MWK-Anschubfinanzierung: Unterstützung von EU-Antragstellungen und EU-Schulungen
Wie jedes Jahr wird es voraussichtlich auch in 2023 wieder Gelder zur Unterstützung von EU-Antragstellungen und zur Organisation oder Teilnahme an EU-Schulungen geben. Sie können bis 12. Juli 2023 einen diesbezüglichen Antrag einreichen und Personal- und/oder Sach- bzw. Reisemittel beantragen.

Aus dem EU-Forschungsreferat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie jedes Jahr wird es voraussichtlich auch in 2023 wieder Gelder zur Unterstützung von EU-Antragstellungen und zur Organisation oder Teilnahme an EU-Schulungen geben.
Sie können bis 12. Juli 2023 einen diesbezüglichen Antrag einreichen und Personal- und/oder Sach- bzw. Reisemittel beantragen. Auch nach diesem Termin ist eine Antragstellung (im Rahmen der dann noch verfügbaren Mittel) möglich. Sollten Sie bereits am Jahresanfang einen Vorantrag eingereicht haben, bitte ich Sie darum, bis 12.Juli einen erneuten Antrag mit beiliegendem Formular und der endgültig benötigten Summe einzureichen. Falls Sie in 2023 bereits einen EU-Antrag eingereicht haben, können Sie für antragsbezogene Ausgaben auch rückwirkend eine Anschubfinanzierung beantragen.
Die Gelder können *nur für Ausgaben im Jahr 2023* verwendet werden. Eine Übertragung von Mitteln auf das Jahr 2024 ist leider nicht möglich. Möglich ist jedoch, dass Sie in 2023 antragsbezogene Ausgaben für eine EU-Antragseinreichung in 2024 haben.
Die Formulare mit den detaillierten Beantragungsmodalitäten finden Sie anbei.
Gerne können Sie sich auch melden, wenn Sie eine Projektidee haben und Beratung wünschen, ob und in welchem EU-Programm Ihre Idee umgesetzt werden könnte.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung,
Herzliche Grüße
Ulrike Steiger
EU-Forschungsreferentin der Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg
Dienstsitz:
PH Ludwigsburg
Reuteallee 46,
71634 Ludwigsburg
Tel.:
07141/140-1324