Gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaft­liche Praxis ist eine unabdingbare Voraussetzung für Forschung in höchster Qualität, wie sie an unserer Hochschule durchgeführt wird. Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, Ansprechpersonen und Gremien, die zu einer innovativen und integren Forschungskultur beitragen.

Grundsätze und wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Grundsätze guter wissenschaft­licher Praxis sowie den Umgang mit wissenschaft­lichem Fehlverhalten an unserer Hochschule werden per Satzung definiert. Diese basiert auf den nachfolgenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft.  Ergänzt wird sie durch den 2018 publizierten Europäischen Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung.

Ethikkommission

Eine Stellungnahme einer Ethikkommission (das sogenannte Ethikvotum) wird oftmals von Drittmittelgebern  oder  Publikationsorganen verlangt, wenn Untersuchungen an Menschen, an von Menschen entnommenem Material oder mit identifizierbaren persönlichen Daten geplant sind. Das Ethikvotum ist eine Voraussetzung für eine finanzielle Förderung beziehungsweise für die Publikation von Forschungsergebnissen. Hochschulangehörige können sich mit einem entsprechenden Antrag an unsere Ethikkommission wenden. Den Vorsitz in der Ethikkommission führt:

Ethikvotum einholen

Hochschulangehörige finden das Antragsformular in den Services im internen Bereich unserer Website.

Umgang mit Forschungsdaten

Der adäquate, verantwortungsvolle und fachspezifische Umgang mit Forschungsdaten ist ein wichtiger Bestandteil qualitätsorientierter Forschung. Eine bedarfsorientierte Planung der Erhebung, Veröffentlichung, Archivierung und Nachnutzbarmachung von Forschungsdaten ist dabei Bestandteil des Forschungsdatenmanagements (FDM). Insbesondere Fördermittelgeber erwarten immer häufiger bereits bei der Antragstellung Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten. Dabei gibt es sowohl rechtliche als auch ethische Aspekte zu beachten, um die gute wissenschaftliche Praxis zu wahren. Hilfreiche Webseiten mit weiterführenden Informationen, Handreichungen, Services und Beratungsangeboten:

Open-Access-Policy

Unsere Hochschule sieht sich in der Verantwortung, politische und gesellschaftliche Bedingungen und Entwicklungen kritisch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Bildungs- und Lernprozesse zu reflektieren und zukunftsweisende Perspektiven zu entwickeln. Gemäß unserem Leitbild werden dabei Chancen und Risiken von Digitalisierung und anderen Herausforderungen der modernen Gesellschaft ausgelotet und Konzepte und Visionen für zukünftiges Lehren und Lernen entworfen. Dabei sehen wir in Open Access ein wichtiges Publikationsmodell, um mit lokalen und internationalen Partnern zukunftsweisende Perspektiven gemeinsam zu entwickeln. Nach der "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" von 2003 sollen Publikationen über das Internet frei gelesen, heruntergeladen und genutzt werden.

Open Access ist damit für die Forschung von herausragender Bedeutung, vergleichbar mit Open Educational Resources (OER) in der Lehre. Daher empfehlen wir unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausdrücklich, ihre Forschungsergebnisse auf dem Weg des Open Access weltweit zugänglich zu machen. Die Empfehlung umfasst dabei sowohl Primärveröffentlichungen in einer Open-Access-Verlagspublikation (der sogenannte Goldene Weg) als auch Sekundärveröffentlichungen auf einem Publikationsserver (der sogenannte Grüne Weg).

Unterstützung

Mit dem institutionellen Repositorium OPUS-PHKA stellt unsere Hochschulbibliothek (HSB) einen etablierten institutionellen Publikationsserver für Primär- und Sekundärveröffentlichungen zur Verfügung. Die HSB unterstützt Sie als Wissenschaftler:inn unserer Hochschule in Fragen des Open-Access-Publizierens. Hochschulangehörige finden weitere Informationen zu Open Access und OER  im internen Servicebereich unserer Website.

Ombudspersonen

Die Ombudspersonen stehen den Mitgliedern und Hochschulangehörigen als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung. Sie tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Ombudspersonen nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle, die zuständige Senatskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, weiter.

Letzte Änderung: 12.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: stefan.woermann@ph-karlsruhe.de