Für den Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule bewerben
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Ihre Bewerbung ist der erste Schritt. Sollten wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, müssen Sie sich anschließend noch immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.
Die Bewerbung findet online über unser E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.
Bewerbungsfristen
Erstes Fachsemester
3. November - 15. Januar
Hochschulwechsel/Quereinstieg/Höheres Fachsemester:
3. November - 15. Januar
Sie studieren bereits an unserer Hochschule?
Dann bewerben Sie sich über Ihren Studierenden-Account im E-Portal. Da Sie bereits einen Zugang zu unserem Portal haben, können Sie sich nicht erneut als Bewerber:in registrieren.
Achten Sie darauf, dass Sie E-Mails empfangen können!
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses erhalten Sie sowohl E-Mails zum Stand Ihrer Bewerbung aus dem E-Portal heraus als auch von uns, wenn sich bei der Bearbeitung Ihrer Anträge Fragen ergeben. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eingehende E-Mails empfangen können.
Erstsemester
Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule
Wenn Sie Studienanfänger sind beziehungsweise noch nie in diesen Studiengang eingeschrieben waren, bewerben Sie sich für das 1. Semester.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (häufig Abitur, aber es gibt auch andere Zugänge zu einem Studium)
- Den Nachweis des durchgeführten Lehrerorientierungstests
- Bei Bewerbungen auf die Fächer Kunst oder Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
- Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
- Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Um Ihre Chancen im Auswahlverfahren zu verbessern:
- Falls Sie sich bereits ehrenamtlich engagiert haben, im erzieherisch-sozialen Feld oder im Gesundheits- und Pflegebereich eine Ausbildung gemacht haben oder in diesem Berufsfeld tätig waren oder andere außerschulische Leistungen erbracht haben, dann laden Sie die entsprechenden Belege im Bewerbungsportal hoch.
Um Ihre Chancen im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquote zu verbessern:
- Ein Motivationsschreiben
Das Auswahlverfahren
Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung als auch für außerschulische Leistungen und weitere Qualifikationen Punkte. Aufgrund der auf diese Weise erreichten Auswahlpunkte vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze. Insgesamt können Sie 90 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu 60 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu weitere 30 Punkte für Ihre anderen Leistungen.
Punkte für die Abschlussnote
Die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird so umgerechnet:
| Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1,0 | 60 Punkte | 1,8 | 44 Punkte | 2,6 | 28 Punkte | 3,4 | 12 Punkte |
| 1,1 | 58 Punkte | 1,9 | 42 Punkte | 2,7 | 26 Punkte | 3,5 | 10 Punkte |
| 1,2 | 56 Punkte | 2,0 | 40 Punkte | 2,8 | 24 Punkte | 3,6 | 8 Punkte |
| 1,3 | 54 Punkte | 2,1 | 38 Punkte | 2,9 | 22 Punkte | 3,7 | 6 Punkte |
| 1,4 | 52 Punkte | 2,2 | 36 Punkte | 3,0 | 20 Punkte | 3,8 | 4 Punkte |
| 1,5 | 50 Punkte | 2,3 | 34 Punkte | 3,1 | 18 Punkte | 3,9 | 2 Punkte |
| 1,6 | 48 Punkte | 2,4 | 32 Punkte | 3,2 | 16 Punkte | 4,0 | 0 Punkte |
| 1,7 | 46 Punkte | 2,5 | 30 Punkte | 3,3 | 14 Punkte |
Punkte für außerschulische Leistungen
Für Ihre außerschulischen Leistungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten können Ihnen insgesamt bis zu 10 Punkte angerechnet werden.
| Praktika | Punkte |
|---|---|
| Für Praktika, die in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern geleistet werden, können Punkte vergeben werden. Schulische Pflichtpraktika werden nicht angerechnet. | 100 Stunden = 1 Punkt
|
Nachzuweisen durch:
Ihr Praktikumszeugnis mit genauen Angaben zu den übernommenen Tätigkeiten
und dem geleisteten Arbeitsumfang in Stunden.
| Ehrenamtliche Tätigkeiten | Punkte |
|---|---|
| Kirchliche Jugendarbeit (z. B.) | |
- ab 1 Jahr: Leitung kirchlicher Kinder- und Jugendgruppen (Jugendleiter/-in) - ab 1 Jahr: Leitung von Kindergottesdienstgruppen | 2 Punkte
|
| Musik/Kunst (z. B.) | |
- ab 1 Jahr: Schülermentor/-in für Musik/Kunst - ab 1 Jahr: Gruppenleitung | 1 Punkt 2 Punkte |
| Sport (z. B.) | |
- ab 1 Jahr: Schülermentor/-in Sport - ab 1 Jahr Trainertätigkeit: Übungsleiter/-in in Sportvereinen, | 1 Punkt 2 Punkte |
| Natur- und Umweltschutz (z. B.) | |
| - ab 1 Jahr: Schülermentor Umweltschutz - ab 1 Jahr: Jugendleiter/-in in Umweltschutzorganisationen (4 Stunden/Woche x 40 = 160 Stunden) | 1 Punkt 2 Punkte |
| Sozialer Bereich (z. B.) | |
- ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich
| Ermittlung der Stundenzahl: 1 Woche = 1 Punkt |
| Technischer Bereich (z. B.) | |
- ab 1 Jahr: Jugendfeuerwehren (Ausbildungsleiter/-in, - ab 1 Jahr: Technisches Hilfswerk (Ausbildungsleiter/-in, | 2 Punkte
2 Punkte |
| Verkehrserziehung (z. B.) | |
| ab 1 Jahr: Schülermentor Verkehrserziehung | 1 Punkt |
So weisen Sie ehrenamtliche Tätigkeiten nach:
Eine schriftliche Bestätigung Ihres Engagements auf offiziellem Briefpapier mit Ausstellungsdatum und der Unterschrift der Person, die die Bescheinigung ausstellt und dem Stempel der Einrichtung. Alternativ können Sie auch unsere Vorlage für die Bescheinigung ehrenamtlicher Tätigkeiten verwenden.
Diese Informationen müssen enthalten sein:
- eine Angabe, in welchem Zeitraum und mit wie vielen Stunden pro Woche oder Monat Sie dieser Tätigkeit nachgegangen sind
- eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit, inklusive der Information, ob Sie diese in einer Leitungsfunktion (z.B. als Gruppenleitung) wahrgenommen haben.
| Freiwilligendienste | Punkte |
|---|---|
| Bundesfreiwilligendienst | 6 Punkte |
| Freiwilliges, soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr | 6 Punkte 6 Punkte 3 Punkte |
| Wehr- und Zivildienst | 6 Punkte |
Wichtige Hinweise für Ihren Nachweis:
- FSJ/FÖJ/FKJ: Die Bescheinigung muss vom Träger ausgestellt werden.
- Bundesfreiwilligendienst: Die Bescheinigung wird von der Einrichtung ausgestellt, in der der Dienst geleistet wird.
- Wehrdienst: Die Dienstbescheinigung wird von der Bundeswehr ausgestellt.
- Zivildienst: Die Bescheinigung wird vom Träger ausgestellt.
Für alle Freiwilligendienste gilt:
Falls der Dienst zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fertig abgeleistet ist, müssen Sie eine möglichst aktuelle Bescheinigung mit Ihren Unterlagen einreichen.
Ehrenamt oder Freiwilligendienst?
Punkte für einschlägige Berufsausbildungen oder Berufstätigkeit
Sowohl eine Berufsausbildung als auch eine mindestens 1-jährige Berufstätigkeit oder eine 1-jährige Lehrtätigkeit als Meister in einem Betrieb können Ihnen gegebenenfalls im Auswahlverfahren angerechnet werden.
| Beispiele für anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten: |
|---|
|
| Voraussetzungen, damit die Ausbildung angerechnet werden darf: |
|---|
|
| Wie weist man die Ausbildung/Berufstätigkeit/Lehrtätigkeit nach? |
|---|
|
Es können insgesamt maximal 20 Punkte vergeben werden!
| Punkte | |
|---|---|
| Abgeschlossene Ausbildung | 10 |
| Berufstätigkeit, mind. 1 Jahr nach erfolgter Ausbildung | 10 |
| Berufstätigkeit, mind.2 Jahre ohne Ausbildung | 6 |
| Lehrtätigkeit als Meister | 5 |
Bei der Punktevergabe wird eine Vollzeittätigkeit zugrunde gelegt. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend umgerechnet.
Zusätzlich zum normalen Auswahlverfahren gibt es für Lehramtsinteressierte noch einen Zugang über kompetenzorientierte Passungsquoten.
Das Ziel ist, Bewerber für Unterrichtsfächer zu gewinnen, in denen Lehrer fehlen. Interessant ist das für Sie, wenn Ihre Stärken und Interessen tatsächlich in einem dieser Fächer liegen. Denn der Zugang zu einem Studienplatz ist für diese Fächer erleichtert. Ihnen muss aber bewusst sein, dass Ihre Zulassung dann auch an dieses Fach gebunden ist. Ein späterer Fachwechsel ist nur innerhalb der vorgegebenen Passungsquote möglich.
Ein Beispiel: Wenn Sie im Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule Ihre Zulassung über die kompetenzorientierte Passungsquote für Physik (im Rahmen des naturwissenschaftlich-technischen Sachunterrichts) erhalten, dann wäre es möglich, später auch zu Chemie oder Technik zu wechseln, falls Physik doch nicht das Richtige für Sie ist. Denn alle drei Fächer fallen unter die gleiche Passungsquote im Grundschulbereich. Falls Sie Ihren Zugang über das Fach Musik erhalten haben, können Sie das Fach nicht wechseln, da es kein anderes Fach im Bereich dieser Passungsquote gibt.
Wie bewerbe ich mich im Rahmen der Passungsquote?
Auf einen Studienplatz im Rahmen der kompetenzorientierten Passungsquote bewerben Sie sich mit einem Motivationsschreiben für das gewünschte Fach. Darin legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie dieses Fach studieren und später lehren möchten. Genauere Informationen finden Sie unter "Wie wird mein Motivationsschreiben bewertet".
Mögliche Fächer innerhalb der Passungsquote
- Chemie, Physik oder Technik als Schwerpunkt des Naturwissenschaftlich-technischen Sachunterrichts (Pool a)
- Evangelische Theologie / Religionspädagogik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie / Religionspädagogik (Pool b)
- Musik - Für dieses Fach ist zusätzlich ein erweitertes Motivationsschreiben zum Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich (Pool c)
- Kunst - Für dieses Fach ist zusätzlich eine Aufnahmeprüfung erforderlich (Pool d)
- Sport - Für dieses Fach ist zusätzlich eine Aufnahmeprüfung erforderlich (Pool e)
Was muss in Ihr Motivationsschreiben?
Bitte erläutern Sie Ihre Beweggründe, speziell dieses Fach zu studieren sowie Ihre Eignung für das gewünschte Fach an sich, in Hinblick auf als von Ihnen zu unterrichtendes Fach und Ihre Eignung für das Lehramt bezogen auf das Fach. Fügen Sie eine eigenhändig unterschriebene Erklärung bei, dass Sie Ihr Motivationsschreiben selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst haben und dass Sie alle Passagen aus fremden Quellen als solche gekennzeichnet haben.
Das Motivationsschreiben soll 1 - 2 DIN-A4-Seiten umfassen.
Eine geeignete Vorlage für Ihr Motivationsschreiben stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
-
Motivationsschreiben für die Bewerbung über die kompetenzorientierte Passungsquote
- Dateityp/-größe
- .pdf / 737 KB
So wird das Motivationsschreiben bewertet
Mögliche Punkte:
Für Ihr Motivationsschreiben können Sie bis zu 8 Punkte erhalten. Insgesamt gibt es 4 Kriterien. Für jedes Kriterium können bis zu 2 Punkte erlangt werden. Ihre besondere Kompetenz haben Sie nachgewiesen, wenn Sie mindestens 4 Punkte für Ihr Motivationsschreiben erhalten und Sie höchstens für ein Kriterium keine Punkte erhalten haben.
Die vier Kriterien sind:
a) Begründen Sie, warum Sie gerade dieses Fach wählen.
b) Begründen Sie, warum Sie für dieses Fach geeignet sind.
c) Begründen Sie, warum Sie sich besonders für dieses Fach als zu unterrichtendes Fach eignen.
d) Begründen Sie, warum Sie für das Lehramt bezogen auf das Fach besonders geeignet sind.
Wichtig! Die Kriterien sind nicht immer 100-prozentig von einander abgrenzbar. Bei der Beantwortung kann es deshalb zu Überschneidungen kommen.
Sonderanträge
Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen?
Diese Sonderanträge gibt es:
Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. Indem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den Antrag.
Weisen Sie Ihren Anspruch nach!
Damit wir prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf den von Ihnen gestellten Sonderantrag haben, müssen Sie im Bewerbungsportal die entsprechenden Nachweise hochladen.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
Häufige Fragen
Nein, unsere Bewerbungsfristen gelten für alle Studienbewerber. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Abitur gemacht haben, spielt bei den Fristen keine Rolle.
Nein, unsere Bewerbungsfristen gelten für alle Studienbewerber. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Abitur gemacht haben, spielt bei den Fristen keine Rolle.
Nein, das Schülerzeugnisblatt genügt nicht. Das Schülerzeugnisblatt ist keine offizielle Urkunde. Sie bekommen nach bestandener Abiturprüfung ein offizielles Abiturzeugnis. Bitte laden Sie alle Seiten dieses Zeugnisses im Bewerbungsportal hoch.
Nein, das Schülerzeugnisblatt genügt nicht. Das Schülerzeugnisblatt ist keine offizielle Urkunde. Sie bekommen nach bestandener Abiturprüfung ein offizielles Abiturzeugnis. Bitte laden Sie alle Seiten dieses Zeugnisses im Bewerbungsportal hoch.
Wenn Sie die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erlangt haben, dann können Sie an der Universität Mannheim die Deltaprüfung ablegen. Mit der bestandenen Deltaprüfung haben Sie dann die Berechtigung innerhalb Baden-Württembergs an jedem Hochschultyp jeden Studiengang zu studieren.
Die Note Ihrer so erreichten allgemein gültigen Hochschulzugangsberechtigung setzt sich dann zu 70 Prozent aus der Note des Abschlusszeugnisses und zu 30 Prozent aus der Note der Deltaprüfung zusammen.
An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe können Sie den Studiengang Kindheitspädagogik mit der Fachhochschulreife studieren. Für alle anderen Studiengänge benötigen Sie die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erlangt haben, dann können Sie an der Universität Mannheim die Deltaprüfung ablegen. Mit der bestandenen Deltaprüfung haben Sie dann die Berechtigung innerhalb Baden-Württembergs an jedem Hochschultyp jeden Studiengang zu studieren.
Die Note Ihrer so erreichten allgemein gültigen Hochschulzugangsberechtigung setzt sich dann zu 70 Prozent aus der Note des Abschlusszeugnisses und zu 30 Prozent aus der Note der Deltaprüfung zusammen.
An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe können Sie den Studiengang Kindheitspädagogik mit der Fachhochschulreife studieren. Für alle anderen Studiengänge benötigen Sie die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, Ihren Freiwilligendienst oder Ihren Bundesfreiwilligendienst anrechnen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- Um was für einen Dienst handelt es sich genau? Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Kulturelles Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst?
- Den Zeitraum, in dem Sie im Ehrenamt tätig waren bzw. den Freiwilligendienst abgeleistet haben
- Einen Stempel der Einrichtung (Ehrenamt oder BufDi) oder des Trägers (FSJ)
- Ein aktuelles Ausstellungsdatum
- Die Unterschrift des Ansprechpartners in der Einrichtung/beim Träger
- ausgestellt auf offiziellem Briefbogen oder auf unserem Muster (s.o.)
!! Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuell ausgestellte Bescheinigung bei uns einreichen.
Um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, Ihren Freiwilligendienst oder Ihren Bundesfreiwilligendienst anrechnen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- Um was für einen Dienst handelt es sich genau? Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Kulturelles Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst?
- Den Zeitraum, in dem Sie im Ehrenamt tätig waren bzw. den Freiwilligendienst abgeleistet haben
- Einen Stempel der Einrichtung (Ehrenamt oder BufDi) oder des Trägers (FSJ)
- Ein aktuelles Ausstellungsdatum
- Die Unterschrift des Ansprechpartners in der Einrichtung/beim Träger
- ausgestellt auf offiziellem Briefbogen oder auf unserem Muster (s.o.)
!! Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuell ausgestellte Bescheinigung bei uns einreichen.
Ja. Um Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der jeweiligen Konfession angehören.
Für Islamische Theologie/Religionspädagogik ist eine Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
Ja. Um Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der jeweiligen Konfession angehören.
Für Islamische Theologie/Religionspädagogik ist eine Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangs beraten lassen.
Bitte wenden Sie sich an das Studien-Service-Zentrum (Tel: 0721/925-4444), um mit unserem Studienberater Herrn Huss einen Beratungstermin wegen des geplanten Studiengangwechsels zu vereinbaren.
Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis über das Beratungsgespräch bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt der Nachweis bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.
* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.
Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangs beraten lassen.
Bitte wenden Sie sich an das Studien-Service-Zentrum (Tel: 0721/925-4444), um mit unserem Studienberater Herrn Huss einen Beratungstermin wegen des geplanten Studiengangwechsels zu vereinbaren.
Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis über das Beratungsgespräch bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt der Nachweis bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.
* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich. Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen fehlende Unterlagen auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgeführt.
Mögliche Konsequenzen:
- Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
Das bedeutet, wenn diese Unterlagen am Ende der Bewerbungsfrist noch fehlen, kann Ihre Bewerbung bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt werden. Sie bleiben vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
- Bedingte Zulassung:
Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
- Immatrikulationshindernis
Sie müssen die fehlenden Unterlagen spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)
| Fehlende Unterlagen | Auswirkung | nachzureichen bis |
|---|---|---|
| Hochschulzugangsberechtigung | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung - Eingangsprüfung | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung für die Fächer Kunst Sport | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Das erweiterte Motivationsschreiben für das Fach Musik | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Der Nachweis über das Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte (betrifft Studieninteressierte ohne [Fach-] Hochschulreife) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Das Fachhochschulreifezeugnis ist nicht vollständig (der praktische Teil fehlt) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Der praktische Teil des Fachhochschulreifezeugnisses ist noch nicht vollständig erbracht. | bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
| Die DSH-Sprachprüfung | bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
| Das Deckblatt des Abschlusszeugnisses (Die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses muss alle Seiten umfassen, sonst kann es nicht anerkannt werden.) | Immatrikulations- hindernis | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
| Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) für Internationale Studierende | Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, eingereicht werden | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nicht.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich. Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen fehlende Unterlagen auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgeführt.
Mögliche Konsequenzen:
- Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
Das bedeutet, wenn diese Unterlagen am Ende der Bewerbungsfrist noch fehlen, kann Ihre Bewerbung bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt werden. Sie bleiben vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
- Bedingte Zulassung:
Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
- Immatrikulationshindernis
Sie müssen die fehlenden Unterlagen spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)
| Fehlende Unterlagen | Auswirkung | nachzureichen bis |
|---|---|---|
| Hochschulzugangsberechtigung | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung - Eingangsprüfung | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung für die Fächer Kunst Sport | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Das erweiterte Motivationsschreiben für das Fach Musik | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Der Nachweis über das Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte (betrifft Studieninteressierte ohne [Fach-] Hochschulreife) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Das Fachhochschulreifezeugnis ist nicht vollständig (der praktische Teil fehlt) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
| Der praktische Teil des Fachhochschulreifezeugnisses ist noch nicht vollständig erbracht. | bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
| Die DSH-Sprachprüfung | bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
| Das Deckblatt des Abschlusszeugnisses (Die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses muss alle Seiten umfassen, sonst kann es nicht anerkannt werden.) | Immatrikulations- hindernis | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
| Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) für Internationale Studierende | Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, eingereicht werden | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nicht.
Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.
Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung@ph-karlsruhe.de.
Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.
Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung@ph-karlsruhe.de.
Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.
Weitere Erklärungen zu verschiedenen Antragsfachstatus finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).
Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.
Weitere Erklärungen zu verschiedenen Antragsfachstatus finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).
Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:
- Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
- Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.
Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position der Warteliste Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
- Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben, Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen oder Sie nicht alle geforderten Unterlagen rechtzeitig hochgeladen bzw. per E-Mail nachgereicht haben. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:
- Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
- Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.
Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position der Warteliste Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
- Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben, Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen oder Sie nicht alle geforderten Unterlagen rechtzeitig hochgeladen bzw. per E-Mail nachgereicht haben. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern …
Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.
Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.
Wichtig!! Je nachdem wie Sie sich beworben haben, haben Sie mehrere Rangplätze für ein eventuelles Nachrückverfahren erhalten: Sie erhalten einen Platz auf einer Warteliste für die allgemein zu vergebenden Plätze. Einen Platz erhalten Sie für die Vergabe von Studienplätzen nach Wartesemestern. Wenn Sie sich über einen Pool beworben haben, dann erhalten Sie noch einen Platz für ein Nachrückverfahren in diesem Pool.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern …
Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.
Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.
Wichtig!! Je nachdem wie Sie sich beworben haben, haben Sie mehrere Rangplätze für ein eventuelles Nachrückverfahren erhalten: Sie erhalten einen Platz auf einer Warteliste für die allgemein zu vergebenden Plätze. Einen Platz erhalten Sie für die Vergabe von Studienplätzen nach Wartesemestern. Wenn Sie sich über einen Pool beworben haben, dann erhalten Sie noch einen Platz für ein Nachrückverfahren in diesem Pool.
Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass ein Losverfahren stattfindet.
Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.
Wenn es danach immer noch freie Plätze geben sollte, dann werden die noch freien Plätze über ein Losverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.
Alle notwendigen Informationen zur Teilnahme am Losverfahren finden Sie auf unserer Website auf der Seite "Bewerben und Immatrikulieren".
Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass ein Losverfahren stattfindet.
Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.
Wenn es danach immer noch freie Plätze geben sollte, dann werden die noch freien Plätze über ein Losverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.
Alle notwendigen Informationen zur Teilnahme am Losverfahren finden Sie auf unserer Website auf der Seite "Bewerben und Immatrikulieren".
Rechtsgrundlagen
-
Zulassungs- und Auswahlsatzung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 220 KB
-
Hochschulweite Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 175 KB
Hochschulwechsel und Quereinstieg
Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln? Oder Sie studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten? Beides ist möglich.
Wenn Sie bereits genügend Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, sodass Sie nicht wieder ganz von vorne beginnen müssen.
Ich habe vorher an einer anderen PH studiert ...
Wenn Sie an einer der anderen Pädagogischen Hochschulen bereits in den gleichen Studiengang eingeschrieben waren, müssen Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben. Ein Einstieg ins 1. Fachsemester ist in diesem Fall nicht möglich.
Ich bewerbe mich auf das 2. Fachsemester ...
Wenn Sie zwischen dem ersten und dem zweiten Fachsemester die Hochschule wechseln möchten, dann sind in der Regel noch nicht alle Ihre Leistungen erbracht beziehungsweise verbucht. Reichen Sie uns bitte Ihren Stundenplan des laufenden Semesters ein und Ihre aktuelle Leistungsübersicht (auch wenn sie leer ist). Näheres erfahren Sie während des Bewerbungsprozesses auf dem E-Portal.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Die Hochschulzugangsberechtigung - in der Regel Ihr Abiturzeugnis aber es gibt auch andere Zugangsmöglichkeiten.
- Eine aktuelle Leistungsübersicht
- Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie in der Leistungsübersicht nicht aufgeführt sind.
- Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
- Den Nachweis über den durchgeführten Lehrerorientierungstest CCT
- Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
- Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
- Ihre Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen.
- Bei Bewerbungen auf die Fächer Kunst oder Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung.
- Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
- Sollte es besondere Gründe geben, aus denen es wichtig ist, dass Sie Ihr Studium in Karlsruhe fortführen, dann legen Sie uns die Gründe bitte schriftlich dar und laden diese Begründung zusammen mit entsprechenden Nachweisen im Bewerbungsportal hoch. (§5 Absatz 4 der Auswahlsatzung für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung in den höheren Fachsemestern)
Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen
Kümmern Sie sich um die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen!
Lassen Sie sich nach Ihrer Immatrikulation Ihre Leistungen innerhalb des ersten Semesters bei uns anerkennen/anrechnen. Die Anrechnungen sind wichtig in Bezug auf die Orientierungsprüfung in den Bachelor-Lehramtsstudiengängen und für Ihre spätere Prüfungsanmeldung.
Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts, auf die Sie nach Ihrer Immatrikulation Zugriff haben.
Häufige Fragen
Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangwechsels beraten lassen.
Die Beratungen für Lehramtsstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe werden von unserem Studienberater durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie über unser Studien-Service-Zentrum einen Beratungstermin. Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie dann bei Ihrer Bewerbung einreichen können.
Für einen Wechsel in Kindheitspädagogik wenden Sie sich bitte an Dr. Julia Staiger.
Für einen Wechsel in Sport-Gesundheit-Freizeitbildung wenden Sie sich bitte an Rosa-Maria Gressel.
Bitte bringen Sie zu dem Beratungsgespräch das Formular für ein studiengangbezogene Beratungsgespräch mit.
Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt sie bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.
* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.
Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangwechsels beraten lassen.
Die Beratungen für Lehramtsstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe werden von unserem Studienberater durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie über unser Studien-Service-Zentrum einen Beratungstermin. Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie dann bei Ihrer Bewerbung einreichen können.
Für einen Wechsel in Kindheitspädagogik wenden Sie sich bitte an Dr. Julia Staiger.
Für einen Wechsel in Sport-Gesundheit-Freizeitbildung wenden Sie sich bitte an Rosa-Maria Gressel.
Bitte bringen Sie zu dem Beratungsgespräch das Formular für ein studiengangbezogene Beratungsgespräch mit.
Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt sie bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.
* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.
Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.
Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.
Nein. Ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, hängt davon ab, ob wir in dem gewünschten Studiengang und -semester freie Studienplätze haben.
Nein. Ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, hängt davon ab, ob wir in dem gewünschten Studiengang und -semester freie Studienplätze haben.
In der Regel werde die Bescheide für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester für das Wintersemester Anfang bis Mitte August und für das Sommersemester Anfang bis Mitte März im E-Portal zur Verfügung gestellt.
In der Regel werde die Bescheide für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester für das Wintersemester Anfang bis Mitte August und für das Sommersemester Anfang bis Mitte März im E-Portal zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
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Hochschulweite Auswahlsatzung für Studiengänge mit Zulassungbeschränkung in höheren Fachsemestern
- Dateityp/-größe
- .pdf / 599 KB
Zweitstudium
Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren. Die Kombination eines Bachelorstudiengangs mit einem Masterstudiengang ist im rechtlichen Sinn kein Zweitstudium. Die Bewerbung läuft dann genau so ab, wie für das erste Fachsemester beziehungsweise wie für höhere Fachsemester.
Wichtig zu wissen!
Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, dann dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Sie bewerben Sie sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Ihre Hochschulzulassungsberechtigung
- Das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums, auf dem die Abschlussnote vermerkt ist.
- Ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, aus welchen Gründen Sie ein Zweitstudium in dem gewählten Studiengang anstreben. (Zur Berechnung der Messzahl)
- Die Bestätigung, dass Sie den Lehrerorientierungstest durchgeführt haben.
- Bei Bewerbungen auf die Fächer Kunst, oder Sport als Fach wählen: den Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung bzw. die Befreiung davon.
- Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist das Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge geregelt. Hier ist unter anderem festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu Studienplätzen gibt.
Die Quote für Zweitstudienbewerber für Bachelorstudiengänge liegt bei 2 %.
Die Studienplätze innerhalb dieser 2 % werden nach einer Messzahl vergeben. Diese Messzahl setzt sich zusammen aus der Note Ihres schon abgeschlossenen Studiums und den Punkten, die Sie aufgrund Ihres Motivationsschreibens erhalten.
Wie wird die Messzahl berechnet?
1. Punkte für die Abschlussnote Ihres Studiums:
| Noten ausgezeichnet und sehr gut | 4 Punkte |
| Noten gut und voll befriedigend | 3 Punkte |
| Note befriedigend | 2 Punkte |
| Note ausreichend | 1 Punkt |
| Note nicht nachgewiesen | 1 Punkt |
2. Ihr Motivationsschreiben:
Ihr Motivationsschreiben gibt uns Aufschluss darüber, warum Sie ein Zweitstudium beginnen möchten. Nachfolgend ist die Punktevergabe dafür aufgeführt:
| Fallgruppe 1 | 9 Punkte | Zwingende berufliche Gründe Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Beruf anstrebt, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. |
| Fallgruppe 2 | 7 bis 11 Punkte | Wissenschaftliche Gründe Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Liegen diese Gründe vor, ist die Punktzahl innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen die Bewerberin bzw. der Bewerber bisher erbracht hat und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind. |
| Fallgruppe 3 | 7 Punkte | Besondere berufliche Gründe Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin bzw. des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. |
| Fallgruppe 4 | 4 Punkte | Sonstige berufliche Gründe Obwohl das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich. |
| Fallgruppe 5 | 1 Punkt | Sonstige Gründe Wer nach einer Familienphase (bitte Geburtsurkunde vorlegen), die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe oder Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. |
Gut zu wissen!
Ab dem Sommersemester 2025 werden in Baden-Württemberg für ein Zweitstudium in Lehramtsstudiengängen keine Studiengebühren mehr erhoben!
Häufige Fragen
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.
Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.
Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.
Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.
Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.
Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.
Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.
Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.
Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zum E-Portal
Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule
Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.
Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.
So bewerben Sie sich über das E-Portal:
- Einen Bewerbungsantrag erstellen:
Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". - Unterbrechen der Bewerbung:
Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. - Bewerbung abgeben:
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben. - Anträge nachträglich ändern:
Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portal haben wir für Sie vermerkt, ob noch etwas fehlt und wie Sie es einreichen können. Falls Sie unsicher in Bezug auf unsere Anmerkungen /Nachforderungen sind: Rufen Sie gerne an und fragen Sie uns.
Häufige Fragen
Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:
Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
Häufig liegt es auch daran, dass nicht die neueste Version des Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.
Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!
Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:
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- Google Chrome
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Häufig liegt es auch daran, dass nicht die neueste Version des Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.
Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!
Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.
Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
Was gehört in welche Felder?
Vorname: Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.
Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.
Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
Was gehört in welche Felder?
Vorname: Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.
Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.
Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.
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Auf der Startseite des E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".
Auf der Startseite des E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.
Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre "wie kopiert".
Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
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Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.
Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.
Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.
Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.
So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.
Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet, dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.
So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.
Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet, dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).
Besondere Bewerbungssituationen
Immatrikulieren
Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.
Aktualisiert am 1. April 2026 von Zentrale Webredaktion