Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig mit mir Kontakt aufzunehmen. Dann kann ich mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen, wie wir Ihnen ein möglichst reibungsloses Studium ermöglichen können.
Ein Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu absolvieren ist eine besondere Herausforderung. Wir sind bestrebt, barrierefreie Rahmenbedingungen an unserer Hochschule sicherzustellen und diese dort, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, zu schaffen.
Die Hochschule hat eine beauftragte Person für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten (kurz: StuBecK) benannt. Sie ist Ihre Ansprechperson bei studienbezogenen, behinderungsspezifischen Fragen, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und Nachteilsausgleich. Die Ansprechperson unterstützt Sie vertraulich, gibt Empfehlungen und hilft dabei, individuelle Lösungen zu finden.
Wenn Sie studieren oder ein Studium aufnehmen möchten und Fragen zu Ihrer Beeinträchtigung im Hochschulalltag haben, können Sie sich jederzeit an die StuBecK-Ansprechperson wenden.
Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig mit mir Kontakt aufzunehmen. Dann kann ich mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen, wie wir Ihnen ein möglichst reibungsloses Studium ermöglichen können.
Zum Jahreswechsel 2024 haben wir an der Hochschule eine Umfrage durchgeführt, um Studium und Arbeitsbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten weiter zu verbessern. Erste Maßnahmen daraus haben wir bereits umgesetzt. Unter anderem stellen wir uns bei der Begrüßung der Erstsemesterstudierenden persönlich vor, um mögliche Hürden bei der Kontaktaufnahme abzubauen. Zudem nehmen wir an den Diversitätsstrategietreffen gemeinsam mit dem Rektorat sowie an den Fachtagungen der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierenden Werks (DSW) teil.
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Gemäß § 209 SGB IX handelt es sich dabei um "Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen".
Mögliche Nachteilsausgleiche im Studium können sein:
Individuelle Prüfung
Die StuBecK-Ansprechperson ist (nur) in beratender Funktion tätig. Einen Nachteilsausgleich reichen Sie beim Prüfungsamt der Hochschule ein. Dort wird er immer individuell geprüft. Die Grundlage bilden detaillierte ärztliche Gutachten, aus denen klar hervorgeht, welche Einschränkungen bei Ihnen bestehen und wie sich diese auf die Prüfungssituation auswirken. Allgemeine Atteste ohne spezifische Begründung reichen dazu nicht aus.
Informationen der Hochschule zum Nachteilsausgleich
Dr.
Rainer
Neumann
Interessenvertretung | Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Organisation
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Erreichbarkeit
Nach Vereinbarung
Nikas
Prinz
Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten | Studentische Hilfskraft
Organisation
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Aktualisiert am 30. März 2026 von Zentrale Webredaktion