Gasthörerstudium
Gibt es bestimmte Themen, die Sie besonders interessieren und zu denen Sie gerne Veranstaltungen bei uns besuchen möchten? Dann werden Sie doch Gasthörerin oder Gasthörer bei uns. So haben Sie die Möglichkeit ein Semester lang, die von Ihnen gewünschten Vorlesungen und Seminare besuchen.
Wichtig: Als Gasthörerin oder Gasthörer sind Sie völlig frei von Prüfungsverpflichtungen. Sie nehmen an den Vorlesungen und Seminaren teil, aber Sie schreiben am Ende keine Hausarbeiten oder Klausuren. Es gilt aber auch, dass sie als Gasthörer gar keine Studienleistungen erbringen dürfen. Wenn Sie Prüfungen ablegen und anerkannt bekommen möchten, müssen Sie zuvor als ordentlich Studierende oder Studierender eingeschrieben sein.
Wie werde ich Gasthörerin oder Gasthörer?
Suchen Sie sich im Vorlesungsverzeichnis die Vorlesungen und Seminare aus, die Sie interessieren, und tragen Sie sie in Ihrem Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer. Anschließend geben Sie den ausgefüllten Antrag bei uns ab. Sie können ihn entweder per Post an die Studienabteilung schicken, ihn als Anhang mit einer E-Mail an studium(at)ph-karlsruhe.de zusenden oder aber persönlich in unserem Studien-Service-Zentrum abgeben.
Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, bearbeiten wir ihn und schicken Ihnen eine Rechnung über die gewünschten Veranstaltungen zu. (Informationen zu den Gebühren finden Sie weiter unten). Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Gasthörerausweis, den Sie in den besuchten Veranstaltungen bei Bedarf zeigen müssen.
Der Gasthörerausweis berechtigt Sie zur Teilnahme an den von Ihnen ausgewählten Veranstaltungen innerhalb des Semesters, für das Sie Ihren Gasthörerausweis beantragt haben.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Muss ich als Gasthörerin oder Gasthörer etwas bezahlen?
Ja. Wenn Sie an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Gasthörerin oder Gasthörer werden möchten, dann fallen je nach Umfang der von Ihnen belegten Veranstaltungen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Gasthörergebühr beträgt 50 € für je 2 Semesterwochenstunden (SWS) für jedes angefangenes Semester, höchstens jedoch 250 € für 10 Semesterwochenstunden (§17 LHGebG).
Gestaffelt sind die Gebühren nach Lehrveranstaltungen: | |
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Belegung von Lehrveranstaltungen bis 2 Semesterwochenstunden | 50 € |
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 4 Semesterwochenstunden | 100 € |
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 6 Semesterwochenstunden | 150 € |
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 8 Semesterwochenstunden | 200 € |
Belegung von Lehrveranstaltungen bis 10 Semesterwochenstunden | 250 € |
Da die Gebühren entsprechend der belegten Semesterwochenstunden (SWS) gestaffelt sind, ist es wichtig, zu wissen, was Semesterwochenstunden überhaupt sind. Die Semesterwochenstunden geben den zeitlichen Umfang an, in dem eine Veranstaltung pro Woche stattfindet. Eine Semesterwochenstunde dauert 45 MInuten und findet zu Vorlesungszeiten wöchentlich statt. Das bedeutet, wenn Sie eine Veranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden belegen, dann sind das innerhalb der Vorlesungszeit 90 Minuten pro Woche. (Außerhalb von Feiertagen und Ruhezeiten. Genauere Informationen finden Sie bei den Semesterterminen.)
Die Rechtsgrundlagen für Gasthörerinnen und Gasthörer
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (§12)
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
Gebührensatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
Siebte Änderungssatzung zur Allgemeinen Gebührensatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe über die Festsetzung der Gebühren für öffentliche Leistungen
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Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
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