Biodiversität trifft Bildung.

Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung

Der Schutz und Erhalt biologischer Vielfalt wird weltweit als eine der dringendsten Umweltaufgaben angesehen. Ein nachhaltiger Schutz und Erhalt biologischer Vielfalt kann jedoch nicht ohne den Einbezug der Öffentlichkeit geschehen. Hierzu ist schulische und außerschulische Umweltbildung unerlässlich. Diese wird heute als Teil der Bildung für nachhaltige Entwicklung, kurz BNE, verstanden. Dieser Studiengang vermittelt Kenntnisse zur biologischen Vielfalt und zur Umweltbildung/BNE. Sie studieren beide Teilbereiche bis zum 4. Semester und entscheiden sich dabei für Biodiversität oder Umweltbildung zum vertieften Studium ab dem 2. Semester. Damit erhalten Sie eine fachlich breite Ausbildung, die Theorie, Praxis und forschungsorientierte Erfahrungen, im Rahmen des Forschungsprojekts in der Masterarbeit, in diesem beruflichen Zukunftsfeld miteinander verbindet.

Ansprechpartner und Studiengangskoordination

Ich arbeite bis zum 30. September 2023 an der TU Braunschweig und kehre erst im Anschluss an die PH Karlsruhe zurück. Für alle Anliegen, die den Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung betreffen, wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Karsten Grabow (grabow@ph-karlsruhe.de).
Das Studium auf einen Blick
Bewerbungsfrist15. Juli
Zulassungbeschränkt
Studiendauer4 Semester
Umfang120 CP
AbschlussMaster of Science
StudienbeginnWiSe
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Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis bestandener Bachelor (2,4 oder besser) oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Pädagogischen Hochschule, Universität, Fachhochschule oder Dualen Hochschule. Gleichzeitig muss das Vorstudium einen biologischen oder bildungswissenschaftlichen Einschlag haben.

Qualität beziehungsweise Aktualität der Abschlussarbeit, Erfahrungen (zum Beispiel Praktika) in einem Bildungsbereich, im Natur- und Landschaftsschutz oder in der Forschung sind Kriterien zur Auswahl der neuen Studierenden.

Rechtsgrundlagen

Dokumente und Rechtsgrundlagen

Landschaftspflege zum Erhalt einer Nasswiese.
Letzte Änderung: 13.07.2023
Für den Inhalt verantwortlich: andreas.martens@ph-karlsruhe.de
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