
Parallelstudium
Wenn Sie sich gleichzeitig in mehrere Studiengänge einschreiben möchten, handelt es sich um ein Parallelstudium. Das ist in Ausnahmefällen möglich. Setzen Sie sich aber bitte auf jeden Fall vorher mit der Studienabteilung in Verbindung.
Kann ich mehrere Studiengänge gleichzeitig studieren?
In besonderen Fällen ist es möglich, mehr als einen Studiengang gleichzeitig zu studieren. Gründe dafür können sein:
- berufliche
- wissenschaftliche
- künstlerische
Diese Erlaubnis kann durch Befristungen oder Auflagen eingeschränkt sein.
Kann ich auch nur "kurzfristig" in mehrere Studiengänge eingeschrieben sein?
Wenn Sie bereits an einer Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum zeitgleich an einer anderen Hochschule zu studieren. Dafür ist es nötig, sich auch an der zweiten Hochschule zu immatrikulieren. Der gewährte Zeitraum umfasst in der Regel 2 Monate.
Die Rechtsgrundlagen für Parallelstudien
Die Rechtsgrundlagen für die Zulassung zu einem Parallelstudium finden Sie im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG), §60
Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
Vorlesungszeit: Mo - Do: 10:00 - 16:00 Uhr, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit: Mo - Do: 10:00 - 15:00 Uhr, Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Derzeit sind wir coronabedingt ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erreichbar.