Gasthörerstudium

Gibt es bestimmte Themen, die Sie besonders interessieren und zu denen Sie gerne Veranstaltungen bei uns besuchen möchten? Dann werden Sie doch Gasthörerin oder Gasthörer bei uns. So haben Sie die Möglichkeit ein Semester lang, die von Ihnen gewünschten Vorlesungen und Seminare besuchen.

Wichtig: Als Gasthörerin oder Gasthörer  sind Sie  frei von Prüfungsverpflichtungen. Sie nehmen an den Vorlesungen und Seminaren teil, aber Sie erbringen keine Prüfungsleistungen. Wenn Sie Prüfungen ablegen und anerkannt bekommen möchten, müssen Sie als ordentlich Studierende oder Studierender eingeschrieben sein.

 

 

Wie werde ich Gasthörerin oder Gasthörer?

Suchen Sie sich im Vorlesungsverzeichnis Veranstaltungen aus, die Sie interessieren. Anschließend wenden Sie sich an die betreffenden Lehrenden und erkundigen sich, ob Sie als Gasthörer an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Wenn Sie die Erlaubnis zur Teilnahme haben, reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Zulassung als Gasthörer:in bei uns ein. Sie können ihn entweder als Anhang mit einer E-Mail an studium(at)ph-karlsruhe.de zusenden,  persönlich in unserem Studien-Service-Zentrum abgeben, oder per Post an die Studienabteilung schicken.

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, bearbeiten wir ihn und schicken Ihnen eine Rechnung über die gewünschten Veranstaltungen zu. (Informationen zu den Gebühren finden Sie weiter unten). Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Gasthörerausweis, den Sie in den besuchten Veranstaltungen bei Bedarf vorzeigen müssen.

Der Gasthörerausweis berechtigt Sie zur Teilnahme an den von Ihnen ausgewählten Veranstaltungen innerhalb des Semesters, für das Sie Ihren Gasthörerausweis beantragt haben.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können den Antrag auf Zulassung als Gasthörer:in bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn stellen.

 

Muss ich als Gasthörerin oder Gasthörer etwas bezahlen?

Ja. Wenn Sie an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Gasthörerin oder Gasthörer werden möchten, dann fallen je nach Umfang der von Ihnen belegten Veranstaltungen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.  Die Gasthörergebühr beträgt 50 € für je 2 Semesterwochenstunden (SWS) für jedes angefangene Semester, höchstens jedoch 250 € für 10 Semesterwochenstunden (§17 LHGebG).

 

Gestaffelt sind die Gebühren nach Lehrveranstaltungen: 
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 2 Semesterwochenstunden50 €
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 4 Semesterwochenstunden100 €
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 6 Semesterwochenstunden150 €
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 8 Semesterwochenstunden200 €
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 10 Semesterwochenstunden250 €

 

Ermäßigung der Gashörergebühren

Falls Sie im Monat vor Semesterbeginn Arbeitslosengeld I oder II erhalten, zahlen Sie lediglich einen Festbetrag von 25 € – unabhängig von der Zahl der belegten Semesterwochenstunden. (Bitte reichen Sie einen entsprechenden Nachweis zusammen mit dem Antrag ein.)

Die Rechtsgrundlagen für Gasthörerinnen und Gasthörer

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 Studien-Service-Zentrum
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Raum 3.118
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Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.
Letzte Änderung: 16.10.2024
Für den Inhalt verantwortlich: studium@ph-karlsruhe.de