Aus dem Rektorat: In Lehrveranstaltungen gilt ab sofort Maskenpflicht

Seit Montag, 19. Oktober, gilt in Baden-Württemberg Pandemiestufe 3. Für die Hochschulen bedeutet dies, dass die Maskenpflicht ab sofort auch auf dem Sitzplatz in den Lehrveranstaltungen gilt. Es ist also nicht mehr möglich, die Mund-Nase-Bedeckung abzunehmen, sobald der Platz im Hörsaal oder Seminarraum eingenommen ist. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst entsprechend angepasst.