Aufnahmeprüfung für das Studienfach Musik

Die Aufnahmeprüfung im Sommersemester 2023 findet am Freitag, den 30. Juni 2023 und im Wintersemester 2023/2024 am Freitag, den 1. Dezember 2023 statt.

Vorbereitung auf die Prüfung

Crashkurs der Studentischen Fachbereichsvertretung zur Aufnahmeprüfung

Unser Crashkurs am 20. Mai 2023 ab 10:00 in Raum 3.309 bietet einen Überblick über die verschiedenen Themen der Prüfung. Zusätzlich gibt es von uns einiges an Übungen und Tipps für die optimale Vorbereitung! 
Nach einer Mittagspause gibt es außerdem die Möglichkeit, ein paar der Prüfungsstücke vorzuspielen und sich von uns beraten zu lassen. 

Bei Interesse gerne eine Mail an uns und wir senden zeitnah die weiteren Infos zum Ablauf des Tages.

Viel Erfolg bei der Vorbereitung!
Die Fave Musik

Anmeldung

Wenn Sie die Aufnahmeprüfung absolvieren wollen, müssen Sie sich bis zum 1. Juni 2023 mit dem unten stehenden Formular zur Prüfung anmelden. Sie können uns  das Formular per Post zusenden oder an die E-Mail-Adresse elena.blancato(at)vw.ph-karlsruhe.de.

Kontaktmöglichkeiten

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachs Musik in ihren Sprechzeiten zur Verfügung sowie die studentische Fachbereichsvertretung, auch über den Crashkurs hinaus.

Durchführung der Prüfung

Nach der gemeinsamen Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs über den Nachweis der künstlerischen Eignung vom 10.02.2006 führen wir im Fach Musik eine Aufnahmeprüfung durch.

Zweck der Aufnahmeprüfung

  1. Die Zulassung zum Studium des Faches Musik in den Lehramtsstudiengängen an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzt zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung das Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder einer formellen Befreiung davon voraus:
    Über eine mögliche Befreiung von der Aufnahmeprüfung entscheidet auf Antrag des/der Bewerbers/Bewerberin der Prüfungsausschuss der jeweiligen Hochschule.
    Diese Befreiung gilt nur an der Pädagogischen Hochschule, die die Befreiung ausstellt.
  2. Durch diese Prüfung werden die besondere Eignung und die besonderen Fähigkeiten nachgewiesen, die in den Studiengängen für die Lehrämter an  Grund-,  Haupt-  und  Realschulen im Fach Musik erforderlich sind.
  3. Die Teilgebiete und die Anforderungen dieser Aufnahmeprüfung sind in der Anlage festgelegt.

Antrag der Aufnahmeprüfung

  1. Den Antrag auf Zulassung zu der Aufnahmeprüfung Musik kann stellen, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab Antragsstellung erwerben wird.
  2. Der Antrag für die Aufnahmeprüfung im Sommersemester ist bis zum 01. Juni und für die Aufnahmeprüfung im Wintersemester bis zum 01. November eines jeden Jahres bei der Pädagogischen Hochschule zu stellen, bei der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt ist.
  3. Die Termine setzen die Pädagogischen Hochschulen landeseinheitlich fest.

Durchführung der Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung für das Fach Musik dauert in der Regel 20 Minuten je Bewerber/in. Sie besteht aus folgenden vorzubereitenden Teilgebieten:

  • Instrumentalvortrag

Zwei vorbereitete Instrumentalstücke aus unterschiedlichen Epochen, die den gegenwärtigen Leistungsstand erkennen lassen. An die Stelle eines vorzubereitenden Stückes kann eine qualifizierte Improvisation treten. Wenn ein Melodieinstrument vorgespielt wird, müssen zusätzlich Grunderfahrungen in einem Akkordinstrument (Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre) nachgewiesen werden, wie z. B. das Spielen eines einfachen mehrstimmigen Stückes, einer Liedbegleitung oder das Spielen eines Chorsatzes.

  • Gesangsvortrag

Ein unbegleitetes Volkslied in deutscher Sprache und ein begleitetes Gesangstück wahlweise aus der klassischen Musik (Kunstlied/Arie) oder aus Musical/Jazz/Pop/Rock/Chanson.

  • Musiktheorie/Gehörbildung

Nachweis von Grundkenntnissen der Musiktheorie in Verbindung mit Gehörbildung: Gattungen, Formen und Formprinzipien. Hören und Bestimmen von Intervallen, Dreiklängen, Dominantseptakkorden, Taktarten. Rhythmus wiedergeben können. Grundkenntnisse der Funktions-/Stufentheorie (Kadenzen).

  • Allgemeines Musikwissen

Epochen der Musikgeschichte mit ihren Stilmerkmalen und Zuordnung bekannter Komponisten und Werke bis in die Gegenwart.

  • Kolloquium

Im Kolloquium geht es um Ihre Motivation für diesen Studiengang, Ihre Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit, Ihren musikalischen Werdegang und Ihr musikalisches Engagement.

Anmerkung:

Das Programm (Titel und Komponist) muss schriftlich vorgelegt werden. Die Noten der vorbereiteten Stücke sind in zweifacher Ausfertigung mitzubringen und vorzulegen.
Für Begleitung muss selbst gesorgt werden. Eine HiFi-Anlage steht zur Verfügung.

Bescheinigung des Prüfungsergebnisses und Wiederholung der Aufnahmeprüfung

  1. Als Gesamtergebnis der Aufnahmeprüfung werden die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ festgesetzt. Hierüber ist dem/der Bewerber/in eine Bescheinigung auszustellen.
  2. Die Bescheinigung über das Bestehen der Aufnahmeprüfung berechtigt zur Studienzulassung für die nachfolgenden beiden Studienjahren an allen Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg.
  3. Die Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden. In besonderen Härtefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Bewerbers/Berwerberin eine zweite Wiederholung der Aufnahmeprüfung zulassen.

Rücktritt von der Prüfung

  1. Tritt ein/e Bewerber/in ohne Genehmigung des Prüfungsausschusses von der Prüfung zurück, so gilt diese als nicht bestanden.
  2. Wird der Rücktritt genehmigt, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der/die Bewerber/in durch Krankheit an der Ablegung der Prüfung gehindert ist. Der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Vorsitz Prüfungsausschuss

Die nächste Aufnahmeprüfung findet landesweit an allen Pädagogischen Hochschulen am 30. Juni 2023 ab 9:00 Uhr statt.

Dokumente und Rechtsgrundlagen

Haben Sie noch Fragen?

Letzte Änderung: 23.05.2023