
Weiterbilden
Sie sind auf der Suche nach einem Weiterbildungsangebot, das auf Sie zugeschnitten ist? Sie sind bereits im Bildungsbereich tätig und wollen Ihre Expertise ausbauen? Sie können sich vorstellen, neben Ihrem Beruf noch ein Studium zu absolvieren?
Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.
Unsere Angebote
Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten für Ihre berufliche und wissenschaftliche Weiterbildung in allen Bildungsbereichen an.
- Hochschulzertifikate erweitern und vertiefen Ihre bestehenden beruflichen Kompetenzen auf akademischem Niveau und eröffnen Ihnen damit neue Perspektiven – ein Hochschulabschluss ist dafür nicht erforderlich.
- Certificates of Advanced Studies (CAS) bieten Ihnen die Möglichkeit, sich auf Master-Niveau wissenschaftlich mit einem Thema zu beschäftigen und einen anerkannten Weiterbildungsabschluss zu erwerben. Für die Teilnahme sind in der Regel ein erster Hochschulabschluss und ein Jahr Berufserfahrung erforderlich. Alle CAS lassen sich auf einen, teilweise sogar auf beide weiterbildenden Masterstudiengang an unserer Hochschule anrechnen.
- Berufsbegleitende Masterstudiengänge vermitteln Ihnen eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung. Wenn Sie einen ersten Hochschulabschluss und mindestens einjähriger Berufserfahrung haben, erhalten Sie damit eine zusätzlichen Qualifikation in Ihrem angestammten Beruf oder den Zugang zu einem neuen Berufsfeld. Der Masterabschluss berechtigt Sie darüber hinaus zur Promotion.
Für Schulleitungen und Lehrkräfte bieten wir darüber hinaus spezialisierte Fortbildungen an.
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten? Die passenden Ansprechpartner:innen für organisatorische und inhaltliche Fragen stehen auf der jeweiligen Angebotsseite. Dort finden Sie auch alle Informationen zu Studieninhalten, Terminen, Zulassungsvoraussetzungen, beruflichen Perspektiven und – je nach Angebot – den anfallenden Gebühren.

eine Einrichtung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
Raum 2.A022