Aus dem Rektorat: Maskenpflicht und Zugang zu den Gebäuden während der Prüfungswochen

Während der Prüfungswochen vom 25. Juli bis 7. August gelten aufgrund der bestehenden Corona-Verordnung besondere Regeln. So besteht an der Pädagogischen Hochschule in dieser Zeit Maskenpflicht. Außerdem findet eine Zugangskontrolle zu den Gebäuden statt. Mitarbeitende müssen daher nach 7.30 Uhr ihren Dienstausweis, eine spezielle Bescheinigung oder ein vom Gebäudemanagement ausgefertigtes Namensschild bereithalten. Auch gibt es coronabedingt eine besondere Regelung, über welche Zugänge die Gebäude betreten oder verlassen werden dürfen.

Das Rektorat erinnert daran, dass während der Prüfungswochen vom 25. Juli bis 7. August an der Pädagogischen Hochschule Maskenpflicht besteht.

Außerdem findet in diesen beiden Wochen eine Zugangskontrolle zu den Gebäuden statt. Die Zugänge werden von Mitarbeitenden der Firma Ideal kontrolliert. Mtarbeitende sollten daher entweder ihren Dienstausweis oder eine Bescheinigung, dass sie hier beschäftigt sind, plus Personalausweis oder ein vom Gebäudemanagement ausgefertigtes Namensschild bereit halten. Denn in dem Zeitraum, in dem die Zugänge von der Firma Ideal kontrolliert werden, sind die Transponder deaktiviert. Der Zugang zu den Gebäuden per Transponder ist nur vor 7.30 Uhr möglich sowie nach dem letzten Einlass der zu prüfenden Studierenden.

Vordrucke für die oben erwähnten Bescheinigungen erhalten Mitarbeitende über ihre Abteilungsleitungen beziehungsweise die Fakultätssekretariate, Namensschilder werden vom Gebäudemanagement angefertigt. Ansprechpartner ist dessen Leiter, Mario Rebel (mario.rebel(at)vw.ph-karlsruhe.de).

Informationen dazu, welche Eingänge und Ausgänge während der Prüfungswochen benutzt werden dürfen (Übersicht Sammelplatz), sowie zu weiteren relevanten Themen stehen hier auf dem Mitarbeitenden-Dashboard zur Verfügung unter "Lehren und Prüfen", "Prüfungen und Abschlussarbeiten" und dann "Prüfungen im Sommersemester 2020".

  regina.schneider@ph-karlsruhe.de