Regelungen für die Staatsprüfung Frühjahr 2020

Das Kultusministerium hat entschieden, dass die mündlichen Prüfungen der Staatsprüfung Frühjahr 2020 in der Zeit von Anfang Juni bis Mitte Juli durchgeführt werden können. Die Studierenden sind nun aufgerufen, bis 4. Mai 2020 mitzuteilen, ob sie die Prüfungen in dieser Zeit ablegen möchten. Prüfer und Prüferinnen, die zu einer Risikogruppe zählen, haben die Möglichkeit per Video zu prüfen.

Vor einigen Wochen hatte die Hochschuleitung darüber informiert, dass die mündlichen Prüfungen im März und April, die Teil der Staatsprüfung Frühjahr 2020 sind, verschoben werden mussten. Nun hat das Kultusministerium (KM) entschieden, dass die mündlichen Prüfungen der Staatsprüfung Frühjahr 2020 in der Zeit von Anfang Juni bis Mitte Juli durchgeführt werden können. Die Teilnahme an den mündlichen Prüfungen der Staatsprüfung Frühjahr 2020 im Juni/Juli wird trotz erfolgter Anmeldung und Zulassung für die Studierenden aber keine Pflicht sein.

Die Hochschulleitung hat die Studierenden aufgerufen, bis zum 4. Mai 2020 (12.00 Uhr) mitzuteilen, ob sie im Juni/Juli die Prüfungen ablegen möchten: "Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die bis zu diesem Termin keine Erklärung abgeben, werden die Prüfungen in den Herbst 2020 verschoben. Wer sich entscheidet, die mündlichen Prüfungen im Sommersemester abzulegen, legt die komplette Staatsprüfung mit allen erforderlichen Prüfungen in Pädagogischer Psychologie, Erziehungswissenschaft und den Fächern ab."

Entscheidungen der Ministerien müssen umgesetzt werden

Weiter gilt folgende Regelung: "Studierende, bei welchen es sich um die letzte Möglichkeit für die Ablegung einer oder mehrerer mündlichen Prüfungen handelt (dies wurde im Bescheid mitgeteilt), werden automatisch eingeplant. Hier gibt es keine Verschiebungsmöglichkeit."
 
Diese auf Entscheidungen des KM in Zusammenarbeit mit dem MWK beruhende Festlegung, so die Hochschulleitung weiter, müsse umgesetzt werden.

Für die Prüfungen bedeute dies, "dass sie in großen Räumen stattfinden, um die Corona-Sicherheitsvorgaben zu erfüllen." Außerdem wird die Hochschule Maßnahmen definieren und umsetzen, um die Hygienestandards zu realisieren.

Regelung für Prüfer und Prüferinnen, die zu einer Risikogruppe zählen

Diejenigen Prüfer und Prüferinnen, die zu einer Risikogruppe zählen, haben die Möglichkeit per Video zu prüfen. Auflage des KM sei jedoch, "dass die zu prüfende Person und eine prüfende Person innerhalb der Hochschule in einem Raum anwesend sind."

Die Vorsitzenden aus dem Bereich des KM, so die Hochschulleitung, sind durch Verordnung gestrichen. Einer der beiden Prüfenden übernehme den Vorsitz.

Die Hochschulleitung bittet die Lehrenden einzuplanen, dass im Juni und Juli einige Prüfungen abzunehmen sind. Das Prüfungsamt schreibt die Lehrenden nach dem 4. Mai 2020 diesbezüglich an.

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de