Aus dem Rektorat: Anträge auf Anpassung des Lehrdeputats bei Wahrnehmung anderer Dienstaufgaben

Nimmt jemand besondere, das im Rahmen von Dienstaufgaben übliche Maß deutlich übersteigende Aufgaben und Funktionen bei der Entwicklung, Durchführung und Betreuung und Evaluation von Projekten wahr, die zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium beitragen, kann das Rektorat das Lehrdeputat dementsprechend anpassen. Eine solche Ermäßigung der Lehrverpflichtung kann bis zu einer Höhe von 3 Semesterwochenstunden und für höchstens ein Jahr gewährt werden.
- Anträge können über die Fakultät bis zum 31. März 2023 beim Rektorat eingereicht werden.
- Dem Antrag ist eine Begründung über die Höhe der Deputatsreduktion sowie eine Zeitkalkulation für die alternative Tätigkeit beizulegen.
- Die Institutsleitung ist zu einer kurzen Stellungnahme aufgefordert.
- Das Rektorat entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Die Entscheide gehen an die Antragssteller mit Kopie an Institutsleitung und Fakultät.
- Antragsberechtigt sind alle akademischen Mitarbeitenden. Ein Sammelantrag eines Instituts oder ein Antrag eines Institutsleitenden für Institutsmitglieder ist nicht möglich.
- Der Antrag bezieht sich auf das Lehrdeputat für das Wintersemester 2023/24 und das Sommersemester 2024.