Zweitstudium
Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.
Wichtig! Ein Bachelorstudium + ein Masterstudium gelten als Erststudium.
Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?
Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerbungsportal.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
- Ihr Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, ...),
- Das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums, auf dem die Abschlussnote vermerkt ist,
- Das Motivationsschreiben, in dem Sie festhalten, aus welchen Gründen Sie ein Zweitstudium aufnehmen möchten,
- Falls Sie einen Wehr-, Zivil- oder anderen Freiwilligendienst absolviert haben: den Nachweis über den Dienst,
- Falls Sie Kunst, Musik oder Sport als Fach wählen: den Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung bzw. die Befreiung davon.
Füllen Sie Ihren Antrag im Bewerbungsportal vollständig aus und schicken Sie ihn "elektronisch" ab. Anschließend drucken Sie ihn aus, unterschreiben ihn und senden ihn uns zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen an unsere Hochschule. Wenn Sie möchten, können Sie ihn auch gerne persönlich bei uns im Studien-Service-Zentrum abgeben.
Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Studienabteilung - Bismarckstraße 10 76133 Karlsruhe |
Vorabquoten und Auswahlverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist das Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge grundsätzlich geregelt. Außer der Studienplatzvergabe nach hochschuleigenen Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu Studienplätzen gibt. Diese Plätze werden noch vor dem allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.
Die Quote für Zweitstudienbewerber liegt bei 2 %.
Die Studienplätze innerhalb der 2 % werden nach einer Messzahl vergeben. Diese Messzahl setzt sich zusammen aus der Note Ihres schon abgeschlossenen Studiums und den Punkten, die Sie aufgrund Ihres Motivationsschreibens berechnet bekommen.
Messzahlberechnung
Aus folgenden zwei Kriterien wird die Messzahl errechnet.
1. Die Abschlussnote Ihres abgeschlossenen Studiums:
Für die Abschlussnote Ihres Erststudiums werden die Punkte wie folgt vergeben:
Noten ausgezeichnet und sehr gut | 4 Punkte |
Noten gut und voll befriedigend | 3 Punkte |
Note befriedigend | 2 Punkte |
Note ausreichend | 1 Punkt |
Note nicht nachgewiesen | 1 Punkt |
2. Ihr Motivationsschreiben:
Ihr Motivationsschreiben gibt uns Aufschluss darüber, warum Sie ein Zweitstudium beginnen möchten. Nachfolgend ist die Punktevergabe dafür aufgeführt:
Fallgruppe 1 | 9 Punkte | Zwingende berufliche Gründe Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Beruf anstrebt, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. |
Fallgruppe 2 | 7 bis 11 Punkte | Wissenschaftliche Gründe Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Liegen diese Gründe vor, ist die Punktzahl innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen die Bewerberin bzw. der Bewerber bisher erbracht hat und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind. |
Fallgruppe 3 | 7 Punkte | Besondere berufliche Gründe Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin bzw. des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. |
Fallgruppe 4 | 4 Punkte | Sonstige berufliche Gründe Obwohl das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich. |
Fallgruppe 5 | 1 Punkt | Sonstige Gründe Wer nach einer Familienphase (bitte Geburtsurkunde vorlegen), die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe oder Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. |
Zweitstudiengebühren
In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.
Häufig gestellte Fragen
Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen.
Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.
Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.
Rechtsgrundlagen
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Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
Vorlesungszeit:
Mo - Do: 10:00 - 15:00 Uhr
Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit:
Mo - Do: 10:00 - 15:00 Uhr
Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Ab 16. Dezember sind wir nur telefonisch erreichbar.