Masterstudiengang Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I

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Wenn Sie gerne die Lehrbefähigung für ein 3. Schulfach in der Sekundarstufe I erhalten möchten, dann haben Sie mit diesem Studiengang die Gelegenheit dazu. Voraussetzung dafür ist, dass Sie entweder bereits einen Lehramtsmaster (oder das Staatsexamen) für die Sekundarstufe I abgeschlossen haben oder sich im Moment im Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe I an unserer Hochschule befinden.

Bewerbungsfrist

30. September für das Wintersemester
31. März für das  Sommersemester

Die Anträge können in der Regel erst nach Ablauf der Rückmeldephase bearbeitet werden. Das bedeutet für das Sommersemester frühestens Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester frühestens ab Ende August/Anfang September.

Sie sind bei uns bereits in den Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I eingeschrieben?

In diesem Fall können Sie diesen Studiengang parallel belegen. Es ist nicht erforderlich, ein abgeschlossenes Masterzeugnis einzureichen. Es genügt, im Antrag anzugeben, dass Sie bereits bei uns den Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I studieren. Sollten Sie ein Fach gewählt haben, das zusätzliche Anforderungen erfordert, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise zusammen mit Ihrem Antrag ein.

Masterstudiengang Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Externe Bewerber: Ihr Masterzeugnis des abgeschlossenen Lehramtsstudiums und das Transcript of Records (oder ein vergleichbares Abschlusszeugnis)
    Interne Bewerber: Es genügt der Hinweis im Antrag, dass Sie bei uns bereits in den Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I eingeschrieben sind.
  2. Bei Bewerbungen auf die Fächer: Kunst, oder Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
  3. Bei Bewerbung auf das Fach Musik: ein erweitertes Motivationsschreiben
  4. Bei Bewerbungen auf das Fach Englisch: Den Nachweis über Kenntnisse auf dem Niveau B2 in Englisch und Kenntnis einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Häufige Fragen")
  5. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Wie schreibe ich mich in diesen Studiengang ein?

Schicken Sie den Antrag per E-Mail an studium@ph-karlsruhe.de oder geben Sie ihn in unserem Studien-Service-Zentrum. Sie können ihn auch gerne  mit der Post an die Studienabteilung senden.

Interne Bewerber können den Antrag auch in Ihrem Studierendenaccount im E-Portal bei Anträgen --> "Veränderungsmitteilung" hochladen.

 

Masterstudiengang Erweiterungsfach Lehramt Sekundarstufe I

Häufige Fragen

  • Chemie
  • Englisch
  • Ethik
  • Evangelische Theologie/Religionspädagogik
  • Französisch
  • Geographie
  • Geschichte
  • Informatik
  • Islamische Theologie/Religionspädagogik
  • Katholische Theologie/Religionspädagogik
  • Kunst
  • Musik
  • Physik
  • Politikwissenschaft
  • Sport
  • Technik
  • Wirtschaftswissenschaft

 

Wie weise ich die Sprachkenntnisse nach?

Englisch: in der Regel durch Ihr Abiturzeugnis. Dort ist festgehalten, auf welchem Niveau Sie die einzelnen Sprachen beherrschen. In Englisch benötigen Sie Kenntnisse auf B2-Niveau des GER.

 

Die zweite Fremdsprache:

a) durch den Nachweis, dass Sie das Fach in der Sekundarstufe I (5. - 10. Klasse) 4 Jahre ohne Unterbrechung gelernt haben. Und mindestens mit der Endnote "ausreichend" abgeschlossen haben.

Oder
b) in der gesamten Sekundarstufe II bis zum Abitur (mit den Endnoten ausreichend für G8, G9 und BG beziehungsweise "befriedigend" für BOS). Das Fach muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.

Oder
c) Durch den Nachweis, dass Sie die Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beherrschen. (Endnote mindestens "ausreichend").

Oder
d) durch das Latinum

 

Wichtig! Falls Sie die Sprachkenntnisse in der Bewerbungsphase noch nicht nachweisen können, haben Sie Zeit bis zum Ende des 4. Fachsemesters sie nachzuweisen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dürfen Sie das Fach nicht weiterstudieren.

Ja. Um evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der jeweiligen Konfession angehören. Für ein Studium des Fachs Islamische Theologie/Religionspädagogik müssen Sie dem Islam sunnitischer Prägung angehören.

Rechtsgrundlagen

Immatrikulieren

Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Immatrikulation bei uns erfüllen, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid mit den notwendigen Informationen, was Sie noch tun müssen, um sich bei uns endgültig einzuschreiben und dann den gewünschten Studiengang auch bei uns studieren zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
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Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.
Letzte Änderung: 07.10.2024
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