Parallelstudium

Wenn Sie bereits studieren und sich gleichzeitig in einen zweiten Studiengang einschreiben möchten, handelt es sich um ein Parallelstudium.

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Setzen Sie sich aber bitte auf jeden Fall vorher mit der Studienabteilung in Verbindung.

Kann ich mehrere Studiengänge gleichzeitig studieren?

In besonderen Fällen ist es möglich, mehr als einen Studiengang gleichzeitig zu studieren. Gründe dafür können sein:

  • berufliche (Berufliche Gründe könnten sein, wenn der zweite Studiengang eine sinnvolle Ergänzung beziehungsweise Weiterführung des ersten Studiengangs darstellt. Entscheidend ist die konkrete, individuelle Karriereplanung. Zwischen beiden Studiengängen muss ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.)
  • wissenschaftliche (Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn Sie durch den zweiten Studiengang eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung erlangt wird.)
  • künstlerische

Diese Erlaubnis kann durch Befristungen oder Auflagen eingeschränkt sein.

Wie bewerbe ich mich für ein Parallelstudium?

Wenn Sie ein Parallelstudium bei uns beginnen möchten, dann müssen Sie das in der Studienabteilung beantragen. Das ist ein formloser Antrag, in dem Sie uns darlegen aus welchen Gründen Sie ein Parallelstudium beginnen möchten.

Wichtig ist auch, dass Sie uns belegen, dass Sie genug Zeit für beide Studiengänge haben. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie zwar noch die Abschlussarbeit abgeben müssen, aber keine weiteren Veranstaltungen besuchen müssen oder wenn Sie Ihr anderes Studium als Fernstudium absolvieren. Als Beleg dafür reichen Sie uns bitte eine Zusammenstellung ein, auf der alle Veranstaltungen, die Sie noch besuchen müssen wie auch Leistungen, die Sie noch erbringen müssen, enthalten sind mit eine Bestätigung des Fachstudienberaters, dass die Aufstellung vollständig und korrekt ist.

Zusätzlich ist es noch notwendig, dass die andere Hochschule dem Parallelstudium bei uns zustimmt.

 

So gehen Sie vor:
Bewerben Sie sich zunächst wie auf alle unsere Studiengänge über das E-Portal. Wenn Sie die Bewerbung elektronisch fertig gestellt haben, dann reichen Sie Ihren ausgedruckten Bewerbungsantrag zusammen mit dem  formlosen Antrag für eine Genehmigung des gewünschten Parallelstudiums (inklusive den Belegen, dass Sie beide Studiengänge uneingeschränkt studieren können und der Zustimmung zum Zweitstudium an unserer Hochschule Ihrer bisherigen Hochschule ein.

Kann ich auch nur "kurzfristig" in mehrere Studiengänge eingeschrieben sein?

Wenn Sie bereits an einer Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum zeitgleich an einer anderen Hochschule zu studieren. Dafür ist es nötig, sich auch an der zweiten Hochschule zu immatrikulieren. Der gewährte Zeitraum umfasst in der Regel 2 Monate.

Für ein Parallelstudium

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Zulassung zu einem Parallelstudium finden Sie im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG),  §60

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 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Zentrale Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
vom 7. bis 10.08.2023 von 09:00 bis 14:00 Uhr;
vom 11. bis 6.10.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr;
vom 9. bis 12.10.2023 von 09:00 bis 14:00 Uhr;
am 13.10.2023: 9:00 bis 12:00 Uhr.
Letzte Änderung: 18.07.2023
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