Eine Studentin sitzt alleine in einem Hörsaal

Besondere Studiensituationen

Studieren in allen Lebenslagen

Sie möchten sich um einen Studienplatz bewerben, befinden sich aber in einer Situation, die vom “Standardfall” abweicht? Dann haben wir hier alle Informationen für Sie.

  • Zwei Studierende sitzen auf einer Treppe

    Studieren ohne Abitur

    Auch wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung über die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) vorweisen können, gibt es Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor, mit denen Sie ein Studium bei uns trotzdem beginnen können.

    Studieren ohne Abitur
  • eine Hand ist dabei, auf einen automatischen Türöffner eines barrierefreien Eingangs zu drücken

    Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten

    Ein Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu absolvieren ist eine besondere Herausforderung. Wir sind bestrebt, barrierefreie Rahmenbedingungen an unserer Hochschule sicherzustellen und diese dort, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, zu schaffen.

    Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten
  • eine junge Frau spielt mit ihrer Tochter auf dem Campus

    Studieren mit Familienverantwortung

    Ein Studium parallel zu Schwangerschaft, Kind, Familie oder häuslichem Pflegefall stellt eine besondere Herausforderung dar. Unserer Hochschule ist es ein großes Anliegen, dass ein Studium trotz Doppelbelastung gelingen kann.

    Studieren mit Familienverantwortung
  • Studieren mit ausländischen Abschlüssen

    Sie haben Ihren Schulabschluss im Ausland erworben oder bereits im Ausland studiert und interessieren sich nun für ein reguläres Studium an unserer Hochschule? Hier können Sie sich über die Möglichkeiten informieren.

    Studieren mit ausländischen Abschlüssen
  • Härtefall und Nachteilsausgleich

    Damit ein Antrag auf außerordentliche Härte für eine Studienaufnahme von uns akzeptiert werden kann, muss eine Situation vorliegen, in der von Ihnen keinerlei zeitlicher Aufschub des Studienbeginns verlangt oder erwartet werden kann.

    Härtefall und Nachteilsausgleich
  • Parallelstudium

    Das gleichzeitige Studieren von zwei Studiengängen nennt man Parallelstudium. Es ist nur in Ausnahmefällen möglich und Sie müssen es zuvor an beiden Hochschulen beantragen und genehmigen lassen.

    Parallelstudium

Aktualisiert am 30. März 2026 von Zentrale Webredaktion