
Bewerbung und Immatrikulation
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an unserer Hochschule. Im Folgenden haben wir für Sie Informationen darüber zusammengestellt, wie Sie sich an unserer Hochschule bewerben und später - falls wir Ihnen einen Studienplatz anbieten konnten - immatrikulieren.
Bewerben Sie sich bitte über Ihren Studierenden-Account im E-Portal. Da wir von Ihnen bereits viele der notwendigen Informationen vorliegen haben, läuft Ihr Bewerbungsprozess über das E-Portal schneller - und auch etwas anders - ab.
Bewerben
Da es sich von Studiengang zu Studiengang unterscheidet, was genau Sie für Ihre Bewerbung benötigen, haben wir die jeweiligen Informationen direkt bei den Studiengängen zusammengestellt:
Bachelorstudiengänge
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses erhalten Sie sowohl E-Mails zum Stand Ihrer Bewerbung aus dem E-Portal heraus, als auch von uns, wenn sich bei der Bearbeitung Ihrer Anträge Fragen ergeben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihr Postfach nicht voll ist und Sie eingehende E-Mails tatsächlich empfangen können.
Masterstudiengänge
- Master Lehramt Grundschule
- Master Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt
- Master Lehramt Sekundarstufe I
- Master Lehramt Erweitergungsfach Sekundarstufe I
- Master Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt
- Master Höheres Lehramt an beruflichen Schulen
- Master Biodiversität und Umweltbildung
- Master Erwachsenenbildung
- Master Geragogik
- Master Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit
- Master Kulturvermittlung
Immatrikulieren
Sie haben sich bei uns beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Sie müssen nun den angebotenen Studienplatz annehmen. Das tun Sie, indem Sie sich bei uns immatrikulieren.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig in unserem E-Portal den Stand Ihrer Bewerbung. So sehen Sie frühzeitig, ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. In Ihrem Zulassungsbescheid, der Ihnen als PDF im E-Portal bereitgestellt wird, finden Sie genaue Informationen dazu, für welchen Studiengang wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, welche Unterlagen Sie uns noch einsenden müssen und bis wann die Unterlagen bei uns im Haus vorliegen müssen.
Die im Zulassungsbescheid gesetzte Frist für Ihre Immatrikulation ist bindend. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Ihre Unterlagen vollständig bei uns im Haus vorliegen. Sollten Ihre Unterlagen zu spät ankommen oder aber nicht vollständig sein, verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz!
Wenn Sie sich für die Studiengänge "Kindheitspädagogik" oder "Sport-Gesundheit-Freizeitbildung" beworben haben, dann erfahren Sie auf Hochschulstart.de, ob ein Zulassungsangebot für Sie vorliegt. Erst wenn Sie dort das Zulassungsangebot angenommen haben, wird in unserem E-Portal Ihr Zulassungsbescheid (als pdf) bereitgestellt. Schauen Sie bitte regelmäßig auf Hochschulstart.de nach, ob Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben und wechseln Sie nach der Annahme des Angebots in unser E-Portal, um die Immatrikulation fortzuführen.
Während Sie den Immatrikulationsantrag ausfüllen, werden Sie gebeten, anzugeben, an welche Adresse wir Post für Sie senden sollen. Es ist sehr wichtig, dass Sie sowohl zu Beginn wie auch während Ihres Studiums darauf achten, dass die hinterlegte Adresse für unsere Korrespondenz mit Ihnen aktuell ist und Sie an diesem Ort Ihre Post regelmäßig einsehen.
Wir versenden nur selten Briefpost. Aber wenn wir Ihnen einen Brief senden, dann ist er sehr wichtig. Das könnte zum Beispiel ein Mahnbrief mit "Androhung einer Exmatrikulation von Amtswegen" sein, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zum nächsten Semester zurückgemeldet haben. Oder aber auch der Exmatrikulationsbescheid selbst, falls Sie auch die Mahnfrist verpasst haben ...
Was ist für meine vollständige Immatrikulation notwendig?
Grundsätzlich gilt, dass alles, was Sie für Ihre erfolgreiche Immatrikulation noch einreichen und veranlassen müssen, in Ihrem ausgedruckten Immatrikulationsantrag aufgeführt wird. Bitte prüfen Sie vor dem Absenden, ob alles vollständig ist.
Alle Bewerberinnen und Bewerber
Füllen Sie in unserem E-Portal den Antrag auf Immatrikulation aus. Anschließend drucken Sie ihn aus und unterschreiben ihn.
Wichtig! Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation eigenhändig unterschreiben müssen.
Sollten Sie sich nicht selbst immatrikulieren können, dann denken Sie unbedingt daran, rechtzeitig jemanden zu bevollmächtigen, der die Einschreibung für Sie vornehmen darf. Diese von Ihnen bevollmächtigte Person darf dann für Sie den Antrag unterschreiben.
!! Wichtig: Der Antrag muss spätestens an dem Tag, an dem die Immatrikulationsfrist endet, bei uns an der Pädagogischen Hochschule eingehen. Sollten in Ihrem Antrag noch weitere einzureichende Unterlagen gefordert werden, dann reichen Sie diese zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag ein.
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder aber von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind.
- Wer bestätigt Ihnen den geforderten Versicherungsstatus?
Richten Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um sich die Befreiung von der Versicherungspflicht bestätigen zu lassen.
- Was müssen Sie tun?
Die Bestätigungder Krankenkasse wird elektronisch von den Krankenkassen direkt an die Hochschule übermittelt. Um das zu veranlassen melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und teilen Ihr mit , dass Sie ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen möchten. Sie beantragen in diesem Zusammenhang den "Meldegrund 10". Die gesonderte Absendernummer unserer Hochschule ist H0001103. Ihre Krankenkasse meldet uns dann Ihren Versicherungsstatus innerhalb von 24 - 48 Stunden.
- Wer muss seinen Versicherungsstatus zur Einschreibung nicht nachweisen?
Wenn Sie ohne Unterbrechung an unserer Hochschule eingeschrieben sind, dann benötigen wir keinen neuen Nachweis von Ihnen.
Sie müssen uns keinen Nachweis zusenden, dass Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben. Ausschlaggebend ist, dass Sie ihn rechtzeitig überweisen ...
Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie uns aber gerne eine Kopie der Überweisung beilegen. Sollte es zu Problemen kommen, können wir so schneller erkennen, ob es vielleicht einfach an einem Zahlendreher in der Kontonummer oder aber an einer versehentlich falschen oder unvollständigen Angabe im Verwendungszweck liegt.
Wichtig! Ihre Immatrikulation ist erst abgeschlossen, wenn der Semesterbeitrag bei uns eingegangen und Ihnen zugeordnet ist.
Je nach Studiengang und Lebenssituation
Wir benötigen von Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung(en) aller von Ihnen bereits besuchten Hochschulen, falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.
Sie sind im laufenden Semester eingeschrieben und mindestens im 3. Semester?
Dann benötigen Sie eine studienfachliche Beratung. Bitte vereinbaren Sie mit einem Ansprechpartner eines Ihrer Fächer einen Termin für ein studienfachliches Beratungsgespräch.
Bringen Sie zu dem Termin das Formular für das studienfachliche Beratungsgespräch mit und lassen Sie es sich ausfüllen. Es dient Ihnen anschließend als Beleg, dass Sie sich beraten lassen haben.
Wichtig! Das gilt nur für Studierende in Bachelorstudiengängen. Studierende in Masterstudiengängen betrifft es nicht.
Die folgenden Regelungen für Internationale Studierende gelten nur für Studierende, die von außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums kommen!
Speziell für Studierende aus dem außereuropäischen Ausland
Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben oder staatenlos sind, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um sich einschreiben zu können. Bitte legen Sie eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei. Wenn dieser Nachweis fehlt, können Sie nicht bei uns studieren.
Wichtig! Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis!
Wenn Sie als Internationaler Studierender bei uns studieren, müssen Sie in der Regel Studiengebühren in der Höhe von zur Zeit 1500,- Euro zahlen. Es gibt aber unter bestimmten Voraussetzungen Gründe, aus denen Sie von diesen Studiengebühren befreit werden. Unabhängig davon, ob das bei Ihnen in Frage kommt oder nicht, muss der Sachverhalt von uns geprüft werden. Sie sind aus diesem Grund verpflichtet uns denausgefüllten Auskunftsbogen bei uns mit Ihren Immatrikulationsunterlagen einzureichen. Denken Sie daran, auch die entsprechenden Nachweise den Unterlagen beizufügen.
Gründe für eine Befreiung von der Gebührenpflicht für Internationale Studierende sind:
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, auf Grund von Flucht aus Ihrem Heimatland oder Sie besitzen aus anderen Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben sich insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet.
- Ein Elternteil von Ihnen hat sich während der letzten 6 Jahre vor Beginn Ihres Studiums insgesamt 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet.
- Sie haben bereits ein Bachelorstudium und ein Masterstudium in Deutschland absolviert.
- Sie haben bereits einen Staatsexamens- , einen Diplom- oder einen Magisterabschluss in Deutschland erworben.
Wichtig! Bürger der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums zahlen keinen Studiengebühren.
Sobald wir Ihren Immatrikulationsantrag bearbeitet haben, wird Ihnen über unser E-Portal angezeigt, dass Sie "immatrikuliert" sind - mit einer Ausnahme: Wenn Sie bereits vorher an unserer Hochschule studiert haben, dann wird Ihnen bei der Einschreibung Ihre alte Matrikelnummer zugewiesen. Aus technischen Gründen zeigt das Portal in diesen Fällen nicht korrekt an, dass Sie immatrikuliert sind. Sie erkennen es spätestens daran, dass Sie in Ihrem Studierendenaccount (STU) Ihre Immatrikulationsbescheinigung einsehen und auch ausdrucken können. Falls Sie unsicher sind: Rufen Sie gerne an!
Häufige Fragen zur Immatrikulation
Die Zahlung des Semesterbeitrags ist eine Voraussetzung für die vollständige Immatrikulation an unserer Hochschule. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr, einem Beitrag für das Studierendenwerk, das zahlreiche soziale und kulturelle Angebote für Studierende bereithält, sowie ein Beitrag für die Studierendenvertretung (StuVe) unserer Hochschule, die speziell unseren Studierenden umfangreiche Unterstützungsangebote anbietet. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der beiden Einrichtungen.
Zur Zeit beträgt der Semesterbeitrag für alle Studierenden 164,70 Euro pro Semester. Überweisen Sie den Betrag am besten frühzeitig, damit er rechtzeitig bei uns eingeht. Die genauen Bankinformationen finden Sie am Ende Ihres Zulassungsbescheids. Bitte achten Sie darauf, die Angaben genau zu übernehmen, nur so können wir Ihnen den gezahlten Semesterbeitrag auch eindeutig zuordnen.
Wichtig! Für bestimmte Studierende (z. B. Zweitstudierende, Studierende aus dem Ausland) fallen zusätzlich Gebühren an. Die Gebühren für ein Zweitstudium werden im Zulassungsbescheid bereits aufgeführt. Für anfallende Gebühren für Internationale Studierende wird ein zusätzlicher Zahlungsbescheid erstellt. Wir verschicken ihn, sobald wir geprüft haben, ob Sie als Internationale Studierende ein Anrecht auf eine Gebührenbefreiung haben. Bitte denken Sie deshalb unbedingt daran, uns den Auskunftsbogen für Internationale Studierende fristgerecht (bis zum Ende der Immatrikulationsfrist einzureichen), sonst ist eine Befreiung von den Studiengebühren ausgeschlossen.
Alle Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind Vollzeitstudiengänge (mit Ausnahme des Masterstudiengangs Geragogik). Es muss also gewährleistet sein, dass Sie genügend Zeit haben, um erfolgreich studieren zu können. In der Regel liegt diese Grenze bei 19,5 Stunden pro Woche. Sollten Sie mehr arbeiten wollen oder müssen, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit der Studienabteilung in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie als Studierende / Studierender von außerhalb der Europäische Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums kommen, müssen Sie in der Regel Studiengebühren zahlen.
Die Studiengebühren für Internationale Studierende liegen zur Zeit bei 1500,- Euro pro Semester. Es gibt aber bestimmte Möglichkeiten, um Sie von den Studiengebühren zu befreien. Wir prüfen gerne für Sie, ob bei Ihnen die Voraussetzungendafür gegeben sind. Bitte reichen Sie dazu mit Ihren Unterlagen für die Immatrikulation Ihren Auskunftsbogen für die Befreiung von den Studiengebühren für Internationale Studierende bei. Legen Sie unbedingt auch die entsprechenden Nachweise bei, damit wir Ihren Antrag prüfen können. Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist muss dieser Antrag mit den notwendigen Nachweisen spätestens bei uns im Haus vorliegen. Danach ist eine Befreiung für das Semester nicht mehr möglich.
Wichtig! Studierende, die aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, zahlen keine Studiengebühren.
Ja. In Baden-Württemberg ist das erste Studium für alle Studienberechtigten gebührenfrei. Wenn Sie aber zusätzlich zu einem abgeschlossenen Erststudium ein weiteres Mal studieren möchten, fallen Gebühren an. Die Studiengebühren für ein Zweitstudium belaufen sich zur Zeit auf 650,- Euro pro Semester. Der Betrag wird zusammen mit dem Semesterbeitrag auf Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführt. Bitte überweisen Sie den kompletten Betrag.
Wichtig! Als Zweitstudium gilt Ihr zweites Bachelorstudium beziehungsweise Ihr zweites Masterstudium. Ein Bachelorstudium plus ein Masterstudium zählen als Erststudium.
Sollten Sie ein Studium nach Ihrer Bewerbung bei uns abschließen, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen und uns das Abschlusszeugnis Ihres abgeschlossenen Studiengangs zuzusenden. Ab diesem Zeitpunkt zählt Ihr neu aufgenommenes Studium als Zweitstudium. Sollten Sie Ihr Abschlusszeugnis noch vor Semesterbeginn erhalten, dann fallen die Zweitstudiengebühren bereits im ersten Semester an. Sollte das Abschlusszeugnis erst im Lauf des ersten Semesters ausgestellt werden, dann fallen in der Regel erst ab dem zweiten Semester die Gebühren für ein Zweitstudium an. Ab wann genau die Zahlungspflicht für ein Zweitstudium besteht, lässt sich im Voraus nicht immer eindeutig sagen und wird von uns deshalb einzeln geprüft.
- In Ihrem Zulassungsbescheid können Sie sehen, ob und welche Unterlagen für Ihre vollständige Immatrikulation noch fehlen. Im Folgenden haben wir eine Liste möglicher fehlender Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Immatrikulation zusammengestellt. In der rechten Spalte können Sie sehen, bis wann die betreffenden Dokumente bei uns im Haus sein müssen. Sie müssen diese Unterlagen bis zum genannten Zeitpunkt bei uns im Haus einreichen. Danach verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium bei uns nicht beginnen beziehungsweise nicht fortführen.
Für? | Fehlende Unterlagen | Konsequenz |
---|---|---|
Alle | Der Immatrikulationsantrag fehlt oder ist nicht unterschrieben. | Verlust des Studienplatzes |
Alle | Der Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse für die Hochschule Bei Privatversicherten: Der Nachweis, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind - ausgestellt von einer gesetzlichen Krankenkasse. (Ausnahme: Wer über 30 Jahre alt ist, muss keinen Versicherungsnachweis einreichen) | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor | Der Orientierungstest: | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor | Das Deckblatt Ihres Abschlusszeugnisses | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor | Der Nachweis über das studienfachliche Beratungsgespräch (Betrifft alle Studierenden im Bachelorstudium, die bereits seit 3 Semestern studieren) | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor | Das Fachhochschulreifezeugnis ist unvollständig (da der praktische Teil noch nicht abgeschlossen ist) | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor | Der Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Fächer Deutsch und Englisch (im Studiengang: Lehramt Sekundarstufe I) | Sie können diesen Nachweis bis zum Ende des 4. Semesters nachreichen, danach: Verlust des Studienplatzes |
Bachelor | Der Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Profilierung Europalehramt | Sie können diesen Nachweis bis zum bis zum Semesterbeginn (1.Oktober) nachreichen, danach: Verlust des Studienplatzes |
Bachelor/ | Die Exmatrikulations- bescheinigungen aller besuchten Hochschulen | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor/ Master | Die Aufenthaltserlaubnis (für Studierende aus dem Ausland) | Verlust des Studienplatzes |
höheres Fachsemester | Die Nachweise für die beantragten Anrechnungen für Leistungen fehlen | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor/ Master | Der Nachweis über die bestandene DSH-Sprachprüfung | Verlust des Studienplatzes |
Bachelor/ Master | Das ausgefüllte Formular für die Befreiung von Studiengebühren - inklusive der dazugehörigen Belege (für Studierende aus dem Ausland) | nach Ablauf der Immatrikulationsfrist ist für das Semester keine Befreiung mehr möglich. |
*Ob Sie das ausgefüllte Formular für die Befreiung von Studiengebühren einreichen oder nicht, hat keine Auswirkungen darauf, ob Sie Ihr Studium bei uns beginnen können oder nicht. Es ist kein Immatrikulationshindernis.
Falls Sie aber ein Anrecht auf die Befreiung von Studiengebühren haben und befreit werden möchten, müssen Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen zusammen mit Ihren anderen Unterlagen zur Immatrikulation einreichen. Wenn Sie den Auskunftsbogen erst nach Ablauf der Immatrikulationsfrist einreichen, können Sie nicht mehr von den Gebühren befreit werden und müssen den in Rechnung gestellten Betrag vollständig bezahlen.
Und jetzt? Bin ich immatrikuliert?
So erkennen Sie, ob Sie immatrikuliert sind:
- Im E-Portal steht als neuer Status "immatrikuliert". Dies geschieht, sobald wir alle Ihre Immatrikulationsunterlagen bearbeitet haben und alles korrekt und vollständig war.
- Kurze Zeit später erhalten Sie von uns einen Brief, in dem Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Studierendenaccount erhalten. (Ein bis zwei Wochen nachdem sich der Status im Portal geändert hat.) Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich dann ebenfalls über das E-Portal in den Zugang für STudierende einloggen.
Noch nicht erfasst ist bis dahin, ob Ihr Semesterbeitrag bereits eingegangen ist. Ein guter Test, ob wir den Betrag erhalten haben, ist, ob Sie über Ihren Online-Zugang zum E-Portal Ihre Immatrikulationsbescheinigung runterladen können. Wenn das möglich ist, dann ist auch Ihr Semesterbeitrag bei uns eingegangen und Sie sind vollständig immatrikuliert!
Falls Sie doch nicht bei uns studieren möchten
Wenn Sie sich nach der Immatrikulation entscheiden, Ihren Studienplatz bei uns doch nicht wahrzunehmen, müssen Sie sich wieder exmatrikulieren.
Bei einer Exmatrikulation vor dem 1. Oktober / 1. April genügt es, wenn Sie uns eine kurze E-Mail an studium@ph-karlsruhe.de senden, in der Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Studienplatz zurückgeben. Sollten Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, teilen Sie uns das bitte sicherheitshalber auch mit. Wir erstatten Ihnen den bereits bezahlten und bei uns eingegangenen Semesterbeitrag vollständig zurück.
Bei einer Exmatrikulation nach dem 1. Oktober / 1. April benötigen wir von Ihnen den vollständig ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation . Sie können uns den Antrag gerne als PDF an studium(at)ph-karlsruhe.de senden. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Rückzahlung bereits überwiesener Semesterbeiträge mitsenden. Wir prüfen bei der Bearbeitung Ihrer Rückgabe, ob wir den Semesterbeitrag bereits von Ihnen erhalten haben und veranlassen gegebenenfalls die Rücküberweisung des im Semesterbeitrag enthaltenenden Anteils der Verwaltungskosten. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 1. Oktober eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten! !! Wichtig: 1 Monat nach Vorlesungsbeginn werden keine Beiträge mehr zurückbezahlt.
Die Rückzahlung der im Semesterbeitrag enthaltenen Beiträge für die Studierendenvertretung wie auch für das Studierendenwerk müssen Sie ab dem 1. Oktober bitte bei den beiden Einrichtungen selbst beantragen.
Wenn Sie aufgrund eines anerkannten Freiwilligendienstes auf Ihren Studienplatz verzichten, dann haben Sie in den beiden auf Ihren Dienst folgenden Bewerbungsverfahren ein Recht auf Ihren "ursprünglichen" Studienplatz und bekommen ihn im Rahmen einer Vorwegzulassung zugesprochen.
Dafür ist es notwendig, dass Sie erstens den Dienst zu Semesterbeginn bereits begonnen haben beziehungsweise die Zusagen für einen Freiwilligendienst vorliegt und Sie ihn zeitnah beginnen werden, zweitens, dass Sie sich ganz regulär wieder bei uns über das Bewerbungsportal bewerben und drittens Ihren Nachweis über den geleisteten Dienst mit Ihrem unterschriebenen Bewerbungsantrag sowie Ihrem ursprünglichen Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal hochladen.
Wichtig! Ihr Recht auf eine Vorwegzulassung gilt nur für genau den Studiengang und der Fächerkombination, für die Sie ursprünglich eine Zulassung erhalten haben.
Fristen für die Immatrikulation
Für die Immatrikulationsfrist gibt es keinen feststehenden Termin, da sie davon abhängt, wann das Zulassungsverfahren abgeschlossen wird und die Zulassungsbescheide im Bewerbungsportal bereitgestellt werden. In der Regel haben Sie ein bis zwei Wochen Zeit, nachdem die Zulassungsbescheide im Bewerbungsportal als pdf bereitgestellt wurden, um sich bei uns zu immatrikulieren. Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist steht in Ihrem Zulassungsbescheid.
Rechtsgrundlagen
PDF 131.0 KB Neubekanntmachung der Zulassungs-und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vom 14.04.2020
PDF 255.7 KB
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Studiengebühren finden Sie im Landeshochschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg.
Losverfahren
Wenn wir am Ende des Vergabeverfahrens für die Studienplätze in unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen noch einzelne freie Plätze zur Verfügung haben, werden diese über ein Losverfahren vergeben. Dieses Losverfahren findet - falls wir freie Studienplätze anbieten können - immer kurz vor Semesterbeginn statt. Ob ein Losverfahren angeboten wird, geben wir auf unserer Website kurz vorher bekannt.
Alle Interessierten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können an diesem Verfahren teilnehmen. Bitte füllen Sie dafür unseren Antrag für die Teilnahme am Losverfahren vollständig aus und reichen Sie ihn - fristgerecht - zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen an unserer Hochschule ein. Sie können ihn uns entweder per Post an die Studienabteilung der Pädagogischen Hochschule senden oder aber in den Briefkasten beim Hauptgebäude einwerfen.
Es sind ausschließlich Bewerbungen für das erste Fachsemester möglich!
Die Verlosung der Studienplätze findet unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist für das Losverfahren statt. Die Zulassungsbescheide werden innerhalb einer Woche versandt. Bitte beachten Sie, dass wir bei diesem Verfahren keine Ablehnungsbescheide versenden.
Alle weiteren Informationen, die Sie für eine Bewerbung über das Losverfahren benötigen, veröffentlichen wir auf dieser Seite, sobald feststeht, dass ein Losverfahren stattfinden wird.
Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
Vorlesungszeit:
Mo bis Do: 9:00 bis 16:00 Uhr
Fr: 9:00 bis 13:00 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit:
Mo bis Do: 9:00 bis 15:00 Uhr
Fr: 9:00 bis 13:00 Uhr
Wir haben in Präsenz geöffnet.