Aus dem Rektorat: Neue Dienstvereinbarung zu alternierender Telearbeit

Hochschulleitung und Personalrat haben zum 1. August 2020 eine neue Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit geschlossen. Diese Dienstvereinbarung gilt nur für Mitarbeitende, die zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. In der Regel also nicht für die Lehrenden.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate haben Hochschulleitung und Personalrat auch eine Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit in Notstandslagen vereinbart. Diese erleichtert das Handeln im Falle einer Pandemie.

Beide Dienstvereinbarungen sowie den Antrag auf alternierende Telearbeit finden Mitarbeitende auf dem Dashboard im Serviceangebot Mein Arbeitsverhältnis (Arbeitszeiten und Urlaub).

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de