Nachweis, dass Sie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen.
__________
- Kunst, Musik: Den Nachweis, dass Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben
__________
- Den Nachweis über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Bachelorstudiengänge (ohne Lehramt)
An der Hochschule im Original einzureichen:
- Der Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
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Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Das Zeugnis der Fachhochschulreife oder Hochschulreife als Kopie
________
- Den Nachweis über die Durchführung eines allgemeinene Berufsorientierungstests. Entweder den Orientierungstest der Studieninformation Baden-Württembergs "Was-studiere-ich" oder den Test der Agentur für Arbeit "Check-U"
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- Den Nachweis über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
________
Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:
Falls Sie bereits eine inhaltlich zum Studiengang passende Ausbildung abgeschlossen haben oder beruflich tätig waren oder sich ehrenamtlich engagiert haben: Laden Sie die entsprechenden Nachweise dafür im Bewerbungsportal hoch. Was Sie sich anrechnen lassen können, finden Sie unter Auswahlverfahren auf der Seite mit den Informationen für die Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung: ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Die Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur)
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- Den Nachweis über die Durchführung eines allgemeinene Berufsorientierungstests. Entweder den Orientierungstest der Studieninformation Baden-Württembergs "Was-studiere-ich" oder den Test der Agentur für Arbeit "Check-U"
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- Den Nachweis über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
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Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:
Falls Sie bereits eine inhaltlich zum Studiengang passende Ausbildung abgeschlossen haben oder beruflich tätig waren, einen Freiwillgendienst absolviert oder besondere außerschulische sportliche Leistungen erbracht haben, dann laden Sie die entsprechenden Nachweise dafür im Bewerbungsportal hoch. Was Sie sich anrechnen lassen können, finden Sie unter Auswahlverfahren auf der Seite mit den Informationen für die Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Lehramt Master
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Bachelorzeugnis und Transcript of Records
(⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen und der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs )
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des bereits absolvierten Bachelor-Lehramtsstudium, aus dem hervorgeht, wie viele CP's in welchen Studienbereichen am Ende des Studiengangs erreicht sein werden.
- Den Nachweis über das abgelegte Eingnungsabklärungsverfahren:
- Externe Bewerber, die noch kein Eignungsabklärungsverfahren absolviert haben: Den Nachweis über die Teilnahme am KAiAC-T. Bitte setzen Sie sich mit Maresa Coly in Verbindung.
- Interne Bewerber: Den Nachweis über die Teilnahme an einem Eignungsabklärungsverfahren
- Den Nachweisüber die für ein Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Bachelorzeugnis und Transcript of Records
(⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, derDurchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des bereits absolvierten Bachelor-Lehramtsstudium, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen am Ende des Studiengangs erreicht sein werden
- Den Nachweis über das abgelegte Eignungsabklärungsverfahren
- Externe Bewerber, die noch kein Eignungsabklärungsverfahren absolviert haben: Den Nachweis über die Teilnahme am KAiAC-T. Bitte setzen Sie sich mit Maresa Coly in Verbindung.
- Interne Bewerber: Den Nachweis über die Teilnahme an einem Eignungsabklärungsverfahren
- Den Nachweis, dass die Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrscht wird
- Den Nachweis über das im Bachelorstudium absolvierte Auslandssemester
- Den Nachweisüber die für ein Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Bachelorzeugnis und Transcript of Records
(⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, mit der Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des bereits absolvierten Bachelor-Lehramtsstudium, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen am Ende des Studiengangs erreicht werden.
- Den Nachweis über das abgelegte Eignungsabklärungsverfahren
- Externe Bewerber, die noch kein Eignungsabklärungsverfahren absolviert haben: Den Nachweis über die Teilnahme am KAiAC-T. Bitte setzen Sie sich mit Maresa Coly in Verbindung.
- Interne Bewerber: Den Nachweis über die Teilnahme an einem Eignungsabklärungsverfahren
- Den Nachweis über die für ein Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung: ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Bachelorzeugnis und Transcript of Records (über den bestandenen ersten Hochschulabschluss Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss)
(⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, mit der Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- Das Curriculum des bereits absolvierten Bachelor-Lehramtsstudium, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen am Ende des Studiengangs erreicht werden.
- Den Nachweis über das abgelegte Eignungsabklärungsverfahren
- Externe Bewerber, die noch kein Eignungsabklärungsverfahren absolviert haben: Den Nachweis über die Teilnahme am KAiAC-T. Bitte setzen Sie sich mit Maresa Coly in Verbindung.
- Interne Bewerber: Den Nachweis über die Teilnahme an einem Eignungsabklärungsverfahren
- Den Nachweis, dass die Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf demNiveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen beherrscht wird
- Den Nachweis über das im Bachelorstudium absolvierte Auslandssemester
- Den Nachweisüber die für ein Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Ihr Antrag auf Zulassung: ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Bachelorzeugnis und Transcript of Records (über den bestandenen ersten Hochschulabschluss der Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft (mit mindestens 210 CPs) oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss, der Anteile* von 2 ingeneurwissenschaftliche Fachrichtungen, Bildungswissenschaften sowie Schulpraxis enthält. )
- (⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, mit der Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- Das Curriculum des bereits absolvierten Bachelorstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen am Ende des Studiengangs erreicht werden.
- Nachweis über ein mindestens dreiwöchiges Praktikum an einer beruflichen Schule Baden-Württembergs
- Den Nachweisüber die für ein Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
* In der ersten Fachrichtung müssen mindestens 120 CPs erlangt worden sein, in der 2. Fachrichtung 60 CPs, in Bildungswissenschaften 12 CPs. Der schulpraktische Anteil wird durch das 3-wöchige Praktikum an einer beruflichen Schule nachgewiesen.
!! Wichtig: Für die Einschreibung in den Masterstudiengang Erweiterungsfach gelten andere Fristen!!!
- Den Zusatzantrag auf Zulassung für den Masterstudiengang Erweiterungsfach
- Abschlusszeugnisse:
- Für Studierende, die im Masterstudium (Lehramt Sekundarstufe I) an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen oder bereits immatrikuliert sind:
Bachelorzeugnis und Transcript of Records (⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen und der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs.)
- Für Studierende, die bereits einen Lehramtsmasterstudiengang abgeschlossen haben: Das Masterzeugnis und Transcript of Records (⇒ sollte das Masterzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen und der erreichten Durchschnittsnote sowie dem bereits erreichten Umfang an CPs.)
________
Masterstudiengänge (ohne Lehramt)
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Der Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (beziehungsweise das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses, das Sie zum Studium dieses Studiengangs berechtigt)
⇒ Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive dem bereits erreichten Umfang an CPs und der ermittelten Durchschnittsnote - 2,4 oder besser )
- die Anmeldung zur Bachelor-/Abschlussarbeit)
- eine Zusammenfassung der Bachelor-/Abschlussarbeit
- ein Motivationsschreiben für den Studiengang von 2 DIN-A4-Seiten
_________
- Nachweise über wissenschaftliche Arbeiten, Publikationen, Forschungstätigkeit, Forschungs- und Studienaufenthalte im Ausland - falls vorhanden
- Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf - falls vorhanden
- Nachweise über außerschulische Leistungen und Qualifikationen - falls vorhanden
_________
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (beziehungsweise das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses, das Sie zum Studium dieses Studiengangs berechtigt)
⇒ Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- Eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive der ermittelten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs
- Die Anmeldung zur Bachelorarbeit/Abschlussarbeit)
_________
- Lebenslauf
- Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr im Bildungsbereich oder der Erwachsenenpädagogik
_________
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
Bachelorzeugnis und Transcript of Records (beziehungsweise das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses, das Sie zum Studium dieses Studiengangs berechtigt)
⇒ Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- Eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive der ermittelten Durchschnittsnote, dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- die Anmeldung zur Bachelor-/Abschlussarbeit)
_________- Lebenslauf
- Nachweis über qualifizierte berufspraktische Erfahrung im Bildungsbereich oder in der Seniorenarbeit (ab 1 Jahr)
_________
- Den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und unterschrieben
_________
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (beziehungsweise das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses, das Sie zum Studium dieses Studiengangs berechtigt)
⇒ Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- Eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive der ermittelten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- Die Anmeldung zur Bachelorarbeit/Abschlussarbeit
_________
- Nachweis, dass eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beherrscht wird (z.B. durch Abiturzeugnis)
- Nachweis, dass eine zweite moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beherrscht wird (z.B. durch Abiturzeugnis)
_________
- Ein Motivationsschreiben, in dem Sie darlegen, aus welchen Gründen, Sie diesen Studiengang studieren möchten und welche Vorerfahrungen Sie bereits gemacht haben. (ca. eine DIN-A4-Seite)
- Nachweise über fachwissenschaftliche beziehungsweise fachdidaktische Leistungen (z.B. wissenschaftliche Arbeiten, Publikationen, Forschungstätigkeit, sowie Forschungs- und Studienaufenthalte im Ausland) - falls vorhanden
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf - falls vorhanden
- Nachweis über praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen - falls vorhanden
- Nachweis über besondere Leistungen und Qualifikationen - falls vorhanden
_________
- Nachweis über für ein Studium ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern.
Wichtig! Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können bis zum Ende des ersten Semesters nachgeholt werden. Legen Sie den Nachweis darüber bis dahin bei Ihrem Studiengangsleiter / Ihrer Studiengangsleiterin vor.
Im Original an unserer Hochschule einzureichen:
- Antrag auf Zulassung - ausgedruckt und unterschrieben
Im Bewerbungsportal hochzuladen:
- Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (beziehungsweise das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses, das Sie zum Studium dieses Studiengangs berechtigt)
⇒ Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- Eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive der ermittelten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs
- Die Anmeldung zur Bachelorarbeit/Abschlussarbeit)
_________
- Nachweis, dass 15 CPs in einem der als Schwerpunkt wählbaren Kulturbereiche (Musik, Kunst, Theater/Literatur) studiert wurden
- Nachweis über eine einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Nachweis über besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, besondere Leistungen und Qualifikationen
_________
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
Häufige Fragen zu den benötigten Unterlagen
Nein, das Schülerzeugnisblatt genügt nicht.
Sie bekommen nach bestandener Abiturprüfung ein offizielles Abiturzeugnis. Bitte kopieren Sie alle Seiten dieses Zeugnisses und reichen Sie uns die Kopien ein.
Um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, Ihren Freiwilligendienst oder Ihren Bundesfreiwilligendienst anrechnen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- Den Zeitraum, in dem Sie im Ehrenamt tätig waren bzw. den Freiwilligendienst abgeleistet haben
- Einen Stempel der Einrichtung (Ehrenamt oder BufDi) oder des Trägers (FSJ)
- Ein aktuelles Ausstellungsdatum
- Die Unterschrift des Ansprechpartners in der Einrichtung/beim Träger
Sie können, falls Ihre Einrichtung keine eigene Bescheinigung ausstellen kann, folgende Muster-Bescheinigungen verwenden
Um das Fach Deutsch für die Sekundarstufe 1 studieren zu können, müssen Sie Kenntnisse im Englischen wie auch einer weiteren Fremdsprache nachweisen.
Wie weise ich die geforderten Sprachkenntnisse nach?
a) Durch den Nachweis, dass Sie die Sprache in der Sekundarstufe I 4 Jahre lang gelernt haben.
Oder
b) in der gesamten Sekundarstufe II bis zum Abitur belegt haben (mit den Endnoten "ausreichend" für G8, G9 und BG beziehungsweise "befriedigend" für BOS). Das Fach muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
Oder
c) durch den Nachweis, dass Sie die Sprache auf dem B2-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beherrschen. (Endnote mindestens "ausreichend").
Oder
d) durch den Nachweis von Latein- oder Griechischkenntnissen. Belegt durch 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder A2-Niveau des GER“.
Wichtig! Falls Sie die Sprachkenntnisse in der Bewerbungsphase noch nicht nachweisen können, haben Sie Zeit bis zum Ende des 4. Fachsemesters sie nachzuweisen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dürfen Sie das Fach nicht weiterstudieren.
Wie weise ich die Sprachkenntnisse nach?
Englisch: in der Regel durch Ihr Abiturzeugnis. Dort ist festgehalten, auf welchem Niveau Sie die einzelnen Sprachen beherrschen. In Englisch benötigen Sie Kenntnisse auf B2-Niveau des GER.
Die zweite Fremdsprache:
a) durch den Nachweis, dass Sie das Fach in der Sekundarstufe 4 Jahre lang gelernt haben.
Oder
b) in der gesamten Sekundarstufe II bis zum Abitur (mit den Endnoten ausreichend für G8, G9 und BG beziehungsweise "befriedigend" für BOS). Das Fach muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
Oder
c) Durch den Nachweis, dass Sie die Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beherrschen. (Endnote mindestens "ausreichend").
Oder
d) durch das Latinum
Wichtig! Falls Sie die Sprachkenntnisse in der Bewerbungsphase noch nicht nachweisen können, haben Sie Zeit bis zum Ende des 4. Fachsemesters sie nachzuweisen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dürfen Sie das Fach nicht weiterstudieren.
Ja. Um evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der jeweiligen Konfession angehören.
Das Sprachniveau C1 des Europäischen Referenzrahmens kann nachgewiesen werden durch:
- Das Bachelorzeugnis des Lehramtsstudiengangs Grundschule, Profilierung Europalehramt beziehungsweise des Lehramtsstudiengangs Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt
- anerkannte Sprachtests
- Wenn die Muttersprache der Bewerberin/des Bewerbenden die Zielsprache ist, entfällt der Sprachnachweis
Sprachtests für die Zielsprache Englisch
- TOEFL iBT: ab 95 Punkten
- IELTS: ab 7,0
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) Grade C
Sprachtests für die Zielsprache Französisch
- Institut Français - DALF C1
Mit Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie auch Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis noch nicht vorliegt, haben Sie im Wintersemester bis zum 31. Dezember Zeit das Zeugnis nachzureichen, im Sommersemester bis zum 30. Juni.
Reichen Sie in diesem Fall mit Ihren Bewerbungsunterlagen zunächst eine vorläufige Leistungsübersicht mit ein, aus der hervorgeht, welche Prüfungsleistungen Sie bis dahin erbracht haben und wie viele CP's Sie erhalten- als Kopie. Reichen Sie das Bachelorzeugnis nach, sobald Sie es erhalten haben.
Wichtig! Sie können Ihr Bachelorzeugnis zwar innerhalb der gegebenen Fristen nachreichen, aber Sie müssen alle notwendigen Studienleistungen spätestens am letzten Semestertag Ihres Bachelorstudiums erbringen (WiSe: 30.9/SoSe: 31.3). Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass Sie die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbringen. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.
Das Curriculum hält fest, welche Studienbereiche in welchem Umfang bis zum Ende des Studiengangs studiert werden und wie viele CPs es dafür jeweils gibt.
Je nach Hochschule gibt es dafür auch andere Bezeichnungen - zum Beispiel Studienverlaufsplan, Studienplan, Studienablaufplan. Wichtig ist, dass das von Ihnen eingesandte Curriculum den für Ihren Studiengang vorgegebenen Verlaufsplan wiedergibt - nicht Ihren persönlichen Studienverlauf.
In der Regel finden Sie die Curricula auf den Seiten des Prüfungsamtes unter den Informationen für Ihren Studiengang. Wenn er nicht gesondert aufgelistet ist, dann finden Sie ihn zum Beispiel in der Prüfungsordnung.
Das ist wichtig für Ihre Bewerbung:
Nein, unsere Bewerbungsfristen gelten für alle Studienbewerber. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Abitur gemacht haben, spielt bei den Fristen keine Rolle.
Ja! Es lohnt sich, die Bewerbung frühzeitig abzugeben und regelmäßig im E-Portal zu kontrollieren, ob es Neuigkeiten zu Ihrer Bewerbung gibt:
Denn, wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch rechtzeitig nachzureichen.
Bewerbungen, die zu spät an der Pädagogischen Hochschule eintreffen, sind automatisch vom Verfahren ausgeschlossen.
Ihr Bewerbungsantrag muss von Ihnen unterschrieben sein.
Ein Bewerbungsantrag ohne eigenhändige Unterschrift ist unvollständig. Er entspricht damit nicht der geforderten Form und führt zum Ausschluss Ihrer Bewerbung.
Ja, das ist möglich.
Allerdings nur, wenn Sie zuvor eine andere Person schriftlich bevollmächtigt haben, die Bewerbung für Sie durchzuführen. Andernfalls dürfen wir den Bewerbungsantrag nicht annehmen.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich. Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.
Mögliche Konsequenzen:
- Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
Das bedeutet, wenn diese Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist fehlen, kann Ihre Bewerbung bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt werden und wir können Ihnen keinen Studienplatz anbieten.
- Bedingte Zulassung:
Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
Immatrikulationshindernis
Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen.
Gilt für? | Fehlende Unterlagen (nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist) | Auswirkung | Kann nach- gereicht werden bis |
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Bachelor/ | Zulassungsantrag: (im Original und unter- schrieben!) | Ausschluss | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor | Hochschulzugangs-berechtigung | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor | Der Nachweis über die be- | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor | Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung für die Fächer Kunst, Musik, Sport | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor | Der Nachweis über das Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte fehlt (betrifft Studieninteressierte ohne [Fach-] Hochschulreife) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor | Das Fachhochschulreifezeugnis ist nicht vollständig (der praktische Teil fehlt) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor | Der praktische Teil des Fachhochschulreifezeugnisses ist noch nicht vollständig erbracht. | Bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
Master | Zusatzanträge für Masterstudiengänge: (im Original und unter- schrieben!) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Master | Bachelorzeugnis und Transcript of Records (Fall Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, müssenSie eine vorläufige Übersicht über Ihre Prüfungsleistungen einreichen. s.u.) | bedingte Zulassung | spätestens 3 Monate nach Beginn des Masterstudiums (30. Juni/31.Dezember) |
Master | vorläufige Übersicht über die Prüfungs- - als amtlich beglaubigte Kopie (Für Masterbewerbungen, wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben. Sonst: Bachelorzeugnis mit Transcript of Records. s.u.) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Master | Curriculum | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Master | Nachweis über die Teilnahme an einem Eignungsabklärungs- | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Master | Nachweis über das Auslandssemester (betrifft: Lehramt mit Profilierung Europalehramt) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
höhere Fachsemester | Der Antrag auf Anrechnung/Anerkennung von Leistungen fehlt oder ist nicht ausgefüllt. | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
höhere Fachsemester | Der Zusatzantrag für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester: | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Master (ohne Lehramt) | Die Anmeldung zur Bachelor-/Abschlussarbeit | Ausschluss | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Master (ohne Lehramt) | Der tabellarische Lebenslauf (betrifft Geragogik) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Bachelor/ Master | Die DSH-Sprachprüfung | bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
Bachelor | Der Sprachnachweis über zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des GER (betrifft Lehramt, Profilierung Europalehramt) | bedingte Zulassung | bis zum Beginn des |
Bachelor | Der Sprachnachweis für das Fach Englisch fehlt. (betrifft Lehramt Sek. I, wenn Englisch als Fach gewählt wird) | bedingte Zulassung | bis zum Ende des 4. Semesters |
Bachelor | Der Sprachnachweis einer 2. Fremdsprache fehlt (betrifft Lehramt Sek. I, wenn das Fach Englisch oder Deutsch gewählt wird) | bedingte Zulassung | bis zum Ende des |
Master | Die Sprachnachweise fehlen (betrifft: Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit) | bedingte Zulassung | bis zum Vorlesungsbeginn |
Bachelor | Deckblatt Ihres Abschlusszeugnisses (Die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses muss alle Seiten umfassen, sonst kann es nicht anerkannt werden.) | Immatrikulations-hindernis | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
Bachelor | Das Fachhochschulreifezeugnis ist nicht vollständig (da der praktische Teil noch nicht ab- geschlossen ist.) | Immatrikulations- hindernis | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
Bachelor/ Master | Das ausgefüllte Formular für die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) - für Studierende aus dem Ausland - falls entsprechende Gründe vorliegen. | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
* Ob Sie das ausgefüllte Formular für die Befreiung von Studiengebühren einreichen oder nicht, hat keine Auswirkungen darauf, ob Sie Ihr Studium bei uns beginnen können oder nicht. Es ist kein Immatrikulationshindernis.)
Falls Sie aber ein Anrecht auf die Befreiung von Studiengebühren haben und befreit werden möchten, müssen Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen rechtzeitig einreichen. Später können Sie nicht mehr befreit werden und müssen die in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen.
Die letzte Prüfung Ihres Bachelorstudiums muss innerhalb des letzten Semesters Ihres Bachelorstudiengangs erbracht werden. Das gilt auch für die Abgabe der Bachelorarbeit.
Wer bis zum 30. 09. für den Beginn des Masterstudiengangs im Wintersemester beziehungsweise bis zum 31.3. für den Beginn des Masterstudiengangs im Sommersemester nicht alle Prüfungsleistungen vollständig erbringt, kann nicht zum Masterstudium zugelassen werden.
Wichtig!! Es liegt in Ihrer Verantwortung Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbracht wird. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.
Nein.
Der Antragsfachstatus ändert sich auf "elektronisch eingegangen", sobald Sie Ihren Antrag online abgeschickt haben (= "Antrag abgeben"). Das bedeutet, dass Ihr Antrag "elektronisch" eingegangen ist. Damit Ihr Antrag gültig ist, muss er uns unterschrieben in Papierform vorliegen.
Bewerbungsanträge, die nicht in Papierform vorliegen, sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Sie werden bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben unter "Fachstatus" finden Sie auf unserer Seite zum Bewerbungsportal.
Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln.
Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
Sollte das nicht helfen oder Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist!
Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als pdf. Es gibt 3 verschiedene Bescheide:
- Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
- Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.
Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, senden wir Ihnen erneut einen Bescheid zu. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position Sie stehen.)
- Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Ihr Antrag nicht unterschrieben war. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.
Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht entweder in Ihrem Bescheid oder aber Sie finden es unter "Fehlende Unterlagen - die Konsequenzen". Gerne können Sie auch beim Studien-Service-Zentrum nachfragen, bis wann Sie die jeweilige Unterlage einreichen müssen.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern ...
Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.
Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.
Wichtig!! Je nachdem wie Sie sich beworben haben, haben Sie mehrere Rangplätze für ein eventuelles Nachrückverfahren erhalten: Sie erhalten einen Platz auf einer Wartliste für die allgemein zu vergebenden Plätze. Einen Platz erhalten Sie für die Vergabe von Studienplätzen nach Wartesemestern. Wenn Sie sich über einen Pool beworben haben, dann erhalten Sie noch einen Platz für ein Nachrückverfahren in diesem Pool.
Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass ein Losverfahren stattfindet.
Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.
Wenn es danach immer noch freie Plätze freigeben sollte, dann werden die noch freien Plätze über ein Nachrückverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.
Alle notwendigen Informationen zur Teilnahme am Losverfahren finden Sie in diesen beiden Satzungen.
Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen
Sie können sich vom 10. Mai bis zum 31. Juli bei uns bewerben.
Wichtig! Ihre Bewerbung muss spätestens am 31. Juli vollständig an unserer Hochschule vorliegen, denn diesem Tag endet die Bewerbungsfrist für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge.
Wer sich für "Pädagogik der Kindheit" oder "Sport-Gesundheit-Freizeitbildung" bewerben möchte, muss sich zuerst bei Hochschulstart.de registrieren, bevor er sich bei uns bewerben kann.
Sie können sich vom 10. Mai bis zum 31. Juli bei uns bewerben.
Wichtig! Ihre Bewerbung muss spätestens 31. Juli vollständig an unserer Hochschule vorliegen, denn diesem Tag endet die Bewerbungsfrist.
Sie können sich vom 10. Mai bis zum 31. Mai bei uns bewerben.
Wichtig! Ihre Bewerbung muss am 31. Mai vollständig an unserer Hochschule vorliegen, denn diesem Tagen endet die Bewerbungsfrist für die Master-Lehramtsstudiengänge.
Sie können sich vom 10. Mai bis zum 15. Juli bei uns bewerben.
Wichtig! Ihre Bewerbung muss spätestens am 15. Juli an unserer Hochschule vollständig vorliegen, denn diesem Tag endet die Bewerbungsfrist.
Sie können sich vom 10. Mai bis zum 15. Juli bei uns bewerben.
Wichtig! Ihre Bewerbung muss spätestens am 15. Juli an unserer Hochschule vollständig vorliegen, denn an diesem Tag endet die Bewerbungsfrist.
Die Rechtsgrundlagen für unsere Zulassungsverfahren
Neubekanntmachmung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
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Dritte Satzung zur Änderung der neu bekanntgemachten Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (ZIO) vom 14. April 2020 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 18 vom 14. April 2020) (Gültig für die Bewerbungsverfahren vom Wintersemester 2020/21 bis zum Wintersemester (2021/22)
► Lehramt Grundschule und Lehramt Sekundarstufe I – Bachelor
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► Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt - Bachelor
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe über die Aufnahmeprüfung für den Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt und den Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I , Profilierung Europalehramt.
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►Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt – Bachelor
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe über die Aufnahmeprüfung für den Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt und den Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I , Profilierung Europalehramt.
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► Lehramt Grundschule – Master
Neubekanntmachung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt Grundschule _ 29. Januar 2021
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► Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt - Master
Neubekanntmachung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt Grundschule mit der Profilierung Eruopalehramt (EULA) _ 29. Januar 2021
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► Lehramt Sekundarstufe I – Master
Neubekanntmachung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I ) _ 29. Januar 2021
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► Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt – Master
Neubekanntmachung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I mit der Profilierung Eruopalehramt (EULA) _ 29. Januar 2021
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► Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I - Master ("Erweiterungsmaster")
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I
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►Pädagogik der Kindheit (PdK)
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit (PdK)
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► Sport-Gesundheit-Freizeitbildung (SGF)
Satzung der Pädagogischen HOchschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Sport-Gesundheit-Freizeitbildung (SGF)
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► Biodiversität und Umweltbildung
Neubekanntmachung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung (BiU) _ vom 29. Januar 2021
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► Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit
Neubekanntmachung derSatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit (IMM) _ vom 29. Januar 2021
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►Kulturvermittlung
Neubekanntmachung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Masterstudiengang Kulturvermittlung _ vom 29. Januar 2021
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►Geragogik (weiterbildender Masterstudiengang)
Satzung für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang Geragogik (Bildung im Alter) an der Pädagogischen Hochschule
Gebührensatzung für weiterbildende Masterstudiengänge:
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe über die Erhebunge von Gebühren in weiterbildenden Studiengängen
2. Änderung:
Erste Änderung der Gebührensatzung für weiterbildende Studiengänge
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Möchten Sie uns persönlich sprechen?
Vorlesungszeit: Mo - Do: 10:00 - 16:00 Uhr, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit: Mo - Do: 10:00 - 15:00 Uhr, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Derzeit sind wir coronabedingt ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erreichbar.