„Vielfalt verbindet“ – Neue Fördermaßnahme gestartet
Das BMFTR fördert mit der Richtlinie „Vielfalt verbindet“ Projekte, die die Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung stärken. Ziel ist es, den Austausch und die Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern, um Barrieren abzubauen, marginalisierte Perspektiven sichtbar zu machen und ein inklusives Wissenschaftssystem zu gestalten. Bewerben Sie sich jetzt und tragen Sie dazu bei, Vielfalt als Grundlage exzellenter Forschung zu etablieren! Gefördert werden Projekte mit bis zu 50.000 Euro über eine Laufzeit von maximal 18 Monaten.

Gefördert werden Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kooperationen sowie zur Stärkung des Erfahrungsaustausches und der Netzwerktätigkeit im Bereich Vielfaltsaspekte in der Forschung. Darunter fallen zum Beispiel Fachveranstaltungen, Workshops, Austauschforen, Konferenzen und Diskussionsrunden, aber auch andere Maßnahmen, die geeignet sind, zur Kooperations- und Vernetzungsförderung beizutragen. Die Maßnahmen sollen sich mit der Stärkung von Vielfaltsperspektiven, dem Barriereabbau und der Gestaltung eines inklusiveren Wissenschaftssystems befassen. Sie sollen die Entwicklung von diversitätspolitischen Empfehlungen und Strategien in Hochschule, Forschung und Wissenschaft unterstützen sowie zum Wissenschafts-Praxis-Dialog beitragen. Außerdem sollen neue Ansätze und Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden.
Beispielhaft können folgende und ähnliche Aktivitäten gefördert werden:
- Austausch- und Vernetzungsmaßnahmen, die die Stärkung einer diversen Wissenschaftslandschaft und Kommunikationskultur zum Ziel haben;
- Formate zum Austausch über die Wirksamkeit struktureller Maßnahmen (zum Beispiel Best Practice-Austausch);
- Austauschformate zur Reflexion von Beratung und Unterstützung in Wissenschaftsorganisationen mit dem Ziel, Empowerment- und Informationsangebote zu schaffen und Zuständigkeiten von Beratungsstellen zu schärfen.
Dabei sind Interessensvertretungen aktiv einzubinden und Gesichtspunkte der Intersektionalität zu berücksichtigen.
Maßnahmen, die bereits in anderen Programmen (zum Beispiel im Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder) oder Förderrichtlinien mit Bundesmitteln finanziert werden, können nicht gefördert werden.
Die Förderung erfolgt in drei Förderrunden. Die jeweils zu den nachfolgend genannten Stichtagen in der ersten Stufe eingereichten Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Im Anschluss an diese Stichtage findet jeweils eine Auswahlsitzung statt, auf der die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt werden.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. Oktober 2025, 31. Juli 2026 oder 30. April 2027 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Zudem bietet der Projektträger für die drei Calls jeweils eine Informationsveranstaltung an. Die erste wird am 17. September 2025, 10:00-12:00 Uhr stattfinden, die weiteren einige Wochen vor den beiden verbliebenen Calls.
Für Rückfragen steht das Forschungsreferat gerne zur Verfügung.
Kerstin Aberle und Stefan Wörmann