Regelung zur Absage von Exkursionen

Für Exkursionen hat die Hochschulleitung folgende Regelung getroffen: "Sofern mit der Absage noch gewartet werden kann, wird die Absage noch abgewartet. Kann nicht mehr abgewartet werden, werden die Exkursionen, sofern dies möglich ist, verschoben. Würde es aber dadurch etlichen Studierenden verunmöglicht, am Ende des Semesters ihr Bachelor- oder Masterstudium abzuschließen, müssen die Verantwortlichen auch hier über eine theoretische Notlösung nachdenken. In etlichen Fächern findet hierzu bereits ein Austausch zwischen den Pädagogischen Hochschulen statt."

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de