
Erste Hilfe und Sicherheit
An der Hochschule befinden sich eine ganze Reihe ausgebildeter Ersthelfer:innen. Diese Personen können bei einem medizinischen Notfall gerufen werden und sind schnell vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten.
Im Zweifelsfall rufen Sie neben dem Einsatz einer Ersthelferin oder eines Ersthelfers unbedingt unter der Rufnummer (0)112 den Rettungsdienst beziehungsweise einen Notarzt. Benachrichtigen Sie in diesem Fall auch:
Bitte nennen Sie bei einem Notruf die folgenden Adressen, damit der Rettungsdienst entsprechend zufahren kann:
Front Gebäude 1: Bismarckstraße 10
Innenhof (Gebäude 1 und 2): Seminarstraße
Gebäude 3: Moltkestraße 9
Gebäude 4: Erzbergerstraße 119
Gebäude 5: Marktplatz Ecke Zähringerstraße 80-88
Gebäude 6: Kurze Allee Ecke Ahaweg 8
Sporthalle: Moltkestraße 10
Ersthelfer:innen von A bis Z
Mittwoch, 17.00- 18.00 Uhr und n.V.
Bitte im StudIP eintragen!
Mo. - Mi.: 7:30 - 10:00 Uhr
oder nach Vereinbahrung
Materialausgabe und Rücknahme:
Es wird gebeten vor der Ausleihe eine Materialliste anzufertigen. Diese wird zusammen mit Ihrem geplanten Vorhaben an folgende E-Mail-Adresse geschickt:
anja.faeger@ph-karlsruhe.de
nach Vereinbarung
Sprechzeiten dienstags 11-13 Uhr. Bitte per Mail anmelden.
ohne Voranmeldung präsent
Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit:
05.09. 16-17 Uhr, 20.09. 13-14 Uhr, 05.10. 13-14 Uhr
Anerkennungen am 10.10. 09:30-10:30
Bitte vereinbaren Sie per E-Mail einen Termin mit mir, falls Sie mich im Büro antreffen möchten.
Mi., 16:00 bis 17:00 Uhr, nach Anmeldung über Stud.IP (hier via "Profil"), oder n. V.
In der vorlesungsfreien Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr, und zwar am 03.08., 14.09. und 10.10.2023 – ebenfalls nach Anmeldung über Stud.IP.
Die Sprechstunden finden in Präsenz vor Ort statt!
Dienstags von 13:15-14:15 Uhr (Anmeldung über Stud.IP).
In der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung (per Mail).
Mo+ Do 08:00-12:00Uhr
Di+Mi 08:00-15:30 Uhr
Im der Zeit vom 11.08. bis 01.09.23 ist das Sekretariat nicht besetzt.
Nach Voranmeldung (!) per Mail montags zwischen 16:00 und 17:00 Uhr in Präsenz oder als AV-Gespräch über webex (Sie erhalten nach Bestätigung einen Link)
Mo - Do 8:30 - 16:00
Fr 8:30 - 13:00
Während der Öffnungszeiten der Hochschule erreichen Sie unseren Betriebsarzt:
Defibrillatoren auf unserem Campus
Gebäude 1: EG vor dem Sanitätsraum
Gebäude 2: EG Foyer 2.A050 neben der Behindertentoilette
Gebäude 3: 1. OG schräg gegenüber dem Studien-Service-Zentrum
Gebäude 4: Eingangsbereich gegenüber dem Balkon
Gebäude 5: EG EIngangsbereich nach dem Windfang
Verhalten im Brandfall
Informieren Sie sich vor einem möglichen Brandfall über die erforderlichen Maßnahmen und über die Rettungswege. Diese hängen in allen Gebäuden aus.
Bei Gefahr ertönt eine Sirene oder es wird durch lautes Rufen alarmiert. Ruhe bewahren und nicht mehr telefonieren! Nicht die Zentrale anrufen! Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen sind, ausschalten. Raum verlassen und die vorhandenen Fluchtwege benutzen. Personen in benachbarten Räumen (dies gilt auch für die jeweils auf der Etage befindlichen Toilettenräume) warnen. Im Brandfall werden Anweisungen durch die zuständigen Personen (zum Beispiel Rektorat, Brandschutzhelfer) gegeben. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind deren Anweisungen zu befolgen.
Im Falle eines Brandes: Ruhe bewahren! Unüberlegtes Handeln führt zur Panik und hilft niemandem. Erste und wichtigste Maßnahme ist das Schließen der Türen zum Brandraum. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung: Unmittelbaren Gefahrenbereich räumen, sämtliche erreichbaren Türen und Fenster schließen. Brennende Personen müssen am Weglaufen gehindert werden, sie werden durch Einhüllen in Jacken, Löschdecken oder ähnliches und Wälzen auf dem Boden gelöscht.
Verständigen Sie die Feuerwehr unter dem Notruf (0)112. Die Brandmeldung über Telefon muss enthalten:
- Wo brennt es? (Bezeichnung der Dienststelle; Straße und Hausnummer)
- Was brennt? (Brand in einem Labor, Kellerbrand; besondere Gefahren, zum Beispiel brennbare Füssigkeiten, radioaktive Stoffe)
- Sind Menschen in Gefahr? (Anzahl, sind besondere Personengruppen betroffen, zum Beispiel Behinderte)
- Name und Telefonnummer des Meldenden.
Nach der telefonischen Brandmeldung ist unbedingt die Telefonzentrale telefonisch oder persönlich zu informieren.
Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Brandschutz
Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind verpflichtet, gemäß der Brandschutzordnung zu handeln. Alle Mitarbeitenden müssen ihr Verhalten so einrichten, dass ein Brand vermieden wird. Die Hochschulleitung sowie die Leitungen der Fakultäten sind für einen wirkungsvollen Brandschutz verantwortlich. Sie veranlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle notwendigen Maßnahmen und überwachen deren Durchführung.