Zulassungsbeschränkte Studiengänge
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze, die wir Ihnen anbieten können, begrenzt.
Wie viele Studienplätze wir zur Verfügung haben, hängt nicht nur von dem Bedarf an neuen Lehrern ab, sondern auch davon, wie groß unsere Kapazitäten sind: Wie viele Dozenten stehen uns zur Verfügung? Wie sind die räumlichen Gegebenheiten? Und anderes mehr. Denn nur so können wir gewährleisten, dass Sie in Ihrem Studium tatsächlich die Bedingungen und Betreuung vorfinden, die nötig sind, um Ihr Studium bei uns erfolgreich abschließen zu können.
Dies sind unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge:
Wie werden die Studienplätze vergeben?
In der Regel bewerben sich mehr Studieninteressierte für die zulassungsbeschränkten Studiengänge, als wir Plätze haben. Deshalb führen wir hochschuleigene Auswahlverfahren durch, bei denen neben der Abschlussnote auch außerschulische beziehungsweise außeruniversitäre Leistungen und Erfahrungen berücksichtigt werden.
Was genau im Auswahlverfahren berücksichtigt wird, unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang. Genaue Informationen finden Sie in unserer Übersicht und in den jeweiligen Zulassungs- und Auswahlssatzungen der Studiengänge. Anerkannt werden beispielsweise häufig:
- ehrenamtliches Engagement,
- anerkannte Freiwilligen-Dienste (beispielsweise "Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst)
- abgeschlossene Berufsausbildungen,
- einschlägige Berufstätigkeiten oder
- andere besondere Qualifikationen.
Im Auswahlverfahren wird eine Rangliste erstellt, nach der die vorhandenen Plätze vergeben werden. Dazu wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung wie auch die anderen Leistungen, die in die Berechnung eingehen, in Punkte umgerechnet. Umso mehr Punkte Sie haben, umso größer ist Ihre Chance auf einen Studienplatz.
Die Auswahlverfahren für unsere Bachelorstudiengänge im Überblick
Die meisten Bewerbungen an unserer Hochschule beziehen sich auf die vier Bachelorstudiengänge Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Pädagogik der Kindheit sowie Sport-Gesundheit-Freizeitbildung.
Lehramt Grundschule und Lehramt Sekundarstufe I
Alle, die ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig und vollständig an unserer Hochschule einreichen, nehmen am Auswahlverfahren teil. (Ausgenommen sind nur die Bewerber, die zuvor schon im Rahmen der Vorabquoten am Bewerbungsverfahren teilnehmen.)
Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, für außerschulische Leistungen als auch für weitere Qualifikationen Punkte. Aufgrund Ihrer erreichten Gesamtpunktzahl vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze - dem Ranglistenplatz entsprechend.
Insgesamt können Sie 90 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu60 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu weitere 30 Punkte für Ihre anderen Leistungen. Für was Sie genau Punkte bekommen und wie viele listen wir unten im Einzelnen für Sie auf.
!! Wichtig: Nur, was Sie schriftlich bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, wird im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird so umgerechnet:
Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1,0 | 60 Punkte | 1,8 | 44 Punkte | 2,6 | 28 Punkte | 3,4 | 12 Punkte |
1,1 | 58 Punkte | 1,9 | 42 Punkte | 2,7 | 26 Punkte | 3,5 | 10 Punkte |
1,2 | 56 Punkte | 2,0 | 40 Punkte | 2,8 | 24 Punkte | 3,6 | 8 Punkte |
1,3 | 54 Punkte | 2,1 | 38 Punkte | 2,9 | 22 Punkte | 3,7 | 6 Punkte |
1,4 | 52 Punkte | 2,2 | 36 Punkte | 3,0 | 20 Punkte | 3,8 | 4 Punkte |
1,5 | 50 Punkte | 2,3 | 34 Punkte | 3,1 | 18 Punkte | 3,9 | 2 Punkte |
1,6 | 48 Punkte | 2,4 | 32 Punkte | 3,2 | 16 Punkte | 4,0 | 0 Punkte |
1,7 | 46 Punkte | 2,5 | 30 Punkte | 3,3 | 14 Punkte
|
Eine Berufsausbildung und auch eine mindestens 2-jährige Berufstätigkeit, sowie eine 1-jährige Lehrtätigkeit als Meister in einem Betrieb können Ihnen gegebenenfalls im Auswahlverfahren angerechnet werden:
Berufsausbildung: | ||
---|---|---|
Voraussetzungen | Punkte | Nachweisen durch: |
(mindestens 2-jährige Ausbildungszeit)
Beispiele für anrechenbare Ausbildungsberufe sind:
| 10 Punkte | Ein staatlich geprüftes Zeugnis |
Einschlägige Berufstätigkeit (mit und ohne entsprechender Ausbildung) | ||
---|---|---|
Voraussetzung | Punkte | Nachweisen durch: |
(mindestens 2-jährige Berufstätigkeit)
Beispiele für anrechenbare Berufstätigkeiten - aus dem Erziehungs- und Sozialwesen: Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in, - aus dem Gesundheits- und Pflegebereich: Gesundheits- und Krankenpfleger*in, | Für Ihre beruflichen Tätigkeiten können Ihnen insgesamt bis zu
10 Punkte 6 Punkte ___________
|
Ausbildungszeugnis |
Eine Teilzeittätigkeit wird folgendermaßen umgerechnet:
Eine 40-prozentige Teilzeitarbeit von 2,5 Jahren entspricht einem Jahr voller Berufstätigkeit.
Eine 40-prozentige Teilzeitarbeit von 5 Jahren entspricht zwei Jahren voller Berufstätigkeit.
-
Lehrtätigkeit als Meister in einem Betrieb: | ||
---|---|---|
Voraussetzungen | Punkte | Nachweisen durch: |
(ab einem Jahr) | 5 Punkte | - Meisterzeugnis |
Für Ihre außerschulischen Leistungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten können Ihnen insgesamt bis zu 10 Punkte angerechnet werden.
Praktika | Punkte | nachweisen durch: |
---|---|---|
Für Praktika, die in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern geleistet werden, können Punkte vergeben werden. Schulische Pflichtpraktika werden nicht angerechnet.
| - maximal 4 Punkte - 100 Stunden = 1 Punkt | - Ihr Praktikumszeugnis mit genauen Angaben zu den übernommenen Tätigkeiten und dem geleisteten Arbeitsumfang in Stunden. |
Ehrenamtliche Tätigkeiten | Punkte | Nachweisen durch: |
---|---|---|
Kirchliche Jugendarbeit z.B. | Nachweisen durch: | |
- ab 1 Jahr: Leitung kirchlicher Kinder- und Jugendgruppen (Jugendleiter/-in) | 2 Punkte | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
- ab 1 Jahr: Leitung von Kindergottesdienst-gruppen | 1 Punkt | |
Musik/Kunst z.B. | Nachweisen durch: | |
- ab 1 Jahr: Schülermentor/-in für Musik/Kunst, | 1 Punkt | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
- ab 1 Jahr: Gruppenleitung (4 Stunden/Woche x 40 = 160 Stunden) | 2 Punkte | |
Sport z.B. | Nachweisen durch: | |
- ab 1 Jahr: Schülermentor/-in Sport, | 1 Punkt | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
- ab 1 Jahr Trainertätigkeit: Übungsleiter/-in in Sportvereinen, 1-2x Training/ Woche + Spielbetrieb, (5 Stunden/ Woche x 40 = 200 Stunden) | 2 Punkte | |
Natur- und Umweltschutz z.B. | Nachweisen durch: | |
- ab 1 Jahr: Schülermentor Umweltschutz, | 1 Punkt | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
- ab 1 Jahr: Jugendleiter/-in in Umweltschutzorganisationen, (4 Stunden/Woche x 40 = 160 Stunden) | 2 Punkte | |
Sozialer Bereich z.B. | Nachweisen durch: | |
- ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich | Ermittlung der Stundenzahl: 100 Stunden = 1 Punkt maximal 4 Punkte möglich | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
- Gruppenleitung bei Freizeiten | 1 Woche = maximal 3 Punkte möglich | |
Technischer Bereich z.B. | Nachweisen durch: | |
- ab 1 Jahr:Jugendfeuerwehren (Ausbildungsleiter/-in, Jugendleiter/-in)
| 2 Punkte | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
- ab 1 Jahr: Technisches Hilfswerk (Ausbildungsleiter/-in, Jugendleiter/-in),
| 2 Punkte | |
Verkehrserziehung, z.B. | Nachweisen durch: | |
ab 1 Jahr: Schülermentor Verkehrserziehung, | 1 Punkt | Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier/Stempel der Einrichtung/Ausstellungsdatum und Unterschrift der Person, die die Bestätigung ausstellt - mit Angaben zu der Tätigkeit, die Sie ausgeführt haben |
Abgeleistete Dienste | Punkte | Nachweisen durch: |
---|---|---|
Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienst | 6 Punkte | Wehrdienst: Dienstbescheinigung ausgestellt von der Bundeswehr Zivildienst: Bescheinigung vom Träger Bundesfreiwilligendienst: Die Bescheinigung wird von der Einrichtung ausgestellt, in der der Dienst geleistet wird. Falls der Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst noch nicht fertig abgeleistet ist, muss eine möglichst aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden. (frühestens ab Mai) |
Freiwilliges, soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr | 6 Punkte
6 Punkte
3 Punkte ab einem Schulhalbjahr | Die Bescheinigung muss vom Träger ausgestellt werden. Falls der Dienst noch nicht fertig abgeleistet ist, muss eine möglichst aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden. (frühestens ab Mai) |
Pädagogik der Kindheit
Alle, die Ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig und vollständig an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe eingereicht haben, nehmen am Auswahlverfahren teil. (Ausgenommen sind nur die Bewerber, die zuvor schon im Rahmen der Vorabquoten am Bewerbungsverfahren teilnehmen.)
Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, für außerschulische Leistungen als auch für weitere Qualifikationen Punkte. Aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze.
Insgesamt können Sie bis zu 125 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu 60 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu weiteren 65 Punkte für Ihre anderen Leistungen. Für was Sie genau Punkte bekommen und wie viele listen wir unten für Sie auf.
!! Wichtig: Nur, was Sie schriftlich bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, wird im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Punktevergabe für Ihre Durchschnittsnote Ihrer Fachhochschulreife/Hochschulreife:
Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1,0 | 60 Punkte | 1,8 | 44 Punkte | 2,6 | 28 Punkte | 3,4 | 12 Punkte |
1,1 | 58 Punkte | 1,9 | 42 Punkte | 2,7 | 26 Punkte | 3,5 | 10 Punkte |
1,2 | 56 Punkte | 2,0 | 40 Punkte | 2,8 | 24 Punkte | 3,6 | 8 Punkte |
1,3 | 54 Punkte | 2,1 | 38 Punkte | 2,9 | 22 Punkte | 3,7 | 6 Punkte |
1,4 | 52 Punkte | 2,2 | 36 Punkte | 3,0 | 20 Punkte | 3,8 | 4 Punkte |
1,5 | 50 Punkte | 2,3 | 34 Punkte | 3,1 | 18 Punkte | 3,9 | 2 Punkte |
1,6 | 48 Punkte | 2,4 | 32 Punkte | 3,2 | 16 Punkte | 4,0 | 0 Punkte |
1,7 | 46 Punkte | 2,5 | 30 Punkte | 3,3 | 14 Punkte |
Insgesamt können Ihnen für bestimmte Berufsausbildungen und berufliche Tätigkeiten bis zu 30 Punkte angerechnet werden:
Berufsausbildung Berufstätigkeit (auch Teilzeit, mindestens 40 %) | Punkte |
---|---|
Berufliche Ausbildung | 15 Punkte |
Berufstätigkeit, ab 1 Jahr | 5 Punkte |
Berufstätigkeit, ab 2 Jahren | 10 Punkte |
Wichtig! Für Ausbildungen, die Teil Ihrer Fachhochschulreife sind, werden Ihnen keine Punkte angerechnet
Aufgrund der fachlichen Anschlussfähigkeit werden Ihnen die folgenden Berufsausbildungen/beruflichen Tätigkeiten angerechnet: | ||
---|---|---|
Erziehungs- und Sozialwesen: | staatliche anerkannte und/oder landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge im Erziehungs- und Sozialwesen von mindestens 2 Jahren | Beispiele: Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in |
Gesundheits- und Pflegeberufe | staatliche anerkannte und/oder landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe von mindestens 2 Jahren | Beispiele: Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäd*in |
Kaufmännische und Handwerksberufe | staatliche anerkannte und/oder landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge für kaufmännische und Handwerksberufe von mindestens 2 Jahren | Beispiele: Gärtner*in, Sport- und Fitnesskauffrau/-mann, Tischler*in |
Praktika dienen dazu, praktische Kenntnisse und Erfahrungen zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit in sozialädagogischen Arbeitsfeldern zu sammeln.
Es können maximal 20 Punkte erreicht werden:
Praktika und besondere Vorbildungen | Punkte |
---|---|
Einschlägige außerschulische Preise und Auszeichnungen | 5 Punkte |
Praktika (ab 240 Stunden) | 5 Punkte |
Praktika (ab 480 Stunden) | 8 Punkte |
Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr | 15 Punkte |
Wichtig! Für Praktika, die von der Schule vorgeschrieben sind, werden keine Punkte vergeben. Für Freiwilligendienste, die Teil der Fachhochschulreife sind, werden keine Punkte vergeben.
Ehrenämter sind unbezahlte Tätigkeiten, für die es höchstens eine Aufwandsentschädigung gibt. Sie können in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Bereichen abgeleistet werden. Berechnet wird der zeitliche Einsatz in den letzten 10 Jahren vor der Bewerbung.
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Stunden | Punkte |
---|---|
ab 50 Stunden | 2 Punkte |
ab 100 Stunden | 4 Punkte |
ab 200 Stunden | 8 Punkte |
ab 300 Stunden | 15 Punkte |
Sport-Gesundheit-Freizeitbildung
Alle, die Ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig und vollständig an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe eingereicht haben, nehmen am Auswahlverfahren teil. (Ausgenommen sind nur die Bewerber, die zuvor schon im Rahmen der Vorabquoten am Bewerbungsverfahren teilnehmen.)
Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB), die Einzelnoten, die Sie im Fach Sport erhalten haben (nachgewiesen durch Ihre HZB), für außerschulische Leistungen als auch für weitere Qualifikationen Punkte. Aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze.
Insgesamt können Sie bis zu 120 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu 40 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu weiteren 80 Punkte für Ihre anderen Leistungen. Für was Sie genau Punkte bekommen und wie viele listen wir unten für Sie auf.
!! Wichtig: Nur, was Sie schriftlich bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, wird im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Für Ihre schulische Abschlussnote können Sie bis zu 40 Punkte erhalten:
Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1,0 | 40 Punkte | 1,8 | 32 Punkte | 2,6 | 24 Punkte | 3,4 | 16 Punkte |
1,1 | 40 Punkte | 1,9 | 32 Punkte | 2,7 | 24 Punkte | 3,5 | 16 Punkte |
1,2 | 38 Punkte | 2,0 | 30 Punkte | 2,8 | 22 Punkte | 3,6 | 14 Punkte |
1,3 | 38 Punkte | 2,1 | 30 Punkte | 2,9 | 22 Punkte | 3,7 | 14 Punkte |
1,4 | 36 Punkte | 2,2 | 28 Punkte | 3,0 | 20 Punkte | 3,8 | 12 Punkte |
1,5 | 36 Punkte | 2,3 | 28 Punkte | 3,1 | 20 Punkte | 3,9 | 12 Punkte |
1,6 | 34 Punkte | 2,4 | 26 Punkte | 3,2 | 18 Punkte | 4,0 | 10 Punkte |
1,7 | 34 Punkte | 2,5 | 26 Punkte | 3,3 | 18 Punkte |
Berücksichtigt werden die Sportnoten der letzten vier Halbjahre.
Sportnote (in Punkten) | Punkte | Sportnote (in Punkten) | Punkte | Sportnote (in Punkten) | Punkte | Sportnote (in Punkten) | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
15 | 40 Punkte | 11 | 32 Punkte | 7 | 24 | 3 | 16 |
14 | 38 Punkte | 10 | 30 Punkte | 6 | 22 | 2 | 14 |
13 | 36 Punkte | 09 | 28 Punkte | 5 | 20 | 1 | 12 |
12 | 34 Punkte | 08 | 26 Punkte | 4 | 18 | 0 | 0 |
Berufsausbildung | Punkte | nachweisen durch |
---|---|---|
Diätassistent*in, Ergotherapeut*in (staatlich geprüft), Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gymnastiklehrer*in (staatlich geprüft), Physiotherapeut*in (staatlich geprüft), Sportassistent*in, Sportfachlehrer*in | 30 | - staatlich geprüftes Ausbildungszeugnis - Ausbildungszeugnis ausgestellt von der Industrie- und Handelskammer |
Hebamme, Logopäde*in (staatlich geprüft), Sozialassistent*in | 20 | |
Altenpfleger, Assistent*in für Hotel-und Tourismusmanagement, Erzieher*in, Kaufmann/frau für Tourismus und Freizeit, Kaufmann/frau im Gesundheitswesen, Notfallsanitäter*in, Sport- und Fitnesskaufmann/frau, Touristikkaufmann/frau und sonstige Berufe | 10 |
Für Berufsausbildungen können bis zu 30 Punkte angerechnet werden.
Berufe | Punkte | nachweisen durch |
---|---|---|
Diätassistent*in, Ergotherapeut*in (staatlich geprüft), Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gymnastiklehrer*in (staatlich geprüft), Physiotherapeut*in (staatlich geprüft), Sportassistent*in, Sportfachlehrer*in | maximal 10 Punkte ab 1 Jahr | Arbeitszeugnis |
Hebamme, Logopäde*in (staatlich geprüft), Sozialassistent*in | ||
Altenpfleger, Assistent*in für Hotel-und Tourismusmanagement, Erzieher*in, Kaufmann/frau für Tourismus und Freizeit, Kaufmann/frau im Gesundheitswesen, Notfallsanitäter*in, Sport- und Fitnesskaufmann/frau, Touristikkaufmann/frau und sonstige Berufe |
Für Berufserfahrung können bis zu 10 Punkte angerechnet werden.
Tätigkeit | Punkte |
---|---|
Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) | maximal 5 Punkte |
Lizenzen | Punkte |
---|---|
Lizenzen, die den DOSB-Lizenzen vergleichbar, ihm aber nicht angegliedert sind: wie z.B. DLRG, DSLV, sämtliche Yoga-Lizenzen) sowie Vorstufen-Qualifikationen (ohne DOSB-Lizenz): wie zum Beispiel Übungsleiter-Assistent*in, Gruppenhelfer*in, Trainerassistent*in, Jugendleiterassistent*in, (Für beide Lizenzen mindestens 16 UE) | 1 |
1. Lizenzstufe: C-Trainer | 3 |
2. Lizenzstufe: B-Trainer | 5 |
3. Lizenzstufe: A-Trainer & Diplom-Trainer | 7 |
Vordere Platzierungen bei bedeutenden Meisterschaften - Meisterschaften und Platzierungen: | Punkte |
---|---|
Landesmeisterschaften (Platz 1-3) | 1 |
Deutsch Meisterschaften (Platz 1-4) | 3 |
Europameisterschaften (Platz 1-10) | 5 |
Weltmeisterschaften (Platz 1-19) | 7 |
Mitgliedschaft in einem Leistungskader - Meisterschaften und Platzierungen | Punkte |
---|---|
D-/C-Kader | 3 |
B-Kader | 5 |
A-Kader | 7 |
Wie viele Punkte benötige ich, um einen Studienplatz zu erhalten?
Wie viele Punkte Sie benötigen, um einen Studienplatz zu erhalten, hängt von mehreren Dingen ab und ändert sich von Jahr zu Jahr. Zum Beispiel: Wie viele Studienplätze können wir anbieten? Wie viele Studieninteressierte bewerben sich bei uns? Wie ist Ihre Abschlussnote - und wie die der anderen Bewerber und Bewerberinnen? Haben Sie noch zusätzliche Qualifikationen oder gibt es außerschulische Leistungen, die wir in unserem Auswahlverfahren berücksichtigen können? Und auch hier wieder: Wie viel bringen die anderen Bewerberinnen und Bewerber mit?
Aus diesem Grund können wir Ihnen vorher nicht sagen, wie viele Punkte nötig sein werden. Vielmehr ist es so, dass immer nur rückblickend festgestellt werden kann, ab welcher Punktzahl man einen Studienplatz erhalten hat.
Bachelor Lehramt Grundschule _ Wintersemester 2020/2021 | |
---|---|
Ranglisten | Punkte |
Allgemeine Rangliste | 35 |
Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (Chemie, Physik, Technik) | 11 |
Katholische/Evangelische Religionspädagogik | 29 |
Musik | 33 |
Kunst | 28 |
Sport | 27 |
Bachelor Lehramt Sekundarstufe I _ Wintersemester 2020/2021 | |
---|---|
Ranglisten | Punkte |
Allgemeine Rangliste | 31 |
Französisch | 15 |
Ethik | 25 |
Musik | 13 |
Informatik | 11 |
Physik | 15 |
Was ist eine kompetenzorientierte Passungsquote?
Zusätzlich zum normalen Auswahlverfahren gibt es für Lehramtsinteressierte noch einen Zugang über kompetenzorientierte Passungsquoten. Das Ziel ist, Bewerber für Unterrichtsfächer zu gewinnen, in denen Lehrer fehlen. Interessant ist das für Sie, wenn Ihre Stärken und Interessen tatsächlich in einem dieser Fächer liegen. Denn der Zugang zu einem Studienplatz ist für diese erleichtert. Ihnen muss aber bewusst sein, dass Ihre Zulassung dann auch an dieses Fach gebunden ist. Ein späterer Fachwechsel ist nur innerhalb der vorgegebenen Passungsquote möglich.
Ein Beispiel: Wenn Sie im Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule Ihre Zulassung über die kompetenzorientierte Passungsquote für Physik erhalten, dann wäre es möglich später auch zu Chemie oder Technik zu wechseln, falls Sie feststellen, dass Physik doch nicht das Richtige für Sie ist. Denn alle drei Fächer fallen unter die gleiche Passungsquote im Grundschulbereich. Sollten Sie im Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I Ihre Zulassung über die kompetenzorientierte Passungsquote für Physik erhalten, dann haben Sie später keine Möglichkeit das Fach zu wechseln. Sie sind an Physik gebunden, da es keine anderen Fächer gibt, die im Sekundar-I-Bereich zur gleichen Passungsquote gehören.
Wie bewerbe ich mich im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquote um einen Studienplatz?
Um einen Studienplatz im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquote bewerben Sie sich, in dem Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben beifügen. Darin legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie dieses Fach studieren und später lehren möchten. Genauere Informationen finden Sie unter "Wie wird mein Motivationsschreiben bewertet". Das von Ihnen ausgefüllte Motivationsschreiben laden Sie uns zusammen mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal (e-Portal) hoch.
Mögliche Punkte:
Für Ihr Motivationsschreiben können Sie bis zu 8 Punkte erhalten. Insgesamt gibt es 4 Kriterien. Für jedes Kriterium können bis zu 2 Punkte erlangt werden. Ihre besondere Kompetenz haben Sie nachgewiesen, wenn Sie mindestens 4 Punkte für Ihr Motivationsschreiben erhalten und Sie höchstens für ein Kriterium keine Punkte erhalten haben.
Welche Kritierien gibt es?
Die vier Kriterien sind:
a) Begründen Sie, warum Sie gerade dieses Fach wählen.
b) Begründen Sie, warum Sie für dieses Fach geeignet sind.
c) Begründen Sie, warum Sie sich besonders für dieses Fach als zu unterrichtendes Fach eignen.
d) Begründen Sie, warum Sie für das Lehramt bezogen auf das Fach besonders geeignet sind.
Wichtig! Die Kriterien sind nicht immer 100-prozentig von einander abgrenzbar und können sich dementsprechend manchmal überlappen.
Fächer | So bewerben Sie sich für eine Zulassung innerhalb |
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a) Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht mit dem Schwerpunkt Chemie, Physik oder Technik | Wir benötigen von Ihnen ein Motivationsschreiben: - von 1 bis 2 DIN-A4-Seiten Länge - Inhalt: Stellen Sie bitte Ihre besonderen Beweggründe wie auch Eignung für das Studium Ihres gewünschten Studiengangs (Grundschule oder Sekundarstufe I) und die damit typischerweise verbundene Berufstätigkeit dar. - inklusive einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung, dass Sie Ihr Motivationsschreiben eigenhändig und ohne fremde Hilfe verfasst haben. Sowie, dass Sie alle Passagen, die Sie aus fremden Quellen übernommen haben, als solche kenntlich gemacht haben. - Verwenden Sie für Ihr Motivationsschreiben das von uns vorbereitete Formular.
|
b) Katholische Theologie/Religionspädagogik Evangelische Theologie Religionspädagogik | |
c) Musik (Für dieses Fach ist zusätzlich eine Aufnahmeprüfung erforderlich) | |
d) Kunst | |
e) Sport (Für dieses Fach ist zusätzlich eine Aufnahmeprüfung erforderlich) |
Fächer | So bewerben Sie sich für eine Zulassung innerhalb der kompetenzorientierten Passungsquote: |
---|---|
a) Französisch |
Wir benötigen von Ihnen ein Motivationsschreiben: - von 1 bis 2 DIN-A4-Seiten Länge - Inhalt: Stellen Sie bitte Ihre besonderen Beweggründe wie auch Eignung für das Studium Ihres gewünschten Studiengangs Wir benötigen von Ihnen ein Motivationsschreiben: - von 1 bis 2 DIN-A4-Seiten Länge - Inhalt: Stellen Sie bitte Ihre besonderen Beweggründe wie auch Eignung für das Studium Ihres gewünschten Studiengangs (Grundschule oder Sekundarstufe I) und die damit typischerweise verbundene Berufstätigkeit dar. - inklusive einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung, dass Sie Ihr Motivationsschreiben eigenhändig und ohne fremde Hilfe verfasst haben. Sowie, dass Sie alle Passagen, die Sie aus fremden Quellen übernommen haben, als solche kenntlich gemacht haben. - Verwenden Sie für Ihr Motivationsschreiben das von uns vorbereitete Formular. |
b) Ethik | |
c) Musik (für dieses Fach ist zusätzlich eine Aufnahmeprüfunge erforderlich) | |
d) Informatik | |
e) Physik |
... weisen Sie nicht nur nach, ob und inwieweit Sie für diese Fach- und Studiengangswahl geeignet sind: Sie bewerben sich damit auch ausdrücklich, um eine Zulassung im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquote.
Was sind Vorabquoten und welche Rolle spielen sie für meine Bewerbung?
In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist das Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge grundsätzlich geregelt. Außer der Studienvergabe nach hochschuleigenen Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu Studienplätzen gibt. Diese Plätze werden noch vor dem allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.
Vorabquoten gibt es für:
- Bewerbungen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (8 %)
- Bewerbungen für ein Zweitstudium (2 %)
- Bewerbungen als Härtefall (5 %)
- Bewerbungen mit Berücksichtigung einer Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1 %)
Die danach noch verfügbaren Studiengänge vergeben wir
- nach unseren Auswahlverfahren (90 %)
- nach Wartesemestern (10 %)
Welche Sonderanträge gibt es?
Für die Bewerbung in zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es Sonderanträge, die besonderen Lebenssituationen Rechnung tragen.
Wenn Sie bereits im vorherigen Verfahren (oder dem davor) eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, ihn aber nicht angenommen haben, weil Sie zu dem Zeitpunkt einen Dienst geleistet haben, dann ist Ihnen Ihr Studienplatz nach Beendigung des Dienstes sicher. Wichtig ist, dass das nur für die beiden auf Ihren Dienst folgenden Bewerbungsverfahren für Ihren Studienplatz gilt. Ihre Zulassung gilt nur für den Studiengang und mit der Fächerkombination für den Sie sich ursprünglich beworben haben.
Dass Ihnen der Studienplatz zusteht, weisen Sie nach, in dem Sie den Bewerbungsunterlagen eine Kopie des ursprünglichen Zulassungsbescheids beilegen und die Dienstbescheinigung. (Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im E-Portal als pdf bereitgestellt. Drucken Sie ihn sich bitte aus und bewahren Sie ihn bei sich zu Hause auf. Die Daten im E-Portal werden aus Datenschutzgründen nach Ablauf des Verfahrens gelöscht, Sie können also später nicht mehr darauf zurückgreifen. )
Was sind Dienste?
- Bundesfreiwilligendienst
- Jugendfreiwilligendienste: Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwillges ökologisches Jahr (unter bestimmten Bedingungen auch im Ausland)
- freiwilliger Wehrdienst
- Betreuung eines eigenen Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der Angehörigen (höchstens 3 Jahre)
- Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (mindestens 2 Jahre)
5 % der Studienplätze hält die Pädagogische Hochschule für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Härtefälle werden nur anerkannt, wenn sie in der Person des Bewerbers begründet sind. Wenn anerkannt wird, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, dann wird der Bewerber noch vor allen anderen zugelassen.
Da dadurch andere keine Zulassung für diesen Studienplatz erhalten, wird diese Regelung sehr streng gehandhabt. Der Antrag kommt also nur für sehr wenige in Frage. Um einen Härtefallantrag genehmigt bekommen zu können, müssen in Ihrer Person selbst so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.
Wenn Sie glauben, diesen sehr strengen Kriterien zu entsprechen, dann stellen Sie einen Härtefallantrag. Dieser muss zusammen mit den entsprechenden Belegen (zum Beispiel von Fachärzten) zusammen mit den restlichen Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Pädagogischen Hochschule vorliegen.
Wir haben für Sie weitere Informationen zum Antrag wegen außerordentlicher Härte mit vielen Beispielen zusammengestellt.
10 % der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Umso mehr Zeit vergangen ist, seitdem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, umso mehr Wartezeit (in Semestern) wird Ihnen angerechnet.
Wenn sich bei Ihnen der Erwerb der allgmeinen Hochschulreife verzögert hat - aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind - können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dann wird Ihnen die Verzögerung als Wartezeit angerechnet, sodass Sie an der Auswahl mit der Wartezeit teilnehmen, die Sie eigentlich hätten.
Mögliche Gründe, aus denen ein Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Wartezeit gewährt werden kann, sowie was Sie konkret dazu mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen müssen, finden Sie in dieser Zusammenstellung.
Wenn sich bei Ihnen der - aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind - die Noten in Ihrer Hochschulzgangsberechtigung verschlechtert haben, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich in Form von Notenberverbesserung stellen.
Mögliche Gründe, aus denen ein Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Durchschnittsnote gewährt werden kann, sowie was Sie konkret dazu mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen müssen, finden Sie in dieser Zusammenstellung.
Wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass ein Bewerber sein Studium auf jeden Fall vor Ort aufnehmen kann, dann kann er einen Antrag auf Ortsbindung stellen.
Das kommt für Sie in Frage, wenn:
- Sie Sportler sind und auf Bundesebene einem A-, B-, oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
- Sie am Wohnort soziale Pflichten übernommen haben, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Insbesondere:
- wenn Sie im Katastrophenschutz oder Zivilschutz tätig sind.
- wenn Sie als Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger tätig sind - im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- wenn Sie als Pflegeperson zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer tätig sind - im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
- wenn Sie in der kommunalen Politik engagiert sind und in diesem Zusammenhang ein Mandat ausüben - beispielsweise in Ihrem Kreistag, im Stadtrat,
Gemeinderat oder Bezirksversammlung.
Wie stelle ich eine Sonderantrag?
Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. In dem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den den Antrag.
!! Wichtig: Damit wir prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf den von Ihnen gestellten Sonderantrag haben, müssen Sie uns mit Ihren Bewerbungsunterlagen entsprechende Nachweise mitsenden. Sie können Sie gegebenenfalls auch noch bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachreichen. Fehlen die Nachweise nach Fristablauf wird der Antrag ohne weitere Prüfung abgelehnt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für unsere Auswahl- und Zulassungsverfahren haben wir auf unserer allgemeinen Bewerbungsseite für Sie zusammengestellt.
In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) finden Sie die genauen Angaben zu den Regelungen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge. Zu den Vorabquoten (§ 22), zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten (§24) sowie der bevorzugten Zulassung aufgrund eines Dienstes (§30). Informationen zum Nachteilsausgleich in Form verbesserter Durchschnittsnote (Artikel 8) und dem Nachteilausgleich in Form verbesserter Wartezeit (Artikel 18) finden Sie im Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung.
Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
Vorlesungszeit: Mo - Do: 10:00 - 16:00 Uhr, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit: Mo - Do: 10:00 - 15:00 Uhr, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Derzeit sind wir coronabedingt ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erreichbar.