Stichtag 11. Mai: Hochschulleitung hat zahlreiche Änderungen beschlossen

Das öffentliche Leben läuft langsam wieder an und auch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe wird sich ab 11. Mai mehr beleben. Die Hochschulleitung hat zahlreiche Regelungen und Maßnahmen beschlossen, die Verwaltung, Lehrende und Studierende betreffen.

Wie die Hochschulleitung informiert, wird der Lehrbetrieb im Sommersemester weiterhin überwiegend online verlaufen, aber ab dem 11. Mai werden in einigen Fächern auf Grundlage eines genehmigten Sicherheitskonzepts erste fachpraktische Veranstaltungen durchgeführt. Weiter hießt es: "Zudem arbeiten einige Studierende ebenfalls auf Grundlage eines Sicherheitskonzepts des Instituts vor Ort an ihren fachpraktischen Abschlussarbeiten. In absehbarer Zeit werden zudem die mündlichen Prüfungen des 1. Staatsexamens an der Hochschule stattfinden. Anträge für weitere Präsenzprüfungen liegen der Hochschulleitung bereits vor. All dies setzt die verstärkte Anwesenheit von Dozierenden wie die vollkommene Besetzung der Sekretariate voraus."


Verwaltung findet ab 11. Mai wieder an ihrem gewohnten Ort statt

Die Hochschulleitung hat beschlossen, dass die Verwaltung ab 11. Mai wieder an ihrem gewohnten Ort stattfindet. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um den Mitarbeitenden größtmögliche Sicherheit zu bieten und keine neue Infektionswelle hervorzurufen, seien bereits getroffen worden.Wichtig bleibe weiterhin die Einhaltung der Hygieneregeln sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände.

Laut Hochschulleitung stehen in jedem Gebäude Desinfektionsspender zur Verfügung. "Es sollen künftig auf jedem Stockwerk Desinfektionsspender aufgestellt werden, sie wurden bereits bestellt und müssten in den nächsten Tagen eintreffen. Um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, wurden die Büros vermessen. Es wurden in den Büros mit mehr als einer Person zwischen den Schreibtischen Schutzwände  installiert, um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden", teilt die Hochschulleitung mit.

 

Regelungen und Maßnahmen, die ab dem 11. Mai 2020 gelten:

  • Die Gebäude bleiben geschlossen, außer für Beschäftige, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Handwerker in Baumaßnahmen. Um in die Gebäude zu gelangen, melden sich Hilfskräfte beim Hausmeister an (Tageshandy) bzw. werden von den zuständigen Abteilungen an der Eingangstür abgeholt.
  • Der Zugang von Studierenden zu genehmigtem Einzelunterricht oder Präsenzveranstaltungen ist von den Instituten zu organisieren. Eingangschips sind beim Leiter Gebäudemanagement, Mario Rebel, zu beantragen.
  • Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten.
  • Um die Sicherheitsabstände in den Treppenhäusern zu gewährleisten, bestehen in jedem Gebäude Einbahnregelungen, entsprechende Markierungen sind angebracht. In Gebäude 2 erfolgt der Eingang über den Haupteingang, der Ausgang über das Treppenhaus bei der Cafeteria.
  • Auch auf den Toiletten sollen die Abstandsregeln eingehalten werden. Es soll immer nur eine Person im Toilettenraum sein. An den Türen werden Kontrollmöglichkeiten eingerichtet. 
  • Weiterer Publikumsverkehr ist zu vermeiden.
  • Bei notwendigem Kontakt mit Personen sind Schutzmasken zu tragen, die Ausgabe erfolgt an der Pforte in Gebäude 1.
  • Anträge für Befreiungen von der Präsenzpflicht zur Kinderbetreuung sind bei der Personalabteilung zu stellen und werden dort wohlwollend geprüft.
     

Umgangen mit Mitarbeitenden, die Risikogruppen angehören

"Grundsätzlich bleibt festzustellen", so die Hochschulleitung, "dass es keine gesetzliche Definition des Begriffs 'Risikogruppe' im arbeitsrechtlichen Sinne gibt. "Es handelt sich lediglich um eine Bewertung bzw. Risikoabschätzung des Robert-Koch-Instituts. Die einzige uns bekannte Behörde, die hierzu eine Regelung getroffen hat, ist das Kultusministerium (KM)." Das KM unterteilt  Risikogruppe in zwei Kategorien. Zur ersten gehören

  • Schwangere
  • Personen mit relevanten Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • Personen mit chronischen Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD)
  • Personen mit chronischen Lebererkrankungen
  • Personen mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Personen mit einer Krebserkrankung
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z.B. Cortison). 

Die oben genannten Personengruppen sind im Kultusministerium derzeit von der Präsenzpflicht an der Dienststelle entbunden und kommen ihrer Dienstverpflichtung von zuhause aus nach.

Eine zweite Kategorie bilden

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben 
  • Personen, die mit anderen Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder Schwangeren in häuslicher Gemeinschaft leben. (Das Zusammenleben mit einer Person, die das 60. Lebensjahr beendet hat, bedingt keine Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.)

Über 60-jährige Personen sind vom Kultusministeriums ebenfalls von der Präsenzpflicht in der Schule befreit, können sich jedoch freiwillig für den Dienst an der Schule entscheiden. Lehrkräfte, die mit einer schwangeren Person oder mit Personen mit relevanten Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, entscheiden ebenfalls freiwillig darüber, ob sie Präsenzdienst leisten können.

 

Für die Mitarbeitenden der Lehre führt die Pädagogische Hochschule Karlsruhe dieselbe Regelung ein:

  • Lehrende, die eine der genannten Vorerkrankungen haben, dürfen nicht an Präsenzlehre oder -prüfungen teilnehmen, und dies selbst dann nicht, wenn sie dies selbst freiwillig tun würden. Lehrende, die eine der genannten Vorerkrankungen haben, werden dringend gebeten, dies zu melden. Entsprechende Bescheinigungen sind direkt der Personalabteilung vorzulegen (und nicht etwa Institutsleitungen).
  • Lehrende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können an der Präsenzlehre oder -prüfungen teilnehmen, wenn sie vorgängig dem Rektorat mitgeteilt haben, dass sie dies freiwillig tun. Ohne eine solche Freiwilligkeitserklärung sind auch diese Personen von der Präsenzlehre und von Präsenzprüfungen ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Personen, die mit anderen Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder Schwangeren in häuslicher Gemeinschaft leben. Auch hier sind entsprechende Bescheinigungen der Personalabteilung vorzulegen. 


Können Mitarbeitende der Verwaltung und der Hochschulbibliothek, die diesen genannten Gruppen angehören, von zu Hause arbeiten, sind sie von der Präsenzpflicht befreit. Dies gilt nicht, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten können. Mit diesen Personen werden Einzelgespräche geführt. 


Regelung für die Verwaltungsabteilungen und das ZIM

  • Arbeitsplätze in Einzelbüros sind wieder zu besetzen. 
  • In Büros mit mehreren Personen ist mindestens eine Person anwesend, bei Einhaltung der Schutzvorschriften auch mehrere Personen. 
  • Falls die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, arbeiten die Beschäftigten im Wechsel. Beschäftigte, die ihre Arbeit im Homeoffice erledigen können, sollen dies weiterhin tun, um Überschneidungen im Büro zu vermeiden. Sollte Bedarf an Ersatzräumen bestehen, bitten wir um Meldung an Mario Rebel.
  • Arbeitszeit: Es gilt wieder die übliche Arbeitszeit (Vollzeit beschäftigte mit 39,5 Wochenstunden und Vollzeitbeamte mit 41 Wochenstunden). Bei Präsenzarbeit ist die Arbeitszeit wieder an der Zeiterfassung zu buchen, die Arbeitszeiten im Homeoffice sind in einer Tabelle zu dokumentieren. Überstunden im Homeoffice sind zu begründen.
  • Die konkreten Entscheidungen über Präsenz und Homeoffice trifft die Abteilungsleitung. Eine Mitarbeiterliste mit den entsprechenden Regelungen ist an die Personalabteilung zu geben.

 

Regelung für Fakultäts- und Institutssekretariate

  •  Für diese Arbeitsplätze gilt grundsätzlich wieder Präsenzarbeit. 
  • Die Arbeitsplätze wurden begangen. Für Büros mit mehr als einer Person werden direkt mit den Fakultätssekretärinnen Regelungen getroffen. 
  • Bezüglich der Präsenz und Arbeitszeit gelten die gleichen Regelungen wie für die Kernverwaltung.

 

Hochschulbibliothek

  • Der Ausleihbetrieb wurde wieder aufgenommen.
  • Bezüglich der Präsenz- und Arbeitszeit gelten die gleichen Regelungen wie für die Kernverwaltung, Regelungen für die Ausleihe trifft der Bibliotheksleiter.

 

Labore / Hochschulgarten

Ab 11. Mai werden in einzelnen Fächern fachpraktische Veranstaltungen und fachpraktische Übungen durchgeführt. Die Präsenz wird im Einzelfall in Abstimmung mit der Institutsleitung geregelt.

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de