Aus der Haushaltsabteilung: Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
Seit dem 18. April 2020 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Eine solche elektronische Rechnung ist ein Dokument in einem speziellen XML-Format, die sogenannte XRechnung. Rechnungen im gängigen PDF-Format gehören nicht dazu. Die Verpflichtung der Rechnungsstellenden zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen tritt erst ab dem 1. Januar 2022 ein. Bis dahin sind die Rechnungstellenden nicht verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu übermitteln und können die bisherigen Verfahren beibehalten.
In der Servicekategorie "Auftragsvergabe und Beschaffung" finden Sie alle Details über das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen und den Umgang mit Auftragnehmern rund um diese neue Form der Rechnungsübermittlung.