Masterstudiengang Lehramt Grundschule

Bewerben

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Ihre Bewerbung ist der erste Schritt. Sollten wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, müssen Sie sich anschließend noch immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Die Bewerbung findet online über unser E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.

Bewerbungsfristen

Erstes Fachsemester
4. November - 30. November

Hochschulwechsel/Quereinstieg/Höheres Fachsemester:
4. November - 15. Januar
 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS MASTERSTUDIUM:

Sie müssen alle Leistungen des Bachelorstudiengangs innerhalb Ihres Bachelorstudiums erbringen! Das bedeutet, dass Sie bis zum 30. September alle Leistungen erbracht haben müssen, um Ihr Masterstudium zum Wintersemester beginnen zu können und bis zum 31. März, damit Sie Ihren Master im Sommersemester starten können. Sollte das nicht der Fall sein, erlischt Ihre Zulassung für den Masterstudiengang. Die Noten für Ihre Leistungen und das Bachelorzeugnis dürfen noch ausstehen.

Masterstudiengang Lehramt Grundschule

Erstsemester

Wenn Sie Studienanfänger sind beziehungsweise noch nie in diesen Studiengang eingeschrieben waren, bewerben Sie sich für das 1. Semester.

Diese Unterlagen benötigen Sie:

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert,die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records
    ( sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
    - eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, inklusive der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs)
  2. Das Curriculum (Studienplan) des studierten Bachelor-Lehramtsstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen für diesen Studiengang vorgesehen sind.
  3. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
  4. Alle Exmatrikulationsbescheinigungen der bereits besuchten Hochschulen
  5. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:

        - Nachweis über Sonstige Leistungen

Das Auswahlverfahren

Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums sowie für sonstige Leistungen Punkte. Aufgrund der so erreichten Auswahlpunkte vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze. Insgesamt können Sie 45 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu 40 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu 5 weitere Punkte für Ihre sonstigen Leistungen. Für was genau Sie Punkte bekommen und wie viele listen wir unten im Einzelnen für Sie auf.

Punkte für die Abschlussnote

NotePunkteNote PunkteNotePunkte
1,0402,1293,218
1,1392,2283,317
1,2382,3273,416
1,3372,4263,515
1,4362,5253,614
1,5352,6243,713
1,6342,7233,812
1,7332,8223,911
1,8322,9214,010
1,9313,020  
2,0303,119  

 

Punkte für "Sonstige Leistungen"

Sonstige LeistungenPunkte
Studienbezogene Auslandsaufenthalte oder Auslandspraktika von mindestens 3 Monaten5 Punkte
Erwerb von professionsbezogenen Querschnittskompetenzen (Zertifikate) im Umfang von mindestens 15 CP5 Punkte
Außercurriculare Tätigkeiten in pädagogischen Feldern (Kita, Schule) und sozialen Einrichtungen im Umfang von mindestens 500 Stunden5 Punkte

 

Es können insgesamt 5 Punkte angerechnet werden.

Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen?

Für die Bewerbung in zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es Sonderanträge, die besonderen Lebenssituationen Rechnung tragen.

Diese Sonderanträge gibt es:

5 % der Studienplätze hält die Pädagogische Hochschule  für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Härtefälle werden nur anerkannt, wenn sie in der Person des oder derBewerbenden begründet sind. Wenn anerkannt wird, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, dann wird diese Person noch vor allen anderen zugelassen.

Da dadurch andere keine Zulassung für diesen Studienplatz erhalten, wird diese Regelung sehr streng gehandhabt. Der Antrag kommt also nur für sehr wenige Personen in Frage. Um einen Härtefallantrag genehmigt bekommen zu können, müssen in Ihrer Person selbst so schwerwiegende  gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.

Wenn Sie glauben, diesen strengen Kriterien zu entsprechen, dann stellen Sie einen Härtefallantrag. Vermerken Sie das bitte entsprechend in Ihrem Bewerbungsantrag. Zusätzlich müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen auch entsprechende Belege hochladen, damit wir prüfen können, ob auf Sie tatsächlichein außerordentlicher Härtefall vorliegt. 

Wir haben für Sie weitere  Informationen zum Antrag wegen außerordentlicher Härte mit vielen Beispielen zusammengestellt.

Wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass ein Bewerber sein Studium auf jeden Fall vor Ort aufnehmen kann, dann kann er einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Das kommt für Sie in Frage, wenn:

  1. Sie Sportler:in sind und  auf Bundesebene einem A-, B-, oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
  2. Sie am Wohnort soziale Pflichten übernommen haben, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Insbesondere:
    • wenn Sie im Katastrophenschutz oder Zivilschutz tätig sind.
    • wenn Sie als Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger tätig sind - im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    • wenn Sie als Pflegeperson zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer tätig sind - im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
    • wenn Sie in der kommunalen Politik engagiert sind und in diesem Zusammenhang ein Mandat ausüben - beispielsweise in Ihrem Kreistag, im Stadtrat,
      Gemeinderat oder Bezirksversammlung.

Laden Sie entsprechende Nachweise während Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch, damit wir Ihren Anspruch prüfen können.

Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. Indem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den Antrag.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist geregelt, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich vergeben werden. Außer der Studienvergabe nach hochschuleigenem Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu den Studienplätzen gibt.

Quoten gibt es für:

  • Bewerbungen als Härtefall (5 %)
  • Bewerbungen mit Berücksichtigung einer Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1 %)

Die Studienplätze werden in folgender Reihe vergeben:

  • nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens,
  • nach Härtegesichtspunkten,
  • nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse.

Die Rechtsgrundlagen für die Vorabquoten und Sonderanträge in zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie in der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO): Zu den Vorabquoten (§ 22), zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten (§24). In §33 finden Sie die ergänzenden Vorschriften für Aufbau- und Masterstudiengänge.

Häufige Fragen

Mit Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie auch Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis noch nicht vorliegt, haben Sie im Wintersemester bis zum 31. Dezember Zeit das Zeugnis nachzureichen, im Sommersemester bis zum 30. Juni.

Reichen Sie in diesem Fall mit Ihren Bewerbungsunterlagen zunächst eine vorläufige Leistungsübersicht  ein, aus der hervorgeht, welche Prüfungsleistungen Sie bis dahin erbracht haben und wie viele CP's Sie erhalten. Das Bachelorzeugnis reichen Sie nach, sobald Sie es erhalten haben.

Wichtig! Sie können Ihr Bachelorzeugnis zwar innerhalb der gegebenen Fristen nachreichen, aber Sie müssen alle notwendigen Studienleistungen spätestens am letzten Semestertag Ihres Bachelorstudiums erbringen (WiSe: 30.9/SoSe: 31.3)Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass Sie die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbringen. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.

Ja! Denn wenn noch wichtige Unterlagen fehlen oder wir zusätzliche Angaben benötigen, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.

Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung(at)ph-karlsruhe.de.

Das Curriculum hält fest, welche Studienbereiche in welchem Umfang zum Studiengang gehören und wie viele CPs es dafür jeweils gibt.

Je nach Hochschule gibt es dafür auch andere Bezeichnungen - zum Beispiel Studienverlaufsplan, Studienplan oder Studienablaufplan. Wichtig ist, dass das von Ihnen hochgeladene Curriculum den für Ihren Studiengang vorgegebenen Verlaufsplan wiedergibt - nicht Ihren persönlichen Studienverlauf.

In der Regel finden Sie die Curricula auf den Seiten des Prüfungsamtes unter den Informationen für Ihren Studiengang. Wenn er nicht gesondert aufgelistet ist, dann finden Sie ihn zum Beispiel in der Prüfungsordnung. An unserer Hochschule zum Beispiel als Anhang bei Ihrer Prüfungsordnung.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich.  Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch fehlen, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
     
  • Bedingte Zulassung:
    Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
     
  • Immatrikulationshindernis
    Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)

Fehlende Unterlagen
 
Auswirkungnachzureichen bis
Das Bachelorzeugnis
(falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt: eine aktuelle Leistungsübersicht, aus der die Durchschnittsnote und die erreichten CP hervorgehen)
Ausschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist
Die DSH-Sprachprüfung für Studierende aus dem AuslandBedingte
Zulassung
vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) für internationale Studierende

!! Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, eingereicht werden

vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

 

* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet, in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nicht.

 

 

 

Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).

Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:

  1. Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
     
  2. Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.

    Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
     
  3. Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.

Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.

Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht in Ihrem Bescheid.

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern ...

Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.

Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine  Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.

Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass ein Losverfahren für diesen Studiengang stattfindet stattfindet.

Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.

Wenn es danach immer noch freie Plätze geben sollte, dann werden die noch freien Plätze über ein Losverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.

Rechtsgrundlagen

Masterstudiengang Lehramt Grundschule

Hochschulwechsel und Quereinstieg

Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang  an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln?  Oder Sie  studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten? Beides ist möglich.

Wenn Sie bereits genügend Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, sodass Sie nicht wieder ganz von vorne beginnen müssen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die  folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres begonnenen Masterstudiums
  2. Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie nicht in der Leistungsübersicht aufgeführt sind.
  3. Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
  4. Den Nachweis eines ersten abgeschlossenen Hochschulstudiums
  5. Das  Curriculum (Studienverlaufsplan) des absolvierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs
  6. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  7. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  8. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

 

Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen

Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.

Häufige Fragen

Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erüllen, um in diesem Studiengang in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden und sich rechtzeitig und korrekt beworben haben, dann erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von uns und können sich bei uns immatrikulieren.

Ob wir freie Studienplätze vergeben können, wissen wir erst, nachdem die Rückmeldefrist - inklusive der Mahnfrist - abgelaufen ist.

In der Regel erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid für das Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester Ende Juli/Anfang August.

Rechtsgrundlage

Masterstudiengang Lehramt Grundschule

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert,  die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records des studierten Lehramtsstudiums
  2. Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des studierten Bachelor-Lehramtsstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen nach Abschluss des Studiengangs erreicht wurden.
  3. Das Abschlusszeugnis mit Transcript of Records Ihres abgeschlossenen Masterstudiengangs. (Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, dann bewerben Sie sich bitte im Rahmen des "Erststudiums" (ganz oben). Das Abschlusszeugnis und das Transcript of Records müssen Sie uns nachreichen, sobald Ihnen die Unterlagen ausgehändigt wurden.)
  4. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  5. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  6. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

 

Gebühren für ein Zweitstudium

In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.

Häufige Fragen

Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.

Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.

Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.

Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.

Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.

Rechtsgrundlage

Masterstudiengang Lehramt Grundschule

Hinweise zum E-Portal

Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.

Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.

Schauen Sie regelmäßig im E-Portal, ob es Neues für Sie gibt!

Es lohnt sich, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbungen zu überprüfen. So erfahren Sie rechtzeitig, ob uns wichtige Dokumente von Ihnen fehlen oder wir Rückfragen in Bezug auf Ihre Bewerbung haben. Auch die Bescheide werden Ihnen dort bereitgestellt.

So bewerben Sie sich über das E-Portal:

  • Einen Bewerbungsantrag erstellen:
    Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben".
  • Unterbrechen der Bewerbung:
    Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
  • Bewerbung abgeben:
    Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben.
  • Anträge nachträglich ändern:
    Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

    Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.

 

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Besondere Bewerbungssituationen

Immatrikulieren

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Mo bis Mi: 9 bis 15 Uhr
Do: 9 bis 17 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr

Achtung - geänderte Zeiten:

Vorlesungsfreie Zeit 5. August bis 4. Oktober: Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr

Einführungswoche 7. bis 11. Oktober: Mo bis Do 9 bis 14 Uhr, Fr 9 bis 12 Uhr

Am 3. und 4. Oktober ist das SSZ geschlossen.
Letzte Änderung: 07.10.2024
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