+++personalrats-telegramm / nummer 10 / dezember 2022 +++
Meldung, 7. Dezember 2022
Liebe Kolleg:innen,
nach längerer Zeit erreicht Sie heute wieder ein neues personalrats-telegramm. Vieles hat sich angesammelt und wir hoffen angesichts der Länge des Textes auf geduldige Leser:innen.
Wir alle befinden uns auf einem vorsichtigen Weg in die Normalität, zumindest was die Pandemie angeht. Leider ist die Welt in manch anderer Hinsicht weit entfernt von Stabilität, und die Konsequenzen spürt auch unsere Hochschule. Aus den Jahren mit Corona nehmen wir viele Erfahrungen und Erkenntnisse mit – einerseits schmerzliche, andererseits erstaunlich neuartige und überraschende. Auch davon soll in diesem "telegramm" die Rede sein.
Begrüßung des neuen Kanzlers und der neuen Prorektorin Studium und Lehre
Der Personalrat begrüßt an dieser Stelle nochmals herzlich den neuen Kanzler Herrn Klas Kullmann, der nun schon gut 100 Tage im Amt ist. Die Besetzung der Vakanz stellt eine große Erleichterung für die gesamte Hochschule dar und der Personalrat hofft auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit. Wir freuen uns auch auf den Austausch mit der neuen Prorektorin für Studium und Lehre, Frau Prof. Dr. Kohl-Dietrich.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durch die Aufhebung des Vertrags mit dem Gesundheitsdienstleister BAD entstand eine Lücke im Bereich des Arbeitsschutzes. In Zukunft sollen die Funktionen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und die der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes getrennt vergeben werden. Die Ausschreibungen wurden nun erfreulicherweise angegangen, sodass zu Beginn des neuen Jahres hoffentlich beide Funktionen besetzt sind. Auch die Leitung des Gebäudemanagements hat natürlich wesentlichen Anteil an der Gewährleistung eines soliden Arbeitsschutzes. Während der Corona-Pandemie hat Herr Rebel als Abteilungsleiter sich hier in besonderem Maß für die PHKA engagiert und der Personalrat möchte ihm dafür danken. Durch den Weggang von Herrn Rebel ist eine sensible Vakanz entstanden, die schnellstmöglich besetzt werden sollte.
Natürlich beschäftigt uns alle die aktuelle Energiekrise. Die Absenkung der Raumtemperatur auf 19 Grad ist eine unangenehme Maßnahme, die jedoch als Solidaritätssignal verstanden werden sollte. Die Anschaffung von Decken durch das Rektorat ist als Zeichen der Fürsorge zu begrüßen. Wenn es zu ernsthaften Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen sollte, sind Beschäftigte verpflichtet, dies dem Arbeitgeber zu melden.
Psychosozialer Dienst
Nicht aufgekündigt wurde die Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Dienst des BAD. Diese Einrichtung hat sich bewährt. Es steht allen Hochschulangehörigen (auch Professor:innen) jederzeit frei, sich dort beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt absolut vertraulich. Nähere Informationen erhalten Sie in der Servicekategorie "Mein Arbeitsplatz - Arbeitssicherheit und Gesundheit auf der Seite des betriebsärztlichen Diensts.
Führungskultur
Der Personalrat begrüßt es ausdrücklich, dass die Hochschulleitung in Zukunft dem Thema Führung besondere Priorität einräumen möchte. Auf Anregung des Personalrats existieren seit geraumer Zeit die vom Senat verabschiedeten Leitlinien guter Führung. Dennoch klaffen Theorie und Praxis in manchen Fällen auseinander, wie dem Personalrat aus Gesprächen mit Betroffenen gut bekannt ist. Dies gilt gleichermaßen für den Bereich der Verwaltung wie für den des Akademischen Dienstes. Manchmal betreffen Verwerfungen „nur“ die Tonlage, lückenhafte Kommunikation oder fehlende Transparenz. Es sollte allen Beteiligten ein Anliegen sein, die verabschiedeten Führungsleitlinien auch mit Leben zu füllen. Ergänzend soll auf die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement hingewiesen werden. Auch wenn diese zur Zeit in Einzelpunkten überarbeitet wird, so bleiben doch die Abschnitte zur Verantwortung von Führungskräften für die psychische und physische Gesundheit der weisungsgebundenen Beschäftigten in jedem Falle unverändert.
Der Personalrat sieht die Entwicklung einer zeitgemäßen Führungskultur, die auch eine Vertrauenskultur sein muss, weiterhin als zentrales Anliegen und arbeitet aktiv daran mit. Er begrüßt verbindliche Schulungsangebote sowohl für angehende Führungskräfte, als auch für Führungspersonen, die bereits länger in dieser Funktion sind. Bei der Ausgestaltung des Führungskonzepts unterstützt der Personalrat die Hochschulleitung, z.B. durch Recherche passender Schulungsangebote.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben (Arbeitsschutzgesetz § 5 (6)), wurde allerdings an der PHKA noch nicht umgesetzt. Auch andere PHen haben sich hier (zu viel) Zeit gelassen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Bestandteil des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu analysieren. In einem zweiten Schritt müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sichtbar gewordenen Belastungen zu reduzieren beziehungsweise ganz abzustellen. In einem dritten Schritt muss die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert werden. Bei der Maßnahmenwahl im Anschluss an die Ergebnisanalyse ist der Personalrat zu beteiligen.
Entscheidend bei der Durchführung einer solchen Analyse ist die Passung der Befragung mit den spezifischen Gegebenheiten einer Hochschule. Deshalb sind allgemein gehaltene Fragebögen, wie sie verschiedene Krankenkassen anbieten, wenig zielführend. Auf Anregung des Personalrats hat sich die Hochschulleitung für das Bielefelder Modell entscheiden, das sich an etlichen Hochschulen bewährt hat. Geplant ist die Erhebung für März 2023.
Der genaue Wortlaut des elektronischen Fragebogens unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats. Schon jetzt ist aber klar, dass drei Gruppen adressiert werden: Verwaltungsbeschäftigte, Professor:innen, Akademische Mitarbeitende. Die Befragung erfolgt unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Teilnahme ist freiwillig. Inhaltlich sind in dem Fragebogen auch Items zur Arbeitszeitregelung, zur Telearbeit und zum Führungsverhalten der Vorgesetzten enthalten. Auch Führungskräfte können sich zu ihrer besonderen Arbeitssituation äußern. Als Personalrat appellieren wir schon heute an alle Kolleg:innen, sich zahlreich an der Befragung zu beteiligen. Eine hohe Rücklaufquote bietet gute Chancen, verdeckte und unausgesprochene Belastungen sichtbar zu machen. Nur so kann Abhilfe geschaffen werden. Wenn bei der Befragung Bereiche zutage treten, die frei von Belastungen sind, ist das ein ebenso wichtiges Ergebnis und kann zur Stärkung des Selbstbildes unserer Hochschule beitragen.
Dienstvereinbarungen
Der Personalrat hat der Hochschulleitung bereits vor über einem Jahr Vorschläge zur Änderung der bestehenden Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung vorgelegt. Wer die Dienstvereinbarung liest, wird bemerken, dass sie zu überarbeiten ist. Dies betrifft unter anderem die Struktur, überholte Rechtsgrundlagen und einzelne Widersprüche zum Tarifrecht.
Der Personalrat bittet alle Beschäftigten darum, die Bedeutung von Änderungen der Arbeitszeitregelung nicht zu unterschätzen. In einer zweitägigen Inhouse-Schulung Mitte November dieses Jahres mit einer Arbeitsrechtlerin der dbb akademie wurden Möglichkeiten der DV-Gestaltung detailliert diskutiert. Dem Personalrat ist es ein Anliegen, in der Aushandlung der DV mit dem Rektorat den Bedürfnissen der Beschäftigten bestmöglich gerecht zu werden. Dabei dürfen Belange des Arbeitsschutzes nicht ignoriert werden. Auch ist es für das Gremium wichtig, ein möglichst umfassendes Meinungsbild zu gewinnen. Die Befragung zur Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kann hier einen wertvollen Beitrag leisten und sollte abgewartet werden.
Die Folien zur Inhouse-Schulung finden Sie mit Einverständnis der Referentin zu Ihrer Information auf der Personalratsseite des Dashboards (Kategorie "Mein Arbeistverhältnis").
Die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement soll in wenigen Punkten geändert werden und wieder mehr Beschäftigten die unkomplizierte Teilnahme am Beratungskreis ermöglichen. Der Personalrat hat der Hochschulleitung seinen Entwurf vorgelegt und erwartet die Antwort. Ein zügiger Abschluss der veränderten Dienstvereinbarung ist anzustreben.
Noch ein abschließender Hinweis: Dienstvereinbarungen werden zwischen Hochschulleitung und Personalrat abgeschlossen und sind rechtsverbindlich. Sie können fristgerecht gekündigt oder in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.
Dienstaufgabenbeschreibungen
Aus gegebenem Anlass möchte der Personalrat auf die Bedeutung und Funktion von Dienstaufgabenbeschreibungen für Akademische Mitarbeitende (kurz: DAB) eingehen.
DABen sind Ausfluss des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Rektor teilt die Dienstaufgaben je nach dienstlichen Erfordernissen zu. Rechtsgrundlage ist unter anderem die LVVO. Die Zuteilung kann an die Dekan:innen delegiert werden - so wird es an unserer Hochschule gehandhabt. Selbstverständlich wird in der Praxis die Institutsleitung die genaue Ausgestaltung der DAB vorschlagen, weil sie näher an dem Aufgabenfeld des oder der Beschäftigten ist. Es ist auch nicht verboten, dass ein:e Mitarbeitende:r dem oder der Vorgesetzten „zuarbeitet“, was die Auflistung der Aufgaben angeht. Prinzipiell gilt aber: Die Aufgaben werden übertragen. Daher ist die DAB auch ohne Unterschrift des oder der Mitarbeitenden gültig. Mitarbeitende haben nach LHG § 52 (1) einen Anspruch auf eine Dienstaufgabenbeschreibung. Diese hat auch eine Schutzfunktion.
Bei der Ausfertigung der DAB kommen in besonderem Maße die Leitlinien guter Führung zum Tragen. So sollten zum Beispiel Forschungsvorhaben klar umrissen werden und nicht nur vage als "Forschungsaufgaben für das Institut" bezeichnet werden. Neben dienstlichen Belangen sind auch familiäre Verpflichtungen zu erörtern. Leitlinie der Hochschulleitung war bisher, dass präsenzpflichtig neben der Lehre nur die Aufgabenbereiche sind, die zwingend an der Hochschule zu erledigen sind. Beschäftigte haben das Recht auf eine plausible Begründung für die präsenzpflichtigen Zeiten.
Es liegt auf der Hand, dass durch die Entwicklung der letzten Jahre vieles in Fluss geraten ist. Was bedeutet Online-Lehre für die Präsenz? Wie ist mit den hohen Spritkosten umzugehen, wenn sich der Wohnsitz unverschuldet an einem entfernteren Ort befindet? Welche Rolle spielen Klimaschutz und familienfreundliche Hochschule? Umgekehrt müssen sich Beschäftigte mittelfristig wohl auch fragen lassen, ob sie angesichts der Raumnot und der ministeriellen Vorgaben willens wären, ihren Büroarbeitsplatz mit einem Kollegen oder einer Kollegin zu teilen.
Beförderungen A13/A14
Das Beförderungsverfahren A13 nach A14 im Akademischen Dienst ist nun abgeschlossen. Leider kam es zu Verwerfungen, die nicht unerhebliche Belastungen mit sich brachten – für alle beteiligten Gruppen, aber doch mit unterschiedlichen Konsequenzen.
Die nicht besetzten Stellen sollen neu ausgeschrieben werden, hierzu ist auf richterliche Anweisung eine Änderung der Beförderungsrichtlinie notwendig. Die Überarbeitung der Richtlinie ist laut Aussage des Rektors juristisch in Arbeit, der Personalrat muss ihr zustimmen. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass keine noch so differenzierte Richtlinie vor Anfechtungen schützen kann.
Der Personalrat wirkt entschieden darauf hin, dass das nächste Verfahren zügiger abläuft als das vergangene.
Baumaßnahmen
Die Baumaßnahmen in Gebäude 3 und die damit verbundene Auslagerung von Abteilungen und Instituten in die Kreuzstraße und in die Majolika verlangt vielen Beschäftigten einiges ab. In Gebäude 3 ist der Lehrbetrieb zum Teil durch Lärm und Fensterabdichtungen beeinträchtigt.
Herr Rebel war bemüht, auf vorhersehbare Störungen rechtzeitig zu verweisen, jetzt übernimmt diese Aufgabe dankenswerter Weise Frau Naujoks. Wir werden noch geraume Zeit mit dem Zustand leben müssen. In der Abteilung Gebäudemanagement stellt sich damit auch die Ressourcenfrage. Auch in diesem Zusammenhang sollten Sie übermäßige Beeinträchtigungen melden.
Onboarding
Der Personalrat begrüßt die Bemühungen der Hochschulleitung, ein tragfähiges Onboarding-Konzept zu entwickeln. Bereits jetzt gibt es zweimal im Jahr Willkommensveranstaltungen und wir hoffen, dass nach der abgesagten Veranstaltung im Oktober im April 2023 wieder alle Neuzugänge seit Frühjahr 2022 begrüßt werden können. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die nach wie vor gültige Dienstvereinbarung zur Arbeitsplatzgestaltung.
Zwei Teilpersonalversammlungen –SAVE THE DATE!
Im Januar wird es zwei Teilpersonalversammlungen für unterschiedliche Beschäftigungsgruppen geben.
Für Beschäftigte nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (das betrifft die Gruppen der Wissenschaftler:innen in der Qualifikationsphase und alle Drittmittelbeschäftigten; vgl. WissZeitVG § 2 (1 und 2) wird am 18.1.2023 von 10 h bis 11.30 h , in Raum 3.211 eine Informationsveranstaltung angeboten, in der GEW-Experte Matteo Foschi über die rechtlichen Details der WissZeitVG-Beschäftigung Auskunft geben wird. Der Personalrat hofft, mit diesem Angebot den speziellen Belangen dieser nicht kleinen Gruppe von Kolleg:innen entgegen zu kommen.
Für alle Beamt:innen aus Verwaltung und Akademischem Dienst wird Frau Inge Goerlich, GEW-Beamtenvertreterin, am 25.1.2023 von 11.30 h bis 13 h in Raum 2.A020 eine Veranstaltung zu Fragen rund um den Ruhestand anbieten. Es geht um rechtliche Fragen, aber auch um Möglichkeiten der mentalen Vorbereitung auf die Pensionierung. In erster Linie sind Personen ab 55 Jahren angesprochen, aber wir können uns vorstellen, dass das Thema auch für jüngere Kolleg:innen von Interesse sein kann.
Beide Teilpersonalversammlungen gelten als Arbeitszeit. Gesonderte Einladungen an die Adressatengruppen werden noch verschickt.
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wünschen Ihnen auf diesem Weg eine möglichst gesunde, besinnliche und unbeschwerte Adventszeit, die nicht zuletzt wieder eine gemeinsame Weihnachtsfeier mit sich bringen wird. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Personalrat jederzeit zur Verfügung.
V.i.S. d. P. Dr. Heidi Schwarz
Aktualisiert am 31. März 2026 von Personalrat