+++ personalrats-telegramm / nummer 13 / dezember 2023 +++
Meldung, 14. Dezember 2023
Liebe Kolleg:innen,
noch im alten Jahr möchten wir Sie mit dem neuen personalrats-telegramm über aktuelle Entwicklungen informieren und einen Ausblick auf 2024 wagen. Wir würden uns freuen, wenn Sie trotz allen vorweihnachtlichen Trubels etwas Zeit für die Lektüre fänden.
Weiterentwicklung BGM
Seit dem 9. November 2023 gilt die geänderte Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Im Grundsatz bestehen die zugunsten der Beschäftigten geltenden Regelungen weiter, jedoch wurde die Zusammensetzung des Arbeitskreises neu definiert und die Dienstvereinbarung ist nunmehr Bestandteil eines hochschuleigenen übergeordneten Gesundheitsmanagements. Personell wird das BGM nun verstärkt durch die professionelle Begleitung von Frau Dr. Heinisch, die konzeptionelle sportwissenschaftliche Impulse beisteuern wird, sowie durch die erfreulicherweise neu geschaffene Geschäftsführungs(teilzeit)stelle, die in bewährter Weise durch Frau Yesilyurt ausgefüllt wird. Der Personalrat ist gespannt, in welche Richtung sich das BGM beziehungsweise die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) an unserer Hochschule entwickeln wird. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam mitverfolgen und gegebenenfalls auch eigene Anregungen und Initiativen einbringen.
Evaluation Bielefelder Fragebogen
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse aus der Mitarbeitendenbefragung zu Arbeitszufriedenheit und Gesundheit (Bielefelder Fragebogen) folgte eine Phase der Sammlung und Bündelung von konkreten "Baustellen", die ursächlich für die psychische Belastung von Beschäftigten innerhalb ihrer Arbeitsumgebung sein können. Auch Lösungsvorschläge wurden diskutiert. Die Diskussion fand hochschulweit auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gesprächsrunden statt. Auch der Personalrat hatte aufgefordert, ihm problematische Aspekte mitzuteilen. Gebündelt und anonymisiert wurden die Punkte Anfang November dem Rektorat vorgetragen. Ein nächster Schritt wäre nun, dass die Hochschulleitung Maßnahmen ableitet, die auf einen Abbau der genannten Belastungen zielen. Dies betrifft unter anderem die Felder Kommunikationskultur, Arbeitsüberlast, Belastungen durch Lärm, Staub und schlechte Luft sowie die Unterstützung durch Serviceabteilungen. Sobald derartige Maßnahmen ins Auge gefasst sind und ihre Umsetzung beabsichtigt ist, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht.
Baustelle Gebäude 3
Mittlerweile ein Dauerthema ist die Baustellensituation in und um Gebäude 3. Die Hochschule hängt dabei in fast allen Aspekten des Sanierungsprozesses ab von den Planungen des Amts für Vermögen und Bau. Dies verkompliziert die Lage erheblich. Erforderlich sind kontinuierliche Gespräche, Rückmeldungen bei Baupannen und vor allem Geduld.
Gleichwohl gelten die Regeln des Gesundheitsschutzes. 90 Minuten Lehre in nicht zu lüftenden Räumen sind weder zumutbar noch zulässig. Der Personalrat ist hier in ständigem Austausch mit der Hochschulleitung und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herrn Poß. In der Materialausgabe stehen mittlerweile einige CO2-Messgeräte zur Verfügung, mit denen Sie bei Bedarf die Qualität der Raumluft testen können.
Das Problem der elektrischen Fensteröffnung und –schließung wird nun angegangen. Es besteht Hoffnung, dass durch eine Neujustierung die empfindlichen und wetterfühligen Sensoren robuster gegenüber schlechter Witterung werden und die Fenster dann auch bei stürmischem und nassem Wetter öffnen und schließen.
Beschwerden von Beschäftigten über die Zustände, unter denen in Gebäude 3 Lehre und Büroarbeit ausgebracht werden muss, häufen sich. Der Personalrat trägt diese Beschwerden durchweg an die Hochschulleitung weiter. Die Problematik ist dort bekannt, die Raumplanung leistet ihr Möglichstes, wünschenswert wäre jedoch aus unserer Sicht eine klarere Kommunikation dahingehend, dass die Hochschulleitung Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, nicht duldet.
Wir fordern Beschäftigte auf, dem Arbeitgeber alle Probleme zu melden, die im Zuge der Sanierung zu Gesundheitsgefährdungen führen. Eine solche Meldung ist nach § 16 ArbSchG ausdrücklich vorgeschrieben.
TDBA
Während die Erstellung und Aushändigung einer Dienstaufgabenbeschreibung für Akademische Mitarbeitende gemäß LHG verpflichtend vorgeschrieben ist, wird die TDBA für Verwaltungsbeschäftigte nicht routinemäßig bei der Einstellung ausgehändigt. Sie ist jedoch jederzeit in der Personalakte einsehbar und kann vor Ort auch kopiert werden. Im Gegensatz zu mehreren anderen Bundesländern, in denen die TDBA selbstverständlich bei der Einstellung ausgehändigt wird, geht Baden-Württemberg einen anderen Weg. Der Personalrat hat das Thema weiterhin auf der Agenda. Wenn Sie als Beschäftigte wissen wollen, welche Aufgaben Ihnen auf Ihrer Stelle übertragen sind (und welche nicht), können Sie das nur Ihrer TDBA entnehmen. Diese ist auch die Grundlage für die Eingruppierung.
Neue Geschäftsführungen in den Fakultäten
Der Personalrat begrüßt die Einstellungen der beiden Geschäftsführerinnen in den Fakultäten, Frau Bonath-Voelkel ("A") und Frau Kopilas ("B"). Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Verwaltungsebenen und können dazu beitragen, dass Prozesse, insbesondere bei Stellenbesetzungsverfahren, reibungsloser und transparenter verlaufen. Der Personalrat strebt eine enge Zusammenarbeit mit beiden Stelleninhaberinnen an.
Personalratswahl 2024
Wie bereits im letzten personalrats-telegramm angekündigt, steht im Juli 2024 die nächste Personalratswahl an. Haben Sie Interesse zu kandidieren? Gesucht werden engagierte Personen jeden Alters, Beamt:innen wie Arbeitnehmer:innen, aus den Statusgruppen Technik, Verwaltung und Bibliothek sowie dem Akademischen Dienst. Von Vorteil sind Kommunikationsgeschick, Interesse an sozialen und hochschulpolitischen Fragen und Kreativität bei der Suche nach Lösungen. Auch die gelegentliche Lektüre von Gesetzestexten fällt ins Aufgabengebiet. Es erwartet Sie ein spannendes Tätigkeitsfeld mit vielfältigen Schulungsangeboten und der Möglichkeit, die Hochschule aus neuer Perspektive wahrzunehmen und mitzugestalten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des amtierenden Personalrats, die Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Save the Date - Personalversammlung am 24. Januar 2024
Bitte merken Sie sich den 24. Januar 2024, 9.30 h bis 12.00 h, als Termin für die nächste Personalversammlung vor. Die Versammlung wird diesmal in Raum 2.A020 stattfinden. Eine gesonderte Einladung wird im neuen Jahr verschickt. Wenn Sie Themen haben, die Ihrer Meinung nach in diesem Kreis angesprochen werden sollten, teilen Sie mir diese gerne schon jetzt mit.
Für das Vertrauen, das Sie dem Personalrat in diesem Jahr entgegengebracht haben, bedanken wir uns sehr herzlich. Wir danken auch dem Rektorat und der Personalleitung für die nach wie vor konstruktive Zusammenarbeit.
Wir wünschen Ihnen für die noch verbleibende Adventszeit alles Gute und im Anschluss daran frohe Festtage und für das neue Jahr viel Zuversicht, Glück und Gesundheit. Möge 2024 trotz aller Verunsicherung und Dunkelheit in der Welt viele helle Stunden für Sie bereithalten.
"Handeln ist das Gegenmittel zur Verzweiflung."
Joan Baez
Mit besten Grüßen
Ihr Personalrat
V. i. S. d. P. Dr. Heidi Schwarz
Aktualisiert am 31. März 2026 von Personalrat