
Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist eine unabdingbare Voraussetzung für Forschung in höchster Qualität, wie sie an unserer Hochschule durchgeführt wird. Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, Ansprechpersonen und Gremien, die zu einer innovativen und integren Forschungskultur beitragen.
Grundsätze und wissenschaftliches Fehlverhalten
Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an unserer Hochschule werden per Satzung definiert. Diese basiert auf den nachfolgenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Ergänzt wird sie durch den 2018 publizierten Europäischen Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung.
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft vom 22. Oktober 2019 PDF 56.7 KB
- Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft vom 23. Oktober 2013 (PDF) PDF 47.0 KB
- Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) (2013) (PDF)
- Europäischer Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung (PDF)
Ethikkommission
Eine Stellungnahme einer Ethikkommission (das sogenannte Ethikvotum) wird oftmals von Drittmittelgebern oder Publikationsorganen verlangt, wenn Untersuchungen an Menschen, an von Menschen entnommenem Material oder mit identifizierbaren persönlichen Daten geplant sind. Das Ethikvotum ist eine Voraussetzung für eine finanzielle Förderung beziehungsweise für die Publikation von Forschungsergebnissen. Hochschulangehörige können sich mit einem entsprechenden Antrag an unsere Ethikkommission wenden. Den Vorsitz in der Ethikkommission führt:
Bitte tragen Sie sich hier ein:
https://t1p.de/parrisius-sprechstunde
Umgang mit Forschungsdaten
Der adäquate, verantwortungsvolle und fachspezifische Umgang mit Forschungsdaten ist ein wichtiger Bestandteil qualitätsorientierter Forschung. Eine bedarfsorientierte Planung der Erhebung, Veröffentlichung, Archivierung und Nachnutzbarmachung von Forschungsdaten ist dabei Bestandteil des Forschungsdatenmanagements (FDM). Insbesondere Fördermittelgeber erwarten immer häufiger bereits bei der Antragstellung Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten. Dabei gibt es sowohl rechtliche als auch ethische Aspekte zu beachten, um die gute wissenschaftliche Praxis zu wahren. Hilfreiche Webseiten mit weiterführenden Informationen, Handreichungen, Services und Beratungsangeboten:
Open-Access-Policy
Unsere Hochschule sieht sich in der Verantwortung, politische und gesellschaftliche Bedingungen und Entwicklungen kritisch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Bildungs- und Lernprozesse zu reflektieren und zukunftsweisende Perspektiven zu entwickeln. Gemäß unserem Leitbild werden dabei Chancen und Risiken von Digitalisierung und anderen Herausforderungen der modernen Gesellschaft ausgelotet und Konzepte und Visionen für zukünftiges Lehren und Lernen entworfen. Dabei sehen wir in Open Access ein wichtiges Publikationsmodell, um mit lokalen und internationalen Partnern zukunftsweisende Perspektiven gemeinsam zu entwickeln. Nach der "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" von 2003 sollen Publikationen über das Internet frei gelesen, heruntergeladen und genutzt werden.
Open Access ist damit für die Forschung von herausragender Bedeutung, vergleichbar mit Open Educational Resources (OER) in der Lehre. Daher empfehlen wir unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausdrücklich, ihre Forschungsergebnisse auf dem Weg des Open Access weltweit zugänglich zu machen. Die Empfehlung umfasst dabei sowohl Primärveröffentlichungen in einer Open-Access-Verlagspublikation (der sogenannte Goldene Weg) als auch Sekundärveröffentlichungen auf einem Publikationsserver (der sogenannte Grüne Weg).
Ombudspersonen
Die Ombudspersonen stehen den Mitgliedern und Hochschulangehörigen als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung. Sie tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Ombudspersonen nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle, die zuständige Senatskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, weiter.
Mittwoch, 12.00-13.00 Uhr