Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Ausnahmeregelung für Bachelorstudierende

Laut Hochschulleitung hat der Senat beschlossen, dass Bachelorstudierende im Lehramt, die sich kurz vor dem Übergang in den Master befinden, ausnahmsweise die Möglichkeit erhalten, an Lehrveranstaltungen des entsprechenden Masterstudiengangs teilzunehmen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die ursprüngliche Studienplanung für das Sommersemester 2020 ist coronabedingt (z.B. wegen des Ausfalls eines Praktikums oder anderer praktischer Studienleistungen) nicht realisierbar.
b) Es sind freie Plätze in der betreffenden Lehrveranstaltung vorhanden.
c) Die/der Lehrende stimmt der Teilnahme zu.
Lehrende werden gebeten zu beachten, dass lediglich die Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich ist. Das vorzeitige Ablegen von Prüfungen oder Studienleistungen sei nicht möglich. "Wir müssen und werden die Studierenden vorsorglich auch darauf hinweisen, dass keine Garantie für eine Zulassung zu einem Masterstudiengang an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe besteht. Bislang konnten immer alle Bachelorstudierenden im Lehramt in den Master übernommen werden. Ob das zukünftig auch so bleiben kann, hängt jedoch von der Entwicklung der Bewerberzahlen ab", so die Hochschulleitung.