Integriertes Semesterpraktikum (ISP) im Bachelor- oder Masterstudiengang betreuen
Im Integrierten Semesterpraktikum bilden Studierende durch intensive Arbeit an unseren Ausbildungsschulen erste Routinen und lernen Standardsituationen kennen. Sie erkunden das Tätigkeitfeld einer Lehrkraft genauer und verknüpfen unter professioneller Begleitung durch Hochschule und Schule Ihr Theoriewissen mit Praxiserfahrungen.
Am Ende des Integrierten Semesterpraktikums entscheiden die begleitenden Hochschullehrenden gemeinsam mit der Ausbildungsberaterin/ dem Ausbildungsberater und den betreuenden Lehrkräften der Schule, ob das integrierte Semesterpraktikum bestanden wurde. Grundlage der Entscheidung ist, ob die fachlichen, fachdidaktischen, methodischen und personalen Kompetenzen im Praktikum dem erreichten Ausbildungsgrad entsprechend in hinreichender Weise erkennbar sind.
Der Weg zu einem erfolgreichen Praktikum
Blockphase (3 Wochen)
- Zwischen 50 und 60 Stunden Hospitation (im Unterricht; bei Elternabenden, Konferenzen usw.) sowie Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Schulfeste usw.)
- Ca. 10 bis 12 Stunden eigener, angeleiteter Unterricht in den studierten Fächern (diese Stunden können sich auch aus Teamteaching, Betreuung kleinerer Lerngruppen, Betreuung im Rahmen offener Lehr-Lernformen und dergleichen mehr zusammensetzen; es handelt sich nicht ausschließlich um 45-Minuten Einheiten, die alleine zu unterrichten sind, sondern diese Stunden können an die Gegebenheiten der Schule, der Klasse und der Lehr-Lern-Situation angepasst werden. Dies wird von den Ausbildungsberatern bestimmt.)
- Dokumentation der Planung eigenen Unterrichts oder Teilunterrichts durch Verlaufspläne
- Ausarbeitung der genauen Planung in fachlicher, methodischer und didaktischer Hinsicht durch das Anfertigen eines ausführlichen Unterrichtsentwurfs zu einer selbstgewählten Stunde
- Übernahme von Beobachtungsaufgaben mit Hilfe geeigneter Aufgabenstellungen
- Reflexion der erbrachten Leistungen (sowohl der Hospitationsleistung als auch des eigenen Unterrichts und des Einbringens in das Schulleben der Schule)
- Dokumentation der Ergebnisse im Portfolio
- Beschreibung eigener Entwicklungsaufgaben
Vorlesungszeit (ca. 12 Wochen)
Pro betreutem Fach (Dienstag und Donnerstag)
- Ca. 5 Stunden eigener angeleiteter Unterricht
- Videoanalysen des eigenen Unterrichts, sofern dies von der Schule aus möglich ist
- Dokumentation der Planung eigenen Unterrichts oder Teilunterrichts durch Verlaufspläne
- Hospitation der Stunden, in denen nicht selbst unterrichtet wird
- Übernahme von Beobachtungsaufgaben mit Hilfe geeigneter Aufgabenstellungen
- aktive Mitarbeit in den Vor- und Nachbesprechungen
- Ausarbeitung der genauen Planung in fachlicher, methodischer und didaktischer Hinsicht durch das Anfertigen von einem ausführlichen Unterrichtsentwurf je Fach
- Annahme und Umsetzung von Kritik durch die Formulierung von Entwicklungsaufgaben und Umsetzung in den Folgestunden im Rahmen der Beratungsgespräche
- Dokumentation der Ergebnisse im Portfolio
- Hospitation bei den Stunden der Kommilitonen/innen und bei weiteren Lehrkräften (ca. 70 Stunden)
An den nicht betreuten Tagen der Vorlesungszeit (Freitag) - Übernahme weiterer Unterrichtsaufgaben (ca. 10 Stunden)
- Durchführung weiterer Hospitationen und Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Schulfeste usw) (ca. 50 Stunden)
- Dokumentation der Ergebnisse im Portfolio
Schulferien und Semesterzeiten
Die Semesterzeiten und die Schulferien im ISP sind nicht deckungsgleich.
Der Workload ist so berechnet, dass die Studierenden im ISP in den Schulferien auch „Ferien“ haben, also nicht in an die Hochschule einbestellt werden dürfen.
Ausnahmen stellen dabei die Begleitveranstaltungen dar, da diese sich an den Semesterzeiten orientieren und nicht an den Schulferien.
Dies betrifft im Wintersemester die Herbstferien und im Sommersemester die Osterferien und die Pfingstferien.
Gutachten
Für die allgemeinen schulischen Tätigkeiten und die beiden Fachpraktika wird durch die begleitenden Lehrkräfte der Hochschule und Schule je ein gemeinsames Gutachten erstellt und an das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung geschickt.
ISP Gutachten für die allgemeinen schulischen Tätigkeiten (wenn möglich bitte doppelseitig ausdrucken und nicht tackern)
ISP Gutachten für das Fachpraktikum (wenn möglich bitte doppelseitig ausdrucken und und nicht tackern) pro Fach ist ein seperates Gutachten zu erstellen.
ISP Gutachten für die allgemeinen schulischen Tätigkeiten (wenn möglich bitte doppelseitig ausdrucken und und nicht tackern)
ISP Gutachten für das Fachpraktikum (wenn möglich bitte doppelseitig ausdrucken und und nicht tackern) pro Fach ist ein seperates Gutachten zu erstellen.
Wenn das erfolgreiche Bestehen gefährdet ist
Sollten Sie ernsthafte Zweifel am Bestehen eines Praktikumsteils oder des gesamten Praktikums bei einem Studenten / einer Studentin haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Führen Sie ein Beratungsgespräch mit der Studentin/dem Studenten und weisen sie/ihn auf die Defizite hin.
- Klären Sie die Praktikantin / den Praktikanten darüber auf, was die Person tun kann und muss, damit sie /er das Praktikum bestehen kann.
Tauchen die Bedenken bereits in der Blockphase auf, dann führen Sie bitte das Gespräch auch gleich in dieser Phase. Warten Sie nicht zu lange bis zum ersten Beratungsgespräch.
Halten Sie das Beratungsgespräch schriftlich als Protokoll fest.
- Halten Sie eine Zielvereinbarung schriftlich fest.
- Informieren Sie bitte das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung unmittelbar und legen Sie die Protokolle der Beratungsgespräche sowie die Zielvereinbarung bei.
- Halten Sie das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung auf dem Laufenden, wie sich das Verhalten der Studentin/des Studenten entwickelt.
- Informieren Sie sowohl die Studentin/den Studenten rechtzeitig, wenn es sich abzeichnet, dass das Praktikum (oder Teile davon) nicht als erfolgreich absolviert einzustufen sind und informieren Sie dann auch wiederum das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung.
Bitte treffen Sie die Entscheidungen über ein Bestehen oder Nicht-Bestehen gemeinsam (also Hochschulbetreuer/in; AusbildungsberaterIn; AusbildungslehrerIn)
Bei Nichtbestehen des ISP bedarf es der gemeinsamen Erklärung durch die begleitenden Lehrkräfte der Hochschule und Schule.
Versicherungsschutz im Praktikum
Sie haben Fragen?
Das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung steht jederzeit bei Fragen rund um das Praktikum zur Verfügung. Insbesondere bitten wir um eine frühzeitige Kontaktaufnahme, sollte abzusehen sein, dass bei einem Praktikanten / einer Praktikantin das erfolgreiche Absolvieren nicht testiert werden kann. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Begleitung unserer Studierenden durch ihr Praktikum und bedanken uns herzlich für Ihr Engagement.
Zentrale Anlaufstelle
Raum 5.104
Postanschrift: Bismarckstraße 10, 76133 Karlsruhe