Umsetzung der neuen Corona-Verordnung an unserer Hochschule
Seit 10. Juni 2020 und noch bis zum 30. Juni 2020 gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Angesichts der dort beschriebenen Rahmenbedingungen und des Auflebens öffentlichen Lebens gilt es nun, die Besprechungs- und Forschungskultur vor Ort wieder zu beleben. Zudem bedingen andere politische Entscheidungen, aber auch gerichtliche Entscheidungen gewisse Veränderungen.

Zu bedenken ist auch, dass die Hochschule inzwischen ein umfassendes Hygiene-und Sicherheitskonzept umgesetzt hat, um Mitarbeitende, Studierende und Gäste vor Ansteckungen zu schützen. Das Konzept wurde dem Gesundheitsamt vorgelegt und ist mittlerweile bestätigt.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen und des Auflebens öffentlichen Lebens gilt es nun, die Besprechungs- und Forschungskultur vor Ort wieder zu beleben. Eine Rückkehr zur Normalität ist auf Grund der weiterhin zu beachtenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen noch nicht in Sicht. Aber im Rahmen des Möglichen und mit der gebotenen Rücksicht auf kinderbetreuende Eltern sollten wir die Präsenzkultur wieder verstärken. Die Lehre wird dieses Semester digital erfolgen. Aber es ist nicht mehr gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit zu vertreten, dass wir nur noch von zuhause aus arbeiten.
Die derzeit etwas abweisende Beschilderung, dass die Hochschule geschlossen sei, werden wir so ändern, dass für alle Berechtigten Zugang besteht. Denn alle Mitarbeitenden – auch jene, die Risikogruppen angehören – können die Hochschule betreten und deren Möglichkeiten nutzen. Die im Folgenden beschriebenen Änderungen sind natürlich insofern reversibel, dass eine Änderung des Infektionsgeschehens im Raum Karlsruhe erneut stärkere Einschränkungen bedingen oder weitere Lockerungen erlauben.
Die Coronaverordnung können Sie auf den Seiten des Ministeriums nachlesen.
1. Angehörigkeit zu Risikogruppen
Wie auch in der öffentlichen Diskussion mehrfach notiert, haben auch wir an der Pädagogischen Hochschule gemerkt, dass die ärztlichen Atteste von sehr unterschiedlicher Qualität sind. Hierzu und zum Umgang mit Angehörigen von Risikogruppen gibt es inzwischen klarere Regelungen und auch erste Gerichtsurteile, die hier Klärung schaffen.
Atteste dürfen nicht allein auf statistische Wahrscheinlichkeiten (Erhöhtes Risiko für eine Bevölkerungs- oder Altersgruppe) verweisen, es bedarf der Abschätzung personeller Wahrscheinlichkeiten. Wir müssen daher bitten, bis zum 1. Juli 2020 neue Atteste einzureichen, in denen bescheinigt wird, dass „bei iInen individuell (auf Grund besonderer auf ihre Person bezogene Umstände) im Falle einer Infektion mit einem schweren COVID-19-Krankheitsverlauf zu rechnen ist“. Weiterer Details auf den Attesten bedürfen wir nicht. Wir bitten, diesen Mehraufwand zu entschuldigen. Aber etliche Ärztinnen und Ärzte haben es sich doch zu einfach gemacht. Die bisher vorgelegten Atteste verlieren am 30. Juni ihre Gültigkeit.
Für Personen, die auf Grund eines solchen Attests ein besonders hohes Risiko tragen, ist die Arbeit im Homeoffice weiterhin der Regelfall. Auch diesen Personen ist aber angesichts der derzeitigen Infektionszahlen und der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zuzumuten, aus dienstlichen Gründen an den Dienstort zu kommen.
In der Lehre sind Schwangere sowie Personen, die ein oben beschriebenes Attest vorgelegt haben, bis auf Weiteres von der Präsenzlehre und der in Präsenz erfolgenden Begleitung schulpraktischer Studien befreit. Die Befreiung bezieht sich nicht auf mündliche Prüfungen und andere dienstliche Tätigkeiten vor Ort.
Bisher haben wir für die Mitarbeitende, die mit Personen aus Risikogruppen zusammenleben, großzügig wie direkt Betroffene behandelt. Angesichts der inzwischen reduzierten Eintrittswahrscheinlichkeit einer Infektion und zumal angesichts dessen, dass verantwortliches Handeln wie insbesondere das Beachten der allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsstandards das Risiko für Angehörige noch weiter reduziert, können wir mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Hochschule nicht mehr zu großzügig sein. Ausnahmeregelung gelten fortan nur noch für Personen, die selbst höhere Risiken tragen.
2. Hochschulbibliothek
Unsere Hochschulbibliothek (HSB) hat wieder regulär geöffnet. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite der HSB.
3. Verwaltung
Büros werden wieder mit mehr als einer Person besetzt, sofern dies die Sicherheitsmaßnahmen zulassen. Das Gebäudemanagement wird, sofern erforderlich oder gewünscht, weitere zusätzliche Schutzwände einbauen. Weiterhin im Homeoffice arbeiten jene Mitarbeitende, die auf Grund der Kinderbetreuung befreit sind, sowie jene Personen, die im obigen Sinne Atteste vorgelegt haben, dass hohe persönliche Risiken bestehen.
Die Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit werden beibehalten bis zum 30. Juni 2020. Die Präsenzzeiten sind in der Zeiterfassung zu buchen, die Zeiten im Homeoffice sind in einer Tabelle zu dokumentieren (Vertrauensarbeitszeit). Überstunden im Homeoffice sind zu begründen. Die Personalabteilung wird das Zeiterfassungssystem wieder so einrichten, das Im Falle von Homeoffice automatisch die Sollarbeitszeit gebucht wird.
Eine Freistellung wegen notwendiger Kinderbetreuung ist bei der Personalabteilung zu beantragen und wird großzügig beschieden.
4. Sekretariate der Fakultät und sonstige Sekretariate
Ein wichtiges Element, damit sich das Campus-Leben wieder etwas mehr einspielt, ist, dass alle Sekretariate genutzt werden. In Rücksprache mit den Dekaninnen werden alle Büros der Sekretariate so besetzt, wie es die Sicherheitsmaßnahmen zulassen, ebenso die sonstigen Sekretariate. Ein entsprechender neuer Dienstplan wird mit den Sekretärinnen der Fakultäten und den sonstigen Sekretariaten besprochen.
5. Institutssitzungen und andere kleine Gremiensitzungen
Die neue Corona-Verordnung vom 9. Juni erlaubt Veranstaltungen bis zu 20 Personen. Dies erlaubt, die Kultur der direkten persönlichen Kommunikation wiederaufzunehmen. Damit werden Institutsversammlungen und Fakultätsratssitzungen und alle anderen Gremien mit einer Teilnehmendenzahl unter zwanzig wieder an der Pädagogischen Hochschule durchgeführt. Wir bitten die Vorsitzenden, sich rechtzeitig bei Frau Naujoks wegen geeigneter Räume in Verbindung zu setzen. Die Vorsitzenden haben Sorge zu tragen, dass die Vorgaben des allgemeinen Hygiene- und Sicherheitskonzepts umgesetzt werden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind vorerst wegen dessen Größe der Senat und Sitzungen großer Institute, an denen über zwanzig Personen teilnehmen würden.
6. Durchführung von Berufungsverfahren, Einstellungsverfahren für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bewerbungsverfahren
Die Treffen der Kommissionen, Bewerbungsgespräche sowie Kolloquien der Berufungskommissionen finden ab sofort ausnahmslos wieder in physischer Anwesenheit statt. Damit wird es besser als durch Videokonferenzen möglich, die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kennenzulernen. Die Durchführung von Probelehrveranstaltungen in Präsenz ist nicht möglich, da der Studienbetrieb vor Ort weiterhin ausgesetzt ist. Die Probelehrveranstaltung findet daher in Form einer digitalen Lehrprobe statt. Die Bewerberinnen führen diese digitale Veranstaltung unter gleichen Bedingungen an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe durch und nutzen die hiesige Infrastruktur. Die Kommissionsvorsitzenden empfangen und betreuen diese Person (oder beauftragen eine andere Person mit diesen Aufgaben).
Die theoretische Möglichkeit, dass auch die Bewerber von zuhause aus zugeschaltet werden, ist aus Gründen der Gleichbehandlung ausgeschlossen. Auch Bewerberinnen und Bewerbern mit personell höherem Risiko ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen die Fahrt an die Pädagogische Hochschule zuzumuten. Externe Mitglieder von Berufungskommissionen, die Risikogruppen angehören, werden per Videokonferenz hinzugeschaltet. Dies gilt ebenso für Personen, die aus dienstlichen Gründen außer Hause sind oder auf Grund der Betreuung kleiner Kinder von zuhause aus arbeiten müssen (aus aktuellem Anlass sei hinzugefügt: Nebenerwerbstätigkeit gilt nicht als dienstliche Angelegenheit). Für alle anderen internen Mitglieder ist die physische Anwesenheit verpflichtend. Die Anreise an den eigenen Dienstort kann in der jetzigen Situation bei solchen Dienstgeschäften zugemutet werden, und dies auch dann, wenn jemand auf Grund der privaten Wohnungswahl weitere Anreisewege hat. Das bedeutet, die Bewerberinnen und Bewerber sowie die Kommission sind vor Ort an der Hochschule, die Studierenden nehmen von zuhause an der Lehrveranstaltung teil. Nutzen Sie dafür bitte laufende synchrone Veranstaltungen.
7. Lehre und Forschung
Wissenschaftliche Workshops und Besprechungen, Durchführung von Forschungsvorhaben
Nur der Studienbetrieb in Präsenz ist ausgesetzt. Forschung findet weiterhin statt. Wir bitten, die neue Möglichkeit von Veranstaltungen bis zu zwanzig Personen wahrzunehmen und wieder mehr direkte Kommunikation zu nutzen. Trotz all ihrer Vorteile beschränkt die ausschließliche Online-Kommunikation doch wissenschaftliche Diskurse. Die Möglichkeiten von Diskussionen und Diskursen in Präsenz sollten wieder verstärkt genutzt werden.
Betreuung schulpraktischer Studien
Wir haben endlich eine definitive Entscheidung des Kultusministeriums, dass nicht nur unsere Studierenden, sondern auch die Hochschullehrenden wieder an die Schulen dürfen, wenn die Schulleitungen zustimmen. Das Ministerium schreibt: "Der Einsatz der Studierenden im ISP erfolgt gemäß den üblichen Vorgehensweisen und in Abstimmung zwischen der Schulleitung und der für die schulpraktischen Studien verantwortlichen Institution. Unterrichtsbesuche durch die Hochschullehrkräfte sind in den Fällen möglich, in denen die Schulleitung dies zulässt. Sollten Schulleitungen die Besuche nicht ermöglichen können, müssten sie durch entsprechende Ersatzleistungen kompensiert werden." Dozierende, die dies vorziehen, dürfen daher, wenn die Schulleitungen es erlauben, schulpraktische Studien fortan persönlich betreuen. Wer dies nicht will oder zur Risikogruppe gehört, betreut weiterhin online. Für die letzten Semesterwochen setzen wir hier auf eigenverantwortliche Entscheidungen.
Mündliche Staatsexamensprüfungen; Unterschreiben des Protokolls
Die mündlichen Staatsexamensprüfungen laufen bisher sehr gut. Auch die Zuschaltung der online-Prüfenden klappt derzeit reibungslos. Ein Punkt verlangt aber dennoch die Präsenz aller: das Unterschreiben des Protokolls. Das Kultusministerium akzeptiert keine elektronischen Unterschriften. Auf Grund des Verlustrisikos können wir die Protokolle auch nicht per Post versenden. Daher haben alle Prüfenden bis zum 20. Juli 2020 ihre jeweiligen Protokolle am Dienstort, also an der Pädagogischen Hochschule, zu unterschreiben. Dies gilt verpflichtend für alle Prüfenden, also auch für Personen, die als Mitglieder von Risikogruppen nicht präsent geprüft haben. Wir bitten um Verständnis, dass wir niemand den damit verbundenen Aufwand ersparen können. Um es nochmals zu betonen: In keinem einzigen Falle ist der Postversand des Protokolls zulässig! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts sind angehalten, keine Ausnahme zu machen.
Labore und andere Spezialräume
Schon jetzt finden erste fachpraktische Veranstaltungen vor Ort statt. Bitte beachten Sie bei der weiteren Planung die neue Gruppengröße.
Exkursionen und Veranstaltungen außerhalb der Hochschule
Auf Grundlage der Corona-Verordnung können hochschulische Veranstaltungen außerhalb des Geländes der Hochschulen vom Rektorat zugelassen werden. Einzuhalten sind die zum Zwecke des Infektionsschutzes gebotenen Regelungen. Zu beachten sind die lokal vorgeschriebenen maximalen Gruppengrößen.
Sprechstunden
Ab sofort dürfen Sprechstunden wieder an der Pädagogischen Hochschule stattfinden. Bis zum Ende der Vorlesungszeit liegt es in ihrer Entscheidung, ob Sie Ihre Sprechstunden weiterhin über Informationstechnologien oder in Präsenz durchführen. Die Entscheidung über die Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt.
Klausureinsicht
Derzeit warten etliche Studierende auf die Möglichkeit der Klausureinsicht. Diese Möglichkeit sollte schnellstmöglich eingeräumt werden. Seminarräume stehen für diesen Zweck zur Verfügung. Eine alsbaldige Information der Studierenden ist erbeten.
Mündliche Modulprüfungen in Präsenz
Wie in der E-Mail vom 29. Mai festgehalten, setzen wir in diesem Semester auf Onlineprüfungen. Auf Grundlage des Hygiene- und Sicherheitskonzepts sind aber mündliche Modulprüfungen in Präsenz wieder möglich. Wenn, dann finden diese allerdings nur in Seminarräumen statt. Die dort getroffenen Maßnahmen reduzieren ein mögliches Infektionsrisiko auf ein Maß, das auch Personen, die Risikogruppen angehören, zugemutet werden kann. Um diese Personen zu schützen, sind sie weiterhin von Präsenzlehre und von der Betreuung der schulpraktischen Studien befreit. Sofern sich ein Institut für dieses Prüfungsformat entscheidet, haben auch sie mündliche Prüfungen in Präsenz abzunehmen.