Hochschulleitung weist Telearbeit an

Alle wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden, die ab 18. März nicht in einen Präsenzservice der Hochschule eingebunden sind, gehen ab diesem Datum in Telearbeit. Dies erfolgt nicht mehr auf Grundlage eines Antrags und dessen Bewilligung. Für alle akademischen Mitarbeitenden und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden weist die Hochschulleitung, sofern nicht anders mit ihr besprochen, hiermit Telearbeit an.

Angesichts der besonderen Umstände der Corona-Pandemie wird auf jede Form der Zeiterfassung verzichtet. Die Hochschule vertraut darauf, dass Mitarbeitende ihre Regelarbeitszeit ableisten, und verbucht dies dementsprechend. Auf Kontrollmaßnahmen wird verzichtet.

Die Personalabteilung wird in der Zeiterfassung die jeweilige Sollzeit als Arbeitszeit nachbuchen. Dies geschieht aus organisatorischen Gründen mit dem Eintrag „S2“. Von einem bereits genehmigten Urlaub kann allerdings nicht zurückgetreten werden. Einzig bei Überstunden bittet die Hochschule um eine schriftliche Begründung. Alle Mitarbeitenden werden gebeten, von kurzfristigen Nachfragen bezüglich der Nachbuchung von Arbeitszeiten abzusehen - auch die Personalabteilung arbeitet im Krisenmodus.

Für den akademischen Dienst entfällt das Ausfüllen der Präsenzzeitblätter.

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de