Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt
Das Europalehramt bildet ein Profil innerhalb des Lehramts für die Sekundarstufe I. Wir bieten Ihnen in der Zielsprache Englisch die Möglichkeit, Lehrkompetenz im Umgang mit Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz für das Unterrichten in den Klassen 5 bis 10 zu erwerben.
- Bewerbungsfrist
- 15. Märt oder 15. September
- Zulassung
- nicht beschränkt
- Studiendauer
- 6 Semester inkl. Auslandsaufenthalt
- Umfang
- 180 CP
- Abschluss
- Bachelor of Arts (B. A.)
- Studienbeginn
- WiSe oder SoSe
Bildung muss divers gedacht werden, um den vielseitigen Herausforderungen der heutigen Schullandschaft gerecht zu werden. Deshalb greifen immer mehr Bildungsinstitutionen auf speziell ausgebildete Lehrkräfte zurück, die fremdsprachlichen Sachfachunterricht und interkulturelle Konzepte anbieten können.
Die Profilierung Europalehramt (kurz: EULA) studieren Sie im Rahmen des Bachelorstudiengangs in Form zweier Module im Umfang von 10 CP im Fachbereich “Bilinguales Lehren und Lernen/ CLIL”. Die spezifischen Lehrveranstaltungen und das verpflichtende Auslandssemester befähigen Sie zum Unterrichten eines Sachfachs in Englisch und zu Tätigkeiten in sprach- und kultursensiblen Kontexten.
Berufliche Perspektiven
Mit dem Bachelor Europalehramt (B. A.) erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Um als Lehrkraft an einer staatlichen Schule zu unterrichten, brauchen Sie allerdings einen Abschluss "Master of Education". Informieren Sie sich hierzu auf unserer Seite "Lehramt und Studienfächer". Die besondere Qualifikation der Absolvent:innen des Europalehramts eröffnet Ihnen darüber hinaus besonders solche Tätigkeitsfelder, in denen sprachliche und kulturelle Vielfalt verhandelt wird.
- Übergang in den Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt (Master of Education);
- Einstieg in Masterstudiengänge ohne Lehramtsbezug;
- Einstieg in pädagogische Berufsfelder;
- Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen und Organisationen mit internationalem Profil.
Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Qualifikation;
- Nachweis über die Teilnahme am Online-Lehrerorientierungtest für Studieninteressierte.
- In den Fächern Kunst und Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
- Für das Fach Musik führen wir das mit einem Lehrpreis ausgezeichnete Studienstartkonzept "AufTakt" durch. Dabei handelt es sich um unsere Form der Umsetzung des Modellversuchs an den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg zum "Musik-Lehramtsstudium ohne Eignungsprüfung".
- In den Theologie-Fächern wird die jeweilige Konfessionszugehörigkeit vorausgesetzt.
- Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen für die Profilierung Europalehramt: In der Zielsprache Englisch mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 (GER).
Studienfächer und Schwerpunkte
Neben den spezifischen Inhalten zum bilingualen Lehren und Lernen (BLL) beziehungsweise zum Content and Language Integrated Learning (CLIL), sowie den Bildungswissenschaften studieren Sie ein Sachfach (Bilingualsachfach) und Englisch als Fremdsprache. Dabei können Sie aus einer Vielzahl an Kombinationen aus Zielsprache (Englisch) und Bilingualsachfach (Fach 2) wählen.
Mögliche Bilingualsachfächer sind Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte, Kunst, Mathematik, Musik, Politikwissenschaft, Evangelische sowie Katholische Theologie.
Studienverlauf
| BLIL/ CLIL | Grundlagen | 10 CP |
| Bildungswissenschaften | Erziehungswissenschaft Psychologie Soziologie Grundfragen der Bildung Inklusive Bildung | 34 CP |
| Fachwissenschaften / Fachdidaktiken | Fach 1 Fach 2 | 58 CP
62 CP |
| Schulpraktische Studien | Orientierungspraktikum (3 Wochen) Berufsfeldpraktikum (3 Wochen) | 10 CP |
| Abschlussarbeit | Bachelorarbeit | 6 CP |
Auslandsaufenthalt
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung im Europalehramt. Er führt zur Erweiterung und Festigung sprachlicher Kompetenzen, eröffnet kulturelle Lernmöglichkeiten und erweitert die fachsprachliche Kompetenz in der Fremdsprache. Es gibt drei Möglichkeiten, den Auslandsaufenthalt zu absolvieren:
- als Hochschulstudium,
- als Schulpraktikum,
- innerhalb einer Sachfachnahen Institution.
Dauer und Umfang des Auslandssemesters:
- Bei Praktika und im Arbeitsverhältnis im Ausland: 20 Wochen im ortsüblichen Vollzeitmodus.
- Beim Studium an einer Hochschule im Ausland: 20 CP.
EULA-Auslandsaufenthalte sind in einem Land durchzuführen, in dem die studierte Zielsprache Englisch sowohl die offizielle Landessprache- als auch die Arbeitssprache ist. Aufenthalte, bei denen Englisch zwar die Arbeitssprache, nicht aber die offizielle Landesprache ist, ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:
Fall 1: Aufenthalte (Studium/Praktikum) an Einrichtungen, mit denen eine feste Kooperation mit unserer Hochschule besteht:
Aufgrund der bestehenden Kooperation sowie dem durchgeführten Vergabeverfahrens dieser Plätze ist sichergestellt, dass die inhaltlichen Kompetenzziele des EULA-Auslandssemesters auch bei Aufenthalten an Partnereinrichtungen erreicht werden, in denen die Zielsprache zwar Arbeitssprache, nicht jedoch Landessprache ist. Solche Aufenthalte werden somit als EULA-Auslandsaufenthalte anerkannt.
Fall 2: Aufenthalte (Studium/ Praktikum), die nicht an einer Partnereinrichtung stattfinden:
Praktika bzw. Studienaufenthalte außerhalb der bestehenden Partnerschaften der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe in Ländern, in denen die studierte Zielsprache nicht die Landessprache ist, können nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Genehmigung der EULA-Studiengangsleitung als EULA-Auslandssemester anerkannt werden. Bei der Entscheidung über Ausnahmen werden die folgenden 4 Kriterien zugrunde gelegt:
- Die Arbeitssprache des Studiums bzw. Praktikums ist die studierte Zielsprache.
- Die Studentin bzw. der Student verfügt bereits über sehr gute Sprachkenntnisse der Zielsprache, so dass trotz der fehlenden vollständigen Sprachimmersion die Kompetenzziele des EULA-Auslandssemester erreicht werden können.
- Aufgrund vorheriger substanzieller Auslandserfahrung in einem Zielspracheland sind bereits umfassende kulturelle Erfahrungen in einem Kulturkreis der Zielsprache vorhanden.
- Die Studentin bzw. der Student erfüllt die oben genannten Bedingungen und kann den Mehrwert des geplanten Aufenthaltes in einem Nicht-Zielsprache-Land schlüssig darlegen.
Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen in Karlsruhe während des EULA-Auslandsaufenthalts
Während des Auslandssemesters ist die Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen in Karlsruhe dann möglich, wenn kein Urlaubssemester beantragt wurde. Im Vorfeld ist die Zustimmung der entsprechenden Lehrperson einzuholen, dabei ist explizit auch zu klären, ob und wie die Prüfunganforderungen/ Leistungsnachweise zur Lehrveranstaltung vom Ausland aus erfüllt werden können.
Studiengangsleitung
Organisation
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Gebäude
2
Raum
B230
Telefon
Erreichbarkeit
Nach Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
Die Auswahl der Studienbewerber:innen und die Modalitäten von Zulassung und Immatrikulation sind verbindlich in unseren Amtlichen Bekanntmachungen geregelt. Wir haben die für diesen Studiengang relevanten Dokumente hier für Sie zusammengestellt.
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Satzung zur Aufnahmeprüfung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 173 KB
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Hochschulweite Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 175 KB
Ausschlaggebend für den genauen Umfang und Ablauf des Studiums sind die Inhalte des sogenannten Modulhandbuchs zum Studiengang, in dem auch der Studienverlaufsplan zu finden ist. Zusammen mit der Studien- und Prüfungsordnung bildet es die verbindliche Referenz für Ihren Studienverlauf.
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Modulhandbuch
- Dateityp/-größe
- .pdf / 2 MB
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Studien- und Prüfungsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 2 MB
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1. Änderungssatzung zur Studien- und Prüfungsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 67 KB
-
2. Änderungssatzung zur Studien- und Prüfungsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 67 KB
-
3. Änderungssatzung zur Studien- und Prüfungsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 68 KB
-
Hochschulweite Rahmenprüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge
- Dateityp/-größe
- .pdf / 764 KB
Aktualisiert am 30. März 2026 von Kordula Manegold