Land hat Betretungsverbot für bestimmten Personenkreis angeordnet

Laut Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März gilt unter anderem für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe "ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen."

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