Erasmus+


Unsere Hochschule nimmt am Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission teil und fördert die Auslandsmobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal. Zusätzlich zur Mobilität mit Programmländern (Länder der EU sowie des Erasmus+ Programms), haben wir auch bereits mehrere Projektanträge in der Programmlinie "Mobilität mit Partnerländern" (KA171), der internationalen Mobilität im Erasmus Programm, erfolgreich beantragt. 

Erasmus+ - Was ist das?


Das Erasmus-Programm wurde bereits 1987 von der Europäischen Kommission als Austauschförderprogramm in Europa ins Leben gerufen und hat sich als welweit größtes Förderprogramm für Hochschulen etabliert. Im Jahr 2014 wurden mehrere Austauschprogramme zusammengelegt, die nun unter dem Namen Erasmus+ vereint sind. Jede sogenannte Erasmus+ Programmgeneration hat eine Dauer von sieben Jahren, mit spezifischen Zielen und Schwerpunkten. 

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021 bis 2027. Aufbauend auf dem Erfolg des Programms im Zeitraum 2014 bis 2020 bemüht Erasmus+ sich verstärkt, vermehrt Möglichkeiten für eine höhere Zahl von Teilnehmenden und ein breiteres Spektrum von Organisationen bereitzustellen. Dabei richtet sich der Fokus darauf, einen Beitrag zu inklusiveren und kohärenteren, ökologischeren und für das digitale Zeitalter gerüsteten Gesellschaften zu leisten. 
 

  • Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen,
  • Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen,
  • Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit.

Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral durch nationale Agenturen als auch zentral durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission organisiert. Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur (NA) für Erasmus+ wahr.

Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu

  • nachhaltigem Wachstum,
  • hochwertigen Arbeitsplätzen und
  • sozialem Zusammenhalt,
  • zur Innovationsförderung sowie
  • Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns

beizutragen. Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums, zur Förderung der strategischen europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihren zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen, zur Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Union 2019 bis 2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports.

Im Erasmus+ Programm können Kooperationen mit folgenden Ländern gefördert werden:
 

  • EU Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
  • Weitere europäische Länder: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Hinweis: Ein Aufenthalt im Land des eigenen Hauptwohnsitzes ist nicht förderfähig.

Was ist neu in der Programmgeneration 2021 - 2027?


Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus+ die Geförderten und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren. Ein Top-up von 50,00 Euro sowie die Berücksichtigung von bis zu 4 Reisetagen für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel sollen die klassische  Studierendenmobilität unterstützen. Reisekostenpauschalen für alle Mobilitäten sind bei "grünem Reisen" erhöht.

Um den Zugang von Studierenden und Personal zur Mobilität im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) so einfach wie möglich zu gestalten, müssen die Hochschuleinrichtungen einen gleichen und gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit für derzeitige und potenzielle Teilnehmende aus allen Verhältnissen gewährleisten. Dies bedeutet, dass Teilnehmende mit geringeren Chancen einbezogen werden, etwa Teilnehmende mit körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, Studierende, die erwerbstätig oder Berufssportler sind, und Studierende aus allen in der Mobilität unterrepräsentierten Studienfächern. Die Festlegung interner Auswahlverfahren, die der Gleichberechtigung und Inklusion Rechnung tragen und die Leistungen und Beweggründe der Bewerbenden ganzheitlich bewerten, ist für die Einhaltung dieses Grundsatzes von wesentlicher Bedeutung.

Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sollten Hochschuleinrichtungen eine digitale Verwaltung der Studierendenmobilität gemäß den technischen Standards der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis umsetzen. Dies bedeutet, dass die an dem Programm teilnehmenden Hochschuleinrichtungen sich dem Netzwerk „Erasmus Without Paper“ anschließen müssen, um Mobilitätsdaten auszutauschen und Online-Lernvereinbarungen und digitale interinstitutionelle Vereinbarungen zu verwalten, sobald diese Funktionen für die verschiedenen Mobilitätsaktivitäten zwischen Programmländern und aus den Programmländern in Richtung der Partnerländer einsatzbereit sind.

Hierbei handelt es sich um kurze, intensive Programme, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden, einschließlich der Online-Zusammenarbeit, eingesetzt werden. Die Programme können herausforderungsorientiertes Lernen umfassen, bei dem transnationale und transdisziplinäre Teams gemeinsam Herausforderungen angehen, beispielsweise im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung oder anderen gesellschaftlichen Herausforderungen, die von Regionen, Städten oder Unternehmen aufgezeigt werden. Das Programm sollte im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Schulungen, die von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen angeboten werden, einen Mehrwert bieten und kann mehrjährig sein. Gemischte Intensivprogramme ermöglichen neue und flexiblere Mobilitätsformate, die die physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren, und sollen dadurch alle Arten von Studierenden aus allen Verhältnissen, Studienfächern und Studienzyklen erreichen.
 

Gruppen von Hochschuleinrichtungen haben die Möglichkeit, kurze gemischte Intensivprogramme mit Lern-, Lehr- und Schulungskomponenten für Studierende und Personal zu organisieren. Im Rahmen dieser gemischten Intensivprogramme absolvieren Gruppen von Studierenden oder Angehörigen des Personals eine kurze physische Mobilitätsphase im Ausland, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponentek, die eine gemeinsame Online- Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Die virtuelle Komponente muss die Lernenden online zusammenbringen, um gemeinsam und gleichzeitig an spezifischen Aufgaben zu arbeiten, die in das gemischte Intensivprogramm integriert sind und auf die allgemeinen Lernergebnisse angerechnet werden.

Ein gemischtes Intensivprogramm muss von mindestens drei Hochschuleinrichtungen entwickelt und durchgeführt werden, die über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen und in mindestens drei Programmländern ansässig sind.
Darüber hinaus kann jede andere Hochschuleinrichtung oder Organisation mit Sitz in einem Programmland teilnehmen.
 

Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite der NA DAAD. Bei Interesse melden Sie sich bitte unbedingt beim International Office.

Was wir über Erasmus+ Mittel finanzieren können:

..über Mittel, die wir regelmäßig vom DAAD erhalten


Studierendenmobilität (SM)

Studierende können für ein Auslandsstudium sowie für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ gefördert werden. Pro Studienzyklus (Bachelor/ Master) können Studierende bis zu 12 Monate mit Erasmus+ finanziell unterstützt werden. Die Kombination von mehreren Aufenthalten ist möglich.

... zu Studienzwecken (SMS)

Hierbei handelt es sich um eine Studienphase an einer Partnerhochschule im Ausland. Der Auslandsstudienaufenthalt muss Teil des Studienprogramms des/der Studierenden im Hinblick auf einen Abschluss in einem beliebigen Studienzyklus (Bachelor/ Master) sein.

  • Förderfähiger Personenkreis: Studierende aller Studiengänge sowie Doktoranden, die regulär an unserer Hochschule immatrikuliert sind.
  • Förderdauer: mindestens 2 Monate (bzw. ein akademisches Semester oder Trimester) bis 12 Monate. Dies kann, sofern vorgesehen, eine zusätzliche Praktikumsphase umfassen und je nach Kontext auf unterschiedliche Weise organisiert werden, d. h. die Aktivitäten können nacheinander oder gleichzeitig stattfinden. Für kombinierte Aufenthalte gelten die Finanzierungsregeln und die Mindestzeiträume für Mobilitätsphasen zu Studienzwecken.
    Doktorandenmobilität möglich auch nur  5- 30 Tage
    bei Blended Mobiliy Programmen: Kurzzeitmobilität von 5 - 30 Tagen
  • Finanzielle Förderung: Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Studienzwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche monatliche Förderraten, ein Reisekostenzuschuss sowie ggf. Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen sowie nachhaltiges Reisen.
    Die aktuellen Fördersätze finden Sie im internen Bereich unter “Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte” 
     

Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im internen Bereich unserer Webseite unter “Für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium bewerben”

... zu Praktikumszwecken

Sie können ein Praktikum in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland absolvieren. Auslandspraktika werden für Studierende in allen Studienzyklen und für junge Hochschulabsolvierende gefördert. Dies gilt auch für Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden und Forschungsassistenzpraktika von Studierenden und Doktoranden in allen einschlägigen Forschungseinrichtungen. Die Praktika sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des Studienprogramms der/ des Studierenden sein.

  • Förderfähiger Personenkreis: Studierende aller Studiengänge sowie Doktoranden, die regulär an unserer Hochschule (PHKA) immatrikuliert sind.
    Absolvierende, die ihr Hochschulstudium erst vor Kurzem abgeschlossen haben, können eine Mobilitätsphase zu Praktikumszwecken absolvieren. Junge Hochschulabsolvierende müssen von ihrer jeweiligen Hochschuleinrichtung während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen.
  • Förderdauer: 2 Monate (60 Kalendertage) bis 12 Monate;
    Doktorandenmobilität: 5 bis 30 Tage
  • Finanzielle Förderung: die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Praktikumszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche monatliche Förderraten, das Prakitkums Top-up sowie gegebenenfalls weitere Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen sowie nachhaltiges Reisen. Die aktuellen Fördersätze finden Sie im internen Bereich unserer Webseite, auf der Seite “Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte”

Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie auf unserer internen Seite “Bewerbung für ein Auslandspraktikum in Europa sowie für ein Erasmus+ Stipendium”

Gemische Mobilität - die "Blended Mobility"


Alle Studierenden, insbesondere diejenigen, die nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren. Darüber hinaus können alle Studierenden an gemischten Intensivprogrammen teilnehmen. In diesen Fällen muss die physische Mobilitätsaktivität zwischen 5 Tagen und 30 Tagen dauern und mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert werden, die eine gemeinsame Online Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Für eine gemischte Mobilität zu Studienzwecken müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

Personalmobilität (ST)


Personalmobilität muss in einem Programmland oder Partnerland stattfinden, dass nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

... zu Lehrzwecken (STA)

Unser Hochschulpersonal kann an aufnehmende Erasmus Partnerhochschulen eine Mobilität zu Lehrzwecken durchführen (Outgoing-Mobilität). Ebenso kann Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an unsere Hochschule eingeladen werden.

Folgender Personenkreis kann im Bereich STA gefördert werden:
 

  • Dozierende, die in eine vertraglichen Verhältnis zu unserer Hochschule stehen,
  • Dozierende ohne Dotierung,
  • Lehrbeauftragte,
  • Emeritierte ProfessInnen und Lehrende im Ruhestand,
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende und
  • Unternehmenspersonal aus dem Ausland (Incoming-Mobilität).

Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden und Doktorandinnen, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, das die Lehrkraft physisch anwesend ist (das schließt Online-Veranstaltungen aus.).
Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden. Es gelten folgende Ausnahmen:
 

  1. Es gibt keine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden für eingeladenes Personal aus Unternehmen.
  2. Wird während eines einzelnen Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) auf vier Stunden.

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze sowie Fahrtkostensätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Solch eine Erasmus+ Förderung ist im Umfang von 2 bis 60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Aktuelle Fördersätze finden Sie im internen Bereich unserer Webseite. 

  • verbesserte Kompetenzen im eigenen Tätigkeitsbereich,
     
  • besseres Verständnis für globale Methoden, Strategien und Strukturen,
     
  • verbesserte Fähigkeit, Modernisierung und internationale Öffnung der eigenen Bildungseinrichtung voran zu treiben,
  • gewachsenes Verständnis für Verbindungen zwischen formaler und nicht-formaler Bildung und dem Arbeitsmarkt,
  • gesteigerte Qualität der Arbeit und der Aktivitäten für Studierende,
  • verbessertes Verständnis und Ansprechbarkeit bezüglich sozialer, sprachlicher und kultureller Diversität,
  • gesteigerte Fähigkeit, die Bedürfnisse von benachteiligten Personen anzusprechen,
  • Unterstützung und Förderung von Mobilität von Studierenden,
  • verbesserte Karriereaussichten,
  • verbesserte Fremdsprachenkenntnisse und
  • gesteigerte Motivation und Zufriedenheit in der alltäglichen Arbeit.

... zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Hochschulpersonal kann in der beruflichen Entwicklung gefördert werden – durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (keine Konferenzen) und durch Job Shadowing/Hospitationen/Fortbildungen an einer unserer Partnerhochschulen oder bei einer entsprechenden Einrichtung im Ausland.

  • Hochschulpersonal (alle Bereiche: Bibliothek, Fakultäten, Finanzen, International Office, Personal, Öffentlichkeitsarbeit...),
  • Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur entsendenden Hochschule stehen,
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende und
  • Auszubildende.

Eine Förderung von Hochschulpersonal aus Dirttmittelprojekten sowie von emeritierten Professor:innen und Lehrenden im Rauhestand ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Suchen Sie hierzu bitte vorab die Rücksprache mit dem International Office der PHKA.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken können Mitarbeitende einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, entsendet werden.

Mögliche Aktivitäten im Rahmen von Personalmobilität sind
 

  • Weiterbildung im Ausland,
  • Sprachkurse im Ausland,
  • Job Shadowing/Hospitation,
  • Monitoring von Erasmus+ Projekten,
  • Monitoring-Aktivitäten im Zusammenhang von Erasmus+ Mobilitätsprojekten,
  • Teilnahme an einer Staff Training Week oder
  • Teilnahme Tutorien/Seminare/Workshops.

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze sowie Fahrtkostensätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Solch eine Erasmus+ Förderung ist im Umfang von 2 bis 60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Aktuelle Fördersätze finden Sie im internen Bereich der Webseite. 

Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrenden und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern KA 171


Unsere Hochschule konnte bereits mehrere Erasmus+ Projekte für internationale Mobilität mit Partnerhochschulen erfolgreich durchführen. Dieses Mobilitätsprogramm ermöglicht es unserer Hochschule, akdemischen Austausch und Zusammenarbeit mit Partneruniversitäten der ganzen Welt auszubauen und zu intensivieren.

Dozierende, die Interesse daran haben, existierende Hochschulpartnerschaften außerhalb Europas bzw. außerhalb der Erasmus Programmländer auszubauen, können sich an das International Office wenden. Das International Office betreut und koordiniert Projektanträge und ist hinterher für die organisatorische und administrative Umsetzung des Mobilitätsprojekts zuständig.

Erasmus Hochschulpolitik und Charta


Für die Teilnahme am Erasmus+ Programm hat unsere Hochschule eine Erklärung zur Erasmus Hochschulpolitik erstellt und die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) unterzeichnet. Damit haben wir uns dazu verpflichtet, die dort aufgestellten Grundsätze während der kompletten Programmdurchführung einzuhalten.

  • Erasmus+ Hochschulpolitik von 2020

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  • Erasmus Charta der PHKA 2021-27 (DE)

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  • Erasmus Charta der PHKA 2021-27 (EN)

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  • Erasmus Charta für Studierende

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Haftungsklausel: „Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

Aktualisiert am 1. September 2026 von Zentrale Webredaktion