Vertrauenspersonen und Beauftragte

An unserer Hochschule gibt es eine Reihe von Beauftragten, Ombudsleuten und Vertrauenspersonen. Sie vertreten die Interessen von Einzelpersonen ebenso wie die von bestimmten Personengruppen.

Unsere Hochschule fördert nach § 2 Absatz 4 LHG die Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigt die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Wir tragen Sorge dafür, dass alle Mitglieder unabhängig von der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion und Weltanschauung gleichberechtigt an Forschung, Lehre und Studium sowie der Weiterbildung teilhaben können. Wir sind der Resolution der Hochschulen in Baden-Württemberg gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt verpflichtet und haben uns interne Regelungen gegeben, um bestehende Nachteile zu beseitigen und aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen.
Klaus Peter Rippe
Rektor

Mit Ihren Anliegen und Fragen zu den alphabetisch aufgelisteten Themengebieten sind Sie bei den folgenden Ansprechpersonen gut aufgehoben:

Antidiskriminierung

Bei Fragen rund um eine Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität oder der religiösen und weltanschaulichen Identität steht Ihnen die Ansprechperson für Antidiskriminierung als Beschwerdestelle zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für Beratung,  Prävention und Sachaufklärung sind in den nachstehenden Verfahrensregeln detailliert beschrieben.

Im Sommersemester 2023 war Prof. Kiegelmann Gastprofessorin an der Osaka Metropolitan University in Japan

Arbeiten mit Behinderung

Die Vertrauensperson fördert die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter:innen der Hochschule, vertritt deren Interessen und steht helfend und beratend zur Seite. Sie überwacht, dass alle zugunsten schwerbehinderter und gleichgestellter Personen geltenden Verordnungen, Gesetze, Tarifverträge, Verwaltungsanordnungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

Chancengleichheit

Das Chancengleichheitsgesetz ist die Grundlage für die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen, die es Frauen wie auch Männern ermöglichen, Beruf und Familie- oder Pflegeaufgaben miteinander zu vereinbaren. 

Datenschutz

Der behördliche Datenschutzbeauftragte steht allen Hochschulangehörigen bei Fragen und Anregungen rund um das Thema Datenschutz beratend zur Seite. Er achtet darauf, dass die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz an unserer Hochschule vollumfänglich eingehalten werden.

Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich in unterschiedlichen Gremien der Hochschule sowie in den Berufungs- und Besetzungsverfahren für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein und hält die Verbindung zur Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG). Sie steht als Ansprechpartnerin für Fragen zur Gleichstellung zur Verfügung und bietet bei Bedarf Studierenden sowie Kolleg:innen Beratungsgespräche an.

Gute wissenschaftliche Praxis

In Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens können unsere Ombudspersonen den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule als eine erste Anlaufstelle dienen.

Informationssicherheit

Unsere Informationssicherheitsbeauftragte ist für alle Fragen rund um die Informationssicherheit an der Hochschule zuständig. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Sicherheitsprozesse zu steuern und zu koordinieren. 

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Sie erreichen mich am einfachsten per E-Mail oder Webex.

Klimaschutz

Die Klimaschutzbeauftragten unterstützt das Ziel der Landesregierung, bis 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu schaffen. Zu den Klimaschutz-Maßnahmen gehören unter anderem die Senkung des Energieverbrauchs sowie ein klimaschonendes Flächenmanagement.

Nachhaltigkeit

Professorin für Geographie / Nachhaltigkeitsbeauftragte
Sprechstunden:
Siehe Ankündigungen in Stud.IP (Anmeldung)
Präsenz oder Online als BBB-Meeting in der Stud.IP Veranstaltung Online Meetings

Notfall

Sexualisierte Belästigung

Das Landeshochschulgesetz sieht für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner vor. Diese wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschule vor sexueller Belästigung geschützt werden. Außerdem beraten sie Betroffene und beantworten Fragen zu diesem Thema. Die Vertrauenspersonen können bei Bedarf den Kontakt zur Vertrauensanwältin des Landes herstellen.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist Ansprechperson für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten bei behinderungsspezifischen Fragen während des gesamten Studiums. Er berät und gibt Empfehlungen, insbesondere hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs. Auch Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können sich mit ihren Fragen, die im Zusammenhang mit dem angestrebten Studium und ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit stehen, an ihn wenden.

Letzte Änderung: 30.07.2024
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