Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I

Bewerben

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, auf was Sie bei Ihrer Bewerbung achten sollten.

Da dieser Studiengang zulassungsfrei ist, erhalten Sie eine Zulassung für einen Studienplatz, sofern Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen und sich rechtzeitig bewerben und immatrikulieren. Es findet kein Auswahlverfahren statt.

Die Bewerbung findet online über unser  E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir  von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.

Bewerbungsfristen

Erstes Fachsemester:
2. Mai - 15. September

Hochschulwechsel/ Quereinstieg/ Höheres Fachsemester:
2. Mai - 15. Juli

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I

Erstsemester

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Ihre Hochschulzugangsberechtigung (häufig Abitur, aber es gibt auch andere Zugänge zu einem Studium).
  2. den Nachweis des durchgeführten Lehrerorientierungstests
  3. Bei Bewerbungen auf die Fächer: Kunst oder Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
  4. Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein erweitertes Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
  5. Bei Bewerbungen auf das Fach Deutsch: Den Nachweis über Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Häufige Fragen")
  6. Bei Bewerbungen auf das Fach Englisch: Den Nachweis über Kenntnisse auf dem Niveau B2 in Englisch und Kenntnis einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Häufige Fragen")
  7. Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
  8. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Häufige Fragen

Nein, das Schülerzeugnisblatt genügt nicht. Das Schülerzeugnisblatt ist keine offizielle Urkunde. Sie bekommen nach bestandener Abiturprüfung ein offizielles Abiturzeugnis. Bitte laden Sie alle Seiten dieses Zeugnisses im Bewerbungsportal hoch.

Nein, unsere Bewerbungsfristen gelten für alle Studienbewerber. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Abitur gemacht haben, spielt bei den Fristen keine Rolle.

 

Wenn Sie die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erlangt haben, dann können Sie an der Universität Mannheim die Deltaprüfung ablegen. Mit der bestandenen Deltaprüfung haben Sie dann die Berechtigung innerhalb Baden-Württembergs an jedem Hochschultyp jeden Studiengang zu studieren.

Die Note Ihrer so erreichten allgemein gültigen Hochschulzugangsberechtigung setzt sich dann zu 70 Prozent aus der Note des Abschlusszeugnisses und zu 30 Prozent aus der Note der Deltaprüfung zusammen.

An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe können Sie nur den Studiengang Kindheitspädagogik mit der Fachhochschulreife studieren. Für alle anderen Studiengänge benötigen Sie die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Um das Fach Englisch für die Sekundarstufe 1 studieren zu können, müssen Sie besondere Sprachkenntnisse im Englischen und einer weiteren Fremdsprache nachweisen.

 

Wie weise ich die geforderten Sprachkenntnisse nach?

Englisch: in der Regel durch Ihr Abiturzeugnis. Dort ist festgehalten, auf welchem Niveau Sie die einzelnen Sprachen beherrschen. In Englisch benötigen Sie Kenntnisse auf B2-Niveau des GER.

 

Die zweite Fremdsprache:

a) durch den Nachweis, dass Sie das Fach in der Sekundarstufe I (5. - 10. Klasse) 4 Jahre ohne Unterbrechung gelernt haben. Und mindestens mit der Endnote "ausreichend" abgeschlossen haben.

Oder
b) in der gesamten Sekundarstufe II bis zum Abitur (mit den Endnoten ausreichend für G8, G9 und BG beziehungsweise "befriedigend" für BOS). Das Fach muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.

Oder
c) Durch den Nachweis, dass Sie die Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beherrschen. (Endnote mindestens "ausreichend").

Oder
d) durch das Latinum

 

Wichtig! Falls Sie die Sprachkenntnisse in der Bewerbungsphase noch nicht nachweisen können, haben Sie Zeit bis zum Ende des 4. Fachsemesters, um sie nachzuweisen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dürfen Sie das Fach nicht weiterstudieren.

Um das Fach Deutsch für die Sekundarstufe 1 studieren zu können, müssen Sie Kenntnisse im Englischen und einer weiteren Fremdsprache nachweisen.

Wie weise ich die geforderten Sprachkenntnisse nach?

a) Durch den Nachweis, dass Sie die Sprache in der Sekundarstufe I 4 Jahre lang gelernt mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen haben.

Oder
b) in der gesamten Sekundarstufe II bis zum Abitur belegt haben (mit den Endnoten "ausreichend" für G8, G9 und BG beziehungsweise "befriedigend" für BOS). Das Fach muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.

Oder
c) durch den Nachweis, dass Sie die Sprache auf dem B2-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beherrschen. (Endnote mindestens "ausreichend"). 

Oder
d) durch den Nachweis von  Latein- oder Griechischkenntnissen. Belegt durch 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder A2-Niveau des GER“.
 

Wichtig! Falls Sie die Sprachkenntnisse in der Bewerbungsphase noch nicht nachweisen können, haben Sie Zeit bis zum Ende des 4. Fachsemesters sie nachzuweisen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dürfen Sie das Fach nicht weiterstudieren.

Ja. Um evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der entsprechenden Konfession angehören. Um islamische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie dem Islam sunnitischer Prägung zugehören.

Um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, Ihren Freiwilligendienst oder Ihren Bundesfreiwilligendienst anrechnen zu können, benötigen wir folgende Angaben:

- Den Zeitraum, in dem Sie im Ehrenamt tätig waren bzw. den Freiwilligendienst abgeleistet haben

- Die Angabe, um was für einen Dienst es sich handelt: FSJ; FÖJ, BFD ...

- Einen Stempel der Einrichtung (Ehrenamt oder BufDi) oder des Trägers (FSJ)

- Ein aktuelles Ausstellungsdatum

- Die Unterschrift des Ansprechpartners in der Einrichtung/beim Träger

- auf offiziellem Briefbogen oder auf unserem Muster (s.o.)

!! Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuell ausgestellte Bescheinigung bei uns einreichen.

 

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangs beraten lassen.

Bitte wenden Sie sich an das Studien-Service-Zentrum (Tel: 0721/925-4444), um mit unserem Studienberater Nicolas Huss einen Beratungstermin wegen des geplanten Studiengangwechsels zu vereinbaren.

Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis über das Beratungsgespräch bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt der Nachweis bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.

* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

 

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich.  Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch fehlen, kann Ihre Bewerbung bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt werden. Sie sind vom Verfahren ausgeschlossen. 
     
  • Bedingte Zulassung:
    Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
     
  • Immatrikulationshindernis
    Sie müssen die fehlenden Unterlagen spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)

Was fehltAuswirkungnachzureichen bis
Hochschulzugangs
berechtigung
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der Bewerbungsfrist
Der Nachweis über
die bestandene
Eignungsprüfung
Ausschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist
Der Nachweis über die
bestandene
Aufnahmeprüfung

für die Fächer Kunst, Sport
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der Bewerbungsfrist
Das "erweiterte Motivationsschreiben" für das Fach MusikAusschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist

Der Nachweis über das
Beratungsgespräch

für beruflich Qualifizierte
fehlt (betrifft
Studieninteressierte
ohne Hochschulreife)

Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der Bewerbungsfrist
Das Fachhochschulreifezeugnis
ist nicht vollständig
(der praktische Teil fehlt)
Ausschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist
Das Fachhochschulreifezeugnis
ist nicht vollständig
(der praktische Teil ist noch nicht abgeschlossen)
bedingte Zulassungvor Ablauf der Immatrikulationsfrist
DSH-Sprachprüfungbedingte Zulassungvor Ablauf der Immatrikulationsfrist
Der Sprachnachweis für das
Fach Englisch fehlt. (wenn
Englisch als Fach gewählt wurde)
bedingte Zulassungbis zum Ende des
4. Semesters
Der Sprachnachweis einer
2. Fremdsprache
fehlt (wenn
das Fach Englisch oder Deutsch
gewählt wurden)
bedingte Zulassungbis zum Ende des
4. Semesters
Deckblatt Ihres Abschlusszeugnisses
(Die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
muss alle Seiten umfassen, sonst
kann es nicht anerkannt werden.)
Immatrikulations-hindernisvor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

Der ausgefüllte Auskunftsbogen über die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) für internationale Studierende

!! Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen eingereicht werden

vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

 

* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet, in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nich

 

 

Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.

Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung(at)ph-karlsruhe.de.

 

 

Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).

Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:

  1. Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Wenn Sie ihn annehmen möchten, müssen sich noch bei uns immatrikulieren. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
     
  2. Ablehnungsbescheid: In der Regel haben wir mehr Bewerbungen als wir Studienplätze zur Verfügung haben. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.

    Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
     
  3. Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben, die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt oder aber Ihre Bewerbung war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Sie nicht alle geforderten Unterlagen rechtzeitig hochgeladen bzw. per E-Mail nachgereicht haben. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.

Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.

Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht in Ihrem Bescheid".

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern ...

Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.

Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine  Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.

Wichtig!! Je nachdem wie Sie sich beworben haben, haben Sie mehrere Rangplätze für ein eventuelles Nachrückverfahren erhalten: Sie erhalten einen Platz auf einer Wartliste für die allgemein zu vergebenden Plätze. Einen Platz erhalten Sie für die Vergabe von Studienplätzen nach Wartesemestern. Wenn Sie sich über einen Pool beworben haben, dann erhalten Sie noch einen Platz für ein Nachrückverfahren in diesem Pool.

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Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I

Hochschulwechsel und Quereinstieg

Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang  an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln?  Oder Sie  studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten? Beides ist möglich.

Wenn Sie bereits genügend Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, sodass Sie nicht wieder ganz von vorne beginnen müssen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die  folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Die Hochschulzugangsberechtigung - in der Regel Ihr Abiturzeugnis aber es gibt auch andere Zugangsmöglichkeiten.
  2. Eine aktuelle Leistungsübersicht
  3. Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie in der Leistungsübersicht nicht aufgeführt sind.
  4. Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
  5. Den Nachweis über den durchgeführten Lehrerorientierungstest CCT
  6. Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
  7. Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  8. Ihre Exmatrikulationsbescheinigungen, aller bereits besuchten Hochschulen.
  9. Bei Bewerbungen auf die Fächer Musik und Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung.
  10. Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
  11. Bei Bewerbungen auf das Fach Deutsch: Den Nachweis über Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache.
  12. Bei Bewerbungen auf das Fach Englisch: Den Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache.
  13. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
  14. Sollte es besondere Gründe geben, aus denen es wichtig ist, dass Sie Ihr Studium in Karlsruhe fortführen, dann legen Sie uns die Gründe bitte schriftlich dar und laden diese Begründung zusammen mit entsprechenden Nachweisen im Bewerbungsportal hoch. (§5 Absatz 4 der Auswahlssatzung für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung in den höheren Fachsemestern)

Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen

Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.

Häufige Fragen

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangwechsels beraten lassen.

Die Beratungen für Lehramtsstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe werden von unserem Studienberater durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie über unser Studien-Service-Zentrum einen Beratungstermin.  Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie dann bei Ihrer Bewerbung einreichen können.

Für einen Wechsel in Kindheitspädagogik wenden Sie sich bitte an Dr. Julia Staiger-Engel.

Für einen Wechsel in Sport-Gesundheit-Freizeitbildung wenden Sie sich bitte an Rosa-Maria Gressel.

Bitte bringen Sie zu dem Beratungsgespräch das Formular für ein studiengangbezogene Beratungsgespräch mit.

Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt sie bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.

* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.

Nein. Ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, hängt davon ab, ob wir in dem gewünschten Studiengang und -semester freie Studienplätze haben.

In der Regel werde die Bescheide für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester für das Wintersemester Anfang bis Mitte August und für das Sommersemester Anfang bis Mitte März im E-Portal zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.

Diese Unterlagen benötigen Sie:

Sie bewerben Sie sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Ihre Hochschulzulassungsberechtigung
  2. Das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums, auf dem die Abschlussnote vermerkt ist.
  3. Ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, aus welchen Gründen Sie ein Zweitstudium in dem gewählten Studiengang anstreben. (Zur Berechnung der Messzahl)
  4. Die Bestätigung, dass Sie den Lehrerorientierungstest durchgeführt haben.
  5. Bei Bewerbungen auf die Fächer Kunst, oder Sport als Fach wählen: den Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung bzw. die Befreiung davon.
  6. Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
  7. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse.

Häufige Fragen

Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.

Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.

Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.

Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.

Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.

Rechtsgrundlagen

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Hinweise zum E-Portal

Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.

Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.

Schauen Sie regelmäßig im E-Portal, ob es Neues für Sie gibt!

Es lohnt sich, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbungen zu überprüfen. So erfahren Sie rechtzeitig, ob uns wichtige Dokumente von Ihnen fehlen oder wir Rückfragen in Bezug auf Ihre Bewerbung haben. Auch die Bescheide werden Ihnen dort bereitgestellt.

So bewerben Sie sich über das E-Portal:

  • Einen Bewerbungsantrag erstellen:
    Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben".
  • Unterbrechen der Bewerbung:
    Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
  • Bewerbung abgeben:
    Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben.
  • Anträge nachträglich ändern:
    Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

    Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.

 

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Besondere Bewerbungssituationen

Immatrikulieren

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 9 bis 14 Uhr
Donnerstag 10 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Letzte Änderung: 30.04.2025
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