Bewerben
Wenn Sie gerne die Lehrbefähigung für ein 3. Schulfach in der Sekundarstufe I erhalten möchten, dann haben Sie mit diesem Studiengang die Gelegenheit dazu. Voraussetzung dafür ist, dass Sie entweder bereits einen Lehramtsmaster (oder das Staatsexamen) für die Sekundarstufe I abgeschlossen haben oder sich im Moment im Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe I an unserer Hochschule befinden.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. April bis zum 30. Semptember für das kommende Wintersemester. Der 30. September ist der letzte Tag, an dem Sie den Antrag für das Wintersemester einreichen können.
Studierende, die an der PH Karlsruhe in einen Lehramtsmasterstudiengang für die Sekundarstufe I eingeschrieben sind, können den Masterstudiengang "Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I" auch zeitgleich studieren.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Ihr Masterzeugnis des abgeschlossenen Lehramtsstudiums und das Transcript of Records (oder ein vergleichbares Abschlusszeugnis)
(⇒ Sollte das Masterzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen,
- inklusive der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
- sowie dem Nachweis, dass die Abschlussarbeit bereits angemeldet wurde.) - Bei Bewerbungen auf die Fächer: Kunst, Musik oder Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
- Bei Bewerbungen auf das Fach Englisch: Den Nachweis über Kenntnisse auf dem Niveau B2 in Englisch und Kenntnis einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Das ist wichtig")
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Bitte füllen Sie den Antrag auf Erweiterungsmaster aus und reichen ihn zusammen mit den geforderten Unterlagen fristgerecht bei uns ein.
Der Zulassungsantrag
Häufige Fragen
Bewerbungen, die zu spät an der Pädagogischen Hochschule eintreffen, sind automatisch vom Verfahren ausgeschlossen.
- Chemie
- Englisch
- Ethik
- Evangelische Theologie/Religionspädagogik
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Informatik
- Islamische Theologie/Religionspädagogik
- Katholische Theologie/Religionspädagogik
- Kunst
- Musik
- Physik
- Politikwissenschaft
- Sport
Ihr Bewerbungsantrag muss von Ihnen unterschrieben sein.
Ein Bewerbungsantrag ohne eigenhändige Unterschrift ist unvollständig. Er entspricht damit nicht der geforderten Form und führt zum Ausschluss Ihrer Bewerbung.
Wie weise ich die Sprachkenntnisse nach?
Englisch: in der Regel durch Ihr Abiturzeugnis. Dort ist festgehalten, auf welchem Niveau Sie die einzelnen Sprachen beherrschen. In Englisch benötigen Sie Kenntnisse auf B2-Niveau des GER.
Die zweite Fremdsprache:
a) durch den Nachweis, dass Sie das Fach in der Sekundarstufe I (5. - 10. Klasse) 4 Jahre ohne Unterbrechung gelernt haben. Und mindestens mit der Endnote "ausreichend" abgeschlossen haben.
Oder
b) in der gesamten Sekundarstufe II bis zum Abitur (mit den Endnoten ausreichend für G8, G9 und BG beziehungsweise "befriedigend" für BOS). Das Fach muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
Oder
c) Durch den Nachweis, dass Sie die Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beherrschen. (Endnote mindestens "ausreichend").
Oder
d) durch das Latinum
Wichtig! Falls Sie die Sprachkenntnisse in der Bewerbungsphase noch nicht nachweisen können, haben Sie Zeit bis zum Ende des 4. Fachsemesters sie nachzuweisen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dürfen Sie das Fach nicht weiterstudieren.
Ja. Um evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der jeweiligen Konfession angehören.
Rechtsgrundlagen
PDF 43.5 KB Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe vom 30. Januar 2020
PDF 133.8 KB
Bewerbungsfristen
Immatrikulieren
Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Immatrikulation bei uns erfüllen, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid mit den notwendigen Informationen, was Sie noch tun müssen, um sich bei uns endgültig einzuschreiben und dann den gewünschten Studiengang auch bei uns studieren zu können.
Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
Mo bis Do: 9:00 bis 16:00 Uhr
Fr: 9:00 bis 13:00 Uhr