Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb in Kraft

Seit dem 23. August gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb. Demnach findet der Studienbetrieb im Wintersemester 2021/2022 auf Basis der 3G-Strategie – geimpft, genesen, getestet – in Präsenz statt und wird durch Online-Lehre ergänzt.

Hier einige wichtige Punkte aus der neuen Verordnung:

  • Die Hochschulgebäude sind ausschließlich für Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige geöffnet.
  • Auf dem Hochschulgelände und sonstigen für den Studienbetrieb bestimmten Räumen und Flächen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, z.B. wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann.
  • An einer Präsenzveranstaltung teilnehmen oder einen studentischen Lernplatz in geschlossen Räumen nutzen darf nur, wer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis hat. Zur Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise sind die Hochschulen verpflichtet. Dies kann anhand von Stichproben geschehen. Für die Umsetzung dieser Stichprobenüberprüfung entwickelt die PHKA derzeit ein Modell.
  • Für den Zugang zu studentischen Lernplätzen, einschließlich der Räume für Lerngruppen, der Überäume und Räume für Arbeiten am Werk, ist eine Voranmeldung erforderlich.

Zu finden ist die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb auf https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-studienbetrieb-und-kunst. Außerdem hat das Wissenschaftsministerium am 24.8.2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht, die über die neuen Regelungen informiert.

Detaillierte Informationen dazu, wie die neue Verordnung an der PHKA umgesetzt wird, folgen in Kürze.

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de