Blick auf Warnmelder im Treppenhaus zu Feuer, Rauchabzug und Amok

Erste Hilfe und Sicherheit


Was tun, wenn doch einmal ein Notfall eintritt? Alle wichtigen Hinweise im Falle von Feuer oder einem medizinischen Notfall haben wir für Besucher:innen zusammengestellt.

Medizinischer Notfall


An der Hochschule befinden sich eine ganze Reihe ausgebildeter Ersthelfer:innen. Diese Personen können bei einem medizinischen Notfall gerufen werden und sind schnell vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten. Listen mit Name und Kontaktmöglichkeit unserer Ersthelfer:innen hängen in den Gebäuden aus. Mitarbeitende der Hochschule finden die Liste zu Informationszwecken auch im internen Bereich der Website.

Im Zweifelsfall rufen Sie neben dem Einsatz einer Ersthelferin oder eines Ersthelfers unbedingt unter der Rufnummer 112 den Rettungsdienst beziehungsweise einen Notarzt. Benachrichtigen Sie in diesem Fall auch:

Organisation

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Organisation

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Gebäude

1

Raum

008

Richtig alarmieren

Bei einem Notruf werden immer die “5W” abgefragt: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wer ruft an? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen.

Beantworten Sie die Frage nach dem “Wo” durch Nennung der passenden Adresse, damit Rettungsdienst oder Feuerwehr entsprechend zufahren können:

Front Gebäude 1: Bismarckstraße 10
Innenhof (Gebäude 1 und 2): Seminarstraße
Gebäude 3: Moltkestraße 9
Gebäude 4: Erzbergerstraße 119
Gebäude 5: Marktplatz Ecke Zähringerstraße 80-88
Sporthalle: Moltkestraße 10

Defibrillatoren auf dem Campus

Externe Defibrillatoren sind für den Notfall von Herzrhythmusstörungen oder Herzstillstand konzipiert und können von Laien angewendet werden. Sie geben dem Benutzer Sprachanweisungen zur korrekten Bedienung. In jedem Gebäude der Hochschule ist ein Defibrillator angebracht.

  • Gebäude 1: EG vor dem Sanitätsraum
  • Gebäude 2: EG Foyer 2.A050 neben der Behindertentoilette
  • Gebäude 3: 1. OG schräg gegenüber dem Studien-Service-Zentrum
  • Gebäude 4: Eingangsbereich gegenüber dem Balkon
  • Gebäude 5: EG Eingangsbereich nach dem Windfang

Feuer und Brand


Informieren Sie sich vor einem möglichen Brandfall über die erforderlichen Maßnahmen und über die Rettungswege. Diese hängen in allen Gebäuden aus. An der Hochschule haben wir einen Brandschutzbeauftragten und ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer (BSEH) für den Ernstfall; Listen mit Namen hängen aus. Bei Gefahr ertönt eine Sirene oder es wird durch lautes Rufen alarmiert. 

In den Fluren aller Gebäude hängt ein Flucht- und Rettungsplan sowie Listen mit den Namen der Ersthelfer und der Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Im Brandfall werden Anweisungen durch die zuständigen Personen (Brandschutzbeauftragter und BSEH) gegeben. Unsere BSEH erkennen Sie an roten Warnwesten. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausnahmslos deren Anweisungen zu befolgen.  Grundsätzlich gilt:

  1. Ruhe bewahren und nicht telefonieren! Nicht die Zentrale anrufen! Panik hilft niemandem.

  2. Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen sind, ausschalten. 

  3. Alle Fenster und Türen schließen, Raum verlassen und die vorhandenen Fluchtwege benutzen. 

  4. Personen in benachbarten Räumen und auf Toiletten warnen. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

  5. Brennende Personen unbedingt am Weglaufen hindern und mit Jacke, Löschdecke oder durch Wälzen auf dem Boden löschen.

Richtig alarmieren

Verständigen Sie die Feuerwehr unter dem Notruf 112. Ihre Kontaktperson in der Leitstelle wird Sie nach folgenden Informationen fragen:

1. Wo brennt es? Nennen Sie die folgenden Adressen, damit die Feuerwehr passend zufahren kann:

Front Gebäude 1: Bismarckstraße 10
Innenhof (Gebäude 1 und 2): Seminarstraße
Gebäude 3: Moltkestraße 9
Gebäude 4: Erzbergerstraße 119
Gebäude 5: Marktplatz Ecke Zähringerstraße 80-88
Sporthalle: Moltkestraße 10

2. Was brennt? (Brand in einem Labor, Kellerbrand; besondere Gefahren, zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, radioaktive Stoffe)

3. Sind Menschen in Gefahr? (Anzahl, sind besondere Personengruppen betroffen, zum Beispiel Behinderte)

4. Name und Telefonnummer der meldenden Person.

5. Nach der telefonischen Brandmeldung ist unbedingt die Telefonzentrale telefonisch oder persönlich zu informieren.

Aktualisiert am 30. März 2026 von Kordula Manegold