100 Jahre Frauenwahlrecht
Vortrag von Prof. Dr. Sabine Liebig am 8. März / Historikerin spricht in Erinnerungsstätte Rastatt

„Es ist das erste Mal, daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament und zum Volke sprechen darf.“ Mit diesen Worten eröffnete am 19. Februar 1919 die frischgewählte Abgeordnete Marie Juchacz die erste Sitzung der Weimarer Nationalversammlung. Nur einen Monat zuvor, am 19. Januar 1919, hatten die ersten wirklich freien und demokratischen Wahlen in ganz Deutschland stattgefunden, bei denen erstmals in der Geschichte auch Frauen wählen durften.
Prof. Dr. Sabine Liebig, Historikerin an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, beleuchtet am Freitag, 8. März, in ihrem Vortrag zu 100 Jahren Frauenwahlrecht die Handlungsspielräume und Leistungen einiger Repräsentantinnen der deutschen Frauenstimmrechtbewegung. Denn sie hatten mit viel Kreativität und Hartnäckigkeit gegen unsinnige Argumente und massive Widerstände kämpfen müssen: Sie umgingen das bis 1908 geltende Vereinsverbot, nutzten geschickt die Möglichkeiten, die ihnen die deutsche Presselandschaft bot, und forderten mithilfe juristischer Kniffe die politisch Verantwortlichen wieder und wieder heraus.
Beginn des Vortrags am Weltfrauentag ist um 19 Uhr in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen im Schloss Rastatt. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten - unter Telefon 07222/77139-0 oder per E-Mail an erinnerung(at)bundesarchiv.de.
Zur Person
Prof. Dr. Sabine Liebig lehrt Neue und Neueste Geschichte sowie deren Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Einer ihrer Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte ist die Frauen- und Gendergeschichte.