Aufforderung an Lehrende: Zugehörigkeit zu Risikogruppe bis 13. Mai melden

Damit geklärt werden kann, wer die in wenigen Wochen stattfindenden Staatsexamensprüfungen in Präsenz oder per Videoschaltung abnimmt, sind Lehrende aufgefordert, der Personalabteilung bis zum 13. Mai mitteilen, ob sie zu einer Risikogruppe gehören. Erforderlich sind ärztliche Atteste, die aber bis zum 18. Mai nachgereicht werden können.

Wie die Hochschulleitung mitteilt, ist maßgebend für die Frage, wer in wenigen Wochen die Staatsexamensprüfungen in Präsenz oder per Videoschaltung abnimmt, ob Lehrende einer Risikogruppe angehören oder nicht.

Da das Kultusministerium in diesem Durchgang keine Vorsitzenden stellt, prüfen jeweils zwei Personen unserer Hochschule, von denen eine(r) den Prüfungsvorsitz übernimmt. Die vorsitzende Person muss an der Hochschule anwesend sein. Die zweite prüfende Person kann online an der Prüfung teilnehmen, sofern sie einer Risikogruppe angehört. 

Da die Zeit drängt, sind Lehrende aufgefordert, der Personalabteilung bis zum 13. Mai  mitzuteilen, ob sie einer Risikogruppe angehören. Erforderlich sind ärztliche Atteste, die aber bis zum 18. Mai nachgereicht werden können.

Nur online an einer Prüfung teilnehmen dürfen:

  • Schwangere
  • Personen mit relevanten Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronischen Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD)
  • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
  • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Patienten mit einer Krebserkrankung
  • Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z.B. Cortison).


Regelung für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

Personen,  die das 60. Lebensjahr vollendet haben, oder die mit anderen Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder Schwangeren in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen Prüfungen ebenfalls online durchführen. Sie können aber auf freiwilliger Basis entscheiden, dass sie in Präsenz prüfen. Eine solche Bescheinigung, dass sie die Prüfung freiwillig in Präsenz durchführen, erbittet die Hochschulleitung bis zum 13. Mai an das Rektorat zu senden.

Weitere Regelungen

Personen, die mit Menschen mit relevanten Vorerkrankungen oder Schwangeren in häuslicher Gemeinschaft leben, sind aufgefordert, dies bis zum 13. Mai  per Mail an die Personalabteilung mitzuteilen. Auch hier sind ärztliche Atteste notwendig, können aber ebenfalls bis zum 18. Mai nachgereicht werden.

Alle Personen, die keiner der oben genannten Risikogruppen angehören, sind verpflichtet, in Präsenz zu prüfen. 

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de